Kann Vermieter bei fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll bei Auszug Forderungen stellen?
Hallo zusammen,
heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung.
Vor knapp 5 Jahren war ich dort eingezogen. Die Wohnung befand sich zwar in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand, war dafür aber für eine spottbillige Monatsmiete zu haben. Sogar eine Küche war dabei. Für die erste eigene Wohnung top.
Es war in der Wohnung keine einzige Wand weiß, alles war dreckig, die Fußleisten teils kaputt, Laminat abgenutzt ohne Ende und es befand sich eine zwar funktionierende, aber ekelhaft heruntergekommene Küchenzeile samt E-Geräte in der Wohnung. Laut Vermieter hieß es, die Wohnung solle eigentlich renoviert werden, wenn ich aber jetzt dort einziehen möchte würde es bis zu meinem Auszug aufgeschoben werden.
Also habe ich damals etwas Zeit investiert und mir die Wohnung etwas frisch gemacht, um die folgenden Jahre dort gemütlich zu verbringen.
Nun, 5 Jahre später, ziehe ich aus und die Wohnung, die schon vor 5 Jahren renovierungsbedürftig war, wird wieder nicht renoviert sondern direkt neu vermietet. Heute war die Übergabe.
Die Wohnung ist frisch gestrichen, Fußleisten neu lackiert, Besenrein und die Küche sauber und ebenfalls etwas aufgefrischt.
Die einzigen verbleibenden Mängel: Der Laminat weist Schäden auf, der Putz fällt teilweise von der Decke (ebenfalls größtenteils von mir im Vorfeld nochmal geflickt), Waschbecken hat einen kleinen Sprung und es ist alles sehr abgenutzt. Alles Schäden die schon vor 5 Jahren bestanden aber alles in allem in eine besseren Zustand als ich sie über kommen habe.
Nun war heute die Übergabe und der Vermieter tut so, als wären die Schäden und der allgemeine Zustand der Wohnung vor 5 Jahren überhaupt nicht bekannt gewesen.
Als ich den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass die Schäden schon bei meiner Übernahme der Wohnung bestanden sagte er bloß, das dies dann ja im Einzugs-Übergabeprotokoll stehen wird und er es abgleichen wird.
Der Witz daran: Ein Übergabeprotokoll zum Einzug existiert überhaupt nicht.
Denn die Übergabe damals lief wie folgt ab - Mietvertrag wurde mir per Post zugeschickt, ich sollte ihn unterschrieben zurück schicken. Daraufhin habe ich die Schlüssel ebenfalls per Post zugeschickt bekommen und konnte einziehen. Ich habe den Vermieter vor dem heutigen Tage noch nie gesehen. Und ich habe das Gefühl, dass er seine Vermietete Wohnung ebenfalls noch nie gesehen hat.
Langer Text, kurze Frage: Kann der Vermieter mir nun tatsächlich trotz fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll die aufgezählten Schäden in Rechnung stellen bzw. die Rückzahlung der Kaution dadurch verweigern?
Liebe Grüße