Kleintiere bei Wohnungssuche?

4 Antworten

Ein pauschales Verbot von Haustieren ist erstmal rechtlich gesehen unwirksam.

Daneben dürften die Vermieter damit meist Tiere, die nicht in die Kategorie Kleintier fallen, meinen.

Zu guter letzt kann die Haltung von Kleintieren nicht verboten werden (solange man es nicht übertreibt und die Wohnung nicht darunter leidet. 100 Hamster dürfte man eben nicht unbedingt freilaufend in der Wohnung halten. 5 Stück in einem geeigneten Gehege dagegen eher schon.

Und zu deiner Frage: Ich würde auch auf direkter Nachfrage sagen keine Tiere zu halten. Bei Musikinstrumenten mache ich es ebenfalls so. Und warum mache ich das? Selbst wenn der Vermieter es nicht wirksam verbieten kann, kann es bei der Bewerbung um eine Wohnung von großem Nachteil sein hier dennoch ehrlich zu sein. Vorteile ergeben sich dagegen kaum. Also bin ich was das anbelangt eben erst ehrlich, nachdem ich den Mietvertrag unterschrieben habe und eingezogen bin.

Problematisch kann das nur dann sein, wenn du explizit unterschreiben musst dass du kein Haustier besitzt. Das könnte zum Konflikt werden.

Die Frage ist auch um was für ein Kleintier es sich handelt.

Eine Tierhaltung ist kein Kündigungsgrund. Aber wenn Tierhaltung verboten ist kann der Vermieter notfalls per Gericht eine Unterlassung verlangen, wenn

  • das Tier Lärm verursacht
  • es zu einen stärkeren Abnutzung der Wohnung kommt (Hund oder Katze)
  • Geruchsbelästigung kommt
  • das Tier giftig ist oder anderweitig gefährlich (z.B. Würgeschlange)

Was viele nicht wissen ist, dass gefährliche Tiere auch verboten werden dürfen.

Da du offenbar bewusst nicht angibst, was sich in deinem Terrarium befindet ist das wohl erwähnungsbedürftig. Dabei spielt es keine Rolle ob das Terrarium abschließbar ist.


Bastian1811 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 20:34

ich besitze eine Bartagame. Sie ist ungiftig, ungefährlich, sitzt den ganzen Tag nur rum, bewegt sich kaum und schaut aus dem Fenster. Sie gibt keine Laute von sich und geruchsbelästigend ist sie definitiv auch nicht

WAYKOW  30.07.2024, 21:37
@Bastian1811

das kann der Vermieter nicht verbieten

ich dachte schon (weil du das Tier nicht erwähnt hattest) es könnte sich um Giftschlangen halten.

Wieso Würgeschlangen auch verboten werden können kann ich eh nicht nachvollziehen. Das müsste schon eine sehr große Schlange sein und ein sehr kleines Kind bevor dies bedrohlich werden könnte.

es liegt an dir.

Angeben musst du es nicht.

Wenn du die Wohnung so gut wie hast, kannst du das sagen

Aber wenn es viele Bewerber gibt, nimmt man den Unkompliziertesten.

Musst nicht alles erzählen. Wir haben auch einfach "Hund" angegeben (Haustiere erlaubt)

Aber alle anderen Tiere wohnen einfach da mit uns