Mietkosten berechtigt?

Hallo, ich wohne seit 3 Jahren in meiner ersten Mietwohnung. Mein Vermieter hat sich gewechselt und nun seitdem habe ich mehr Kosten zu tragen. Nun möchte ich wissen ob diese berechtigt sind.

Zu den Kosten:

1. Heizölkosten: Ich habe bis jetzt im Jahresende immer eine Pauschalzahlung für das kommende Jahr gemacht. Letztes Jahr musste ich 600€ in zwei Raten Zahlen, weil die Preise für Heizöl gestiegen sind. Am Ende des Jahres musste ich zusätzlich 400€ nachzahlen weil dementsprechend mehr verbraucht wurde. Nun will meine Vermieterin, dass ich für das aktuelle Jahr 1600€ vorausstrecke, da ich ja schließlich letztes Jahr genauso viel verbraucht habe. Sie überlässt es mir ob ich es in 2 oder 3 Raten zahle. Ist das erlaubt?

2. Wasserkosten + Stromkosten : Wir haben im Gebäude nur ein Wasserzähler. Es wohnen seit letztem Jahr neue Mieter im Untergeschoss. Diese sind 2 Personen, ich bin alleine. Bei der Jahresabrechnung wird der Gesamtverbrauch durch 3 geteilt, um es "fair" aufzuteilen. Problem ist jedoch, dass ich Schichten fahre und manchmal 10-12 Stunden gar nicht zuhause bin. Die Mieter untendrunter sind jedoch so gut wie immer zuhause und haben Whirlpool, laute Boxen, ect. ect. ect... Über einen zweiten Stromzähler hat sich die Vermieterin informiert, wollte aber schließlich keinen organisieren, da es 30.000€ kosten würde und sie es zu teuer findet...

3. Renovierungskosten: Sie hat schon einige Andeutungen gemacht, dass sie den Balkon renovieren möchte und vorallem die Außenfarbe von dem Haus. Jetzt habe ich angst dass ich die Kosten dafür tragen müsste, weil sie mir einmal ihre Mahnungsgebühren abgeben wollte, nachdem sie vergessen hat uns über die Schornsteinfegerkosten zu informieren..

Was würdet ihr in der Situation machen? Ist das alles rechtens??

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Welches ist der fachgerechte, rechtlich korrekte Ablauf in Sachen gestrichenem Nebenkostenprivileg - Kabel TV Neuvertrag 01.07.2024?

Hallo Community

Ich erfuhr, dass Mieter zum 01.07.2024 ihren Vertrag/Anbieter für TV Kabel selbst wählen können, Dank gestrichenem Nebenkostenprivileg.

Ich bin Mieter einer Wohnung einer Wohneigentümergemeinschaft, welche einen KabelnTV-Sammelvertrag vor Urzeiten abgeschlossen hat. Die Kabelgebühren per Nebenkostenabrechnung beliefen sich bisher auf 110€ im Jahr.

Vom Vermieter oder Hausverwaltung erfolgte hierzu keine Information. Zudem sei gesagt, dass der Vermieter kein wahrer entgegenkommender Vermieter mit Interessen/Kenntnissen ist, sondern eher schwierig, menschlich distanziert und stur bei solchen Angelegenheiten... muss man sich ja "bewegen", recherchieren und arbeiten...Daher ist das Verhältnis angespannt.

1.) Wie ist das fachgerechte weitere Vorgehen meinerseits in Sachen TV-Kabel-Versorgung ab 01.07.2024?

1.1.) Ich bin rechtlich dazu berechtigt, meinen Versorger, wie bei Strom, eigens zum 1.7.24 zu wählen und

1.2.) evtl. weitere Kosten muss bei ungekündigtem Kabelvertrag der Vermieter (1 vermietete Wohnung der Wohneigentümergemeinschaft) tragen?

1.2.1Z Zur Kündigung deren Sammelvertrag braucht es vermutliche eine WEG-Abstimmung, mit Mehrheit?

2.) Muss meinerseits der Vermieter darüber informiert werden, dass ein eigens gewählter Anbieter zum 01.07.2024 den Empfang versorgt?

3.) Die Hausverwaltung wird über die Eigenversorgung zum.1.7. informiert, damit die anteiligen TV Kabel Gebühren bis 30.06.24 in der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

ÜBER FACHLICHE ANTWORTEN VON PERSONEN MIT FACHKENNTNISSEN FREUE ICH MICH UND WEISS DAS ZU SCHÄTZEN UND BEWERTEN.

Kabel, Mietrecht, Betriebskosten, Nebenkosten

Meistgelesene Fragen zum Thema Nebenkosten