Wartung Rauchmelder in Mietwohnung?
Hallo,
wir haben heute unsere Betriebskostenabrechnung für 2023 erhalten. Dort ist der Posten Wartung Rauchmelder enthalten, mit einer Abrechnung .Ich bin mir sehr sicher, das 2023 niemand da war der die Rauchmelder gewartet . Wie kommt denn mein Vermieter zu dieser Rechnung ? Ich wohne im Land Brandenburg.
lg Thyra
3 Antworten
" Dort ist der Posten Wartung Rauchmelder enthalten "
Wurde auch in deinem Mietvertrag vereinbart, dass die Rauchmelder jährlich überprüft werden?
Wenn nicht vereinbart, muss der Position widersprochen werden. Verbrauchsmittel wie 9 V-Batterie bezahlt immer der Vermieter.
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Private Vermieter unterliegen auch nur den Mietgesetzen. Wenn du meinst, dass der Vermieter machen kann, was er will, dann ist es eben so. Ich habe die Norm hier gesagt.
Die Wartung der Rauchwarnmelder darf an sich laut Betriebskostenverordnung (im MV ist vermutlich bei dir vereinbart, dass die Betriebskosten die auf den Mieter umgelegt werden nach der Verordnung gilt) auf den Mieter umgelegt werden.
Natürlich dürfen die Kosten nur dann auch abgerechnet werden, wenn es eine Rechnung dazu gibt. Hier kannst du bei deinem Vermieter Belegeinsicht fordern. Sollte eine entsprechende Rechnung vorhanden sein, ist das schon richtig und du musst es bezahlen.
Wenn keine Rechnung da ist und es keine Wartung gab, hast du auch keine Kosten zu tragen.
Rauchmelder müssen jährlich gewartet werden. Es sollte darüber eine Rechnung existieren. Einsicht nehmen.
Da steht nix von Rauchmelder im Mietvertag. Wir haben einen privaten Vermieter. Wer nicht so will wie er, fliegt raus. Traurig, aber leider wahr.