Kleintiere bei Wohnungssuche?
Guten Abend zusammen,
ich würde gerne demnächst daheim ausziehen. Ich besitze ein Haustier das unter die Kategorie Kleintier fällt. Es lebt in einem Terrarium, ist ungefährlich und macht keinen Lärm.
Ich habe erfahren, dass solche Tiere ohne Erlaubnis des Vermieters mit einziehen dürfen.
Nun ist es ja so, dass in gefühlt 80% der Wohnungsanzeigen in der Beschreibung steht, dass Haustiere nicht erlaubt sind.
Ich weiß nicht ob das vielen Vermietern, vor allem Privatvermietern bewusst ist.
Jetzt ist meine Frage: Soll ich bei der Wohnungssuche ehrlich sein und direkt sagen, dass ich ein Kleintier besitze (auch wenn Haustiere "nicht erlaubt" sind), oder soll ich es verschweigen und dann ggf. einen Konflikt mit dem Vermieter eingehen wenn es raus kommt (auch wenn ich dann im Recht wäre).
Die Chance auf eine Wohnung ist meiner Meinung nach deutlich höher, wenn man kein Haustier hat bzw. keines angibt.
Hat jemand von Euch schonmal Erfahrung mit solchen oder so ähnlichen Situationen gemacht, oder hat jemand eine andere Idee wir man vorgehen kann? Vielen Dank!
4 Antworten
Ein pauschales Verbot von Haustieren ist erstmal rechtlich gesehen unwirksam.
Daneben dürften die Vermieter damit meist Tiere, die nicht in die Kategorie Kleintier fallen, meinen.
Zu guter letzt kann die Haltung von Kleintieren nicht verboten werden (solange man es nicht übertreibt und die Wohnung nicht darunter leidet. 100 Hamster dürfte man eben nicht unbedingt freilaufend in der Wohnung halten. 5 Stück in einem geeigneten Gehege dagegen eher schon.
Und zu deiner Frage: Ich würde auch auf direkter Nachfrage sagen keine Tiere zu halten. Bei Musikinstrumenten mache ich es ebenfalls so. Und warum mache ich das? Selbst wenn der Vermieter es nicht wirksam verbieten kann, kann es bei der Bewerbung um eine Wohnung von großem Nachteil sein hier dennoch ehrlich zu sein. Vorteile ergeben sich dagegen kaum. Also bin ich was das anbelangt eben erst ehrlich, nachdem ich den Mietvertrag unterschrieben habe und eingezogen bin.
Problematisch kann das nur dann sein, wenn du explizit unterschreiben musst dass du kein Haustier besitzt. Das könnte zum Konflikt werden.
Die Frage ist auch um was für ein Kleintier es sich handelt.
Eine Tierhaltung ist kein Kündigungsgrund. Aber wenn Tierhaltung verboten ist kann der Vermieter notfalls per Gericht eine Unterlassung verlangen, wenn
- das Tier Lärm verursacht
- es zu einen stärkeren Abnutzung der Wohnung kommt (Hund oder Katze)
- Geruchsbelästigung kommt
- das Tier giftig ist oder anderweitig gefährlich (z.B. Würgeschlange)
Was viele nicht wissen ist, dass gefährliche Tiere auch verboten werden dürfen.
Da du offenbar bewusst nicht angibst, was sich in deinem Terrarium befindet ist das wohl erwähnungsbedürftig. Dabei spielt es keine Rolle ob das Terrarium abschließbar ist.
das kann der Vermieter nicht verbieten
ich dachte schon (weil du das Tier nicht erwähnt hattest) es könnte sich um Giftschlangen halten.
Wieso Würgeschlangen auch verboten werden können kann ich eh nicht nachvollziehen. Das müsste schon eine sehr große Schlange sein und ein sehr kleines Kind bevor dies bedrohlich werden könnte.
es liegt an dir.
Angeben musst du es nicht.
Wenn du die Wohnung so gut wie hast, kannst du das sagen
Aber wenn es viele Bewerber gibt, nimmt man den Unkompliziertesten.
Musst nicht alles erzählen. Wir haben auch einfach "Hund" angegeben (Haustiere erlaubt)
Aber alle anderen Tiere wohnen einfach da mit uns
ich besitze eine Bartagame. Sie ist ungiftig, ungefährlich, sitzt den ganzen Tag nur rum, bewegt sich kaum und schaut aus dem Fenster. Sie gibt keine Laute von sich und geruchsbelästigend ist sie definitiv auch nicht