Mieterhöhung?

1 Antwort

Der Mietspiegel ist ohnehin lediglich eine Orientierungsgröße.

Eine Obergrenze für den Mietpreis kann z.B. aufgrund § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) bestehen. § 5 WiStG regelt den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung. Hiernach kann eine Miete erst dann unzulässig sein, die 20 % – in einigen Fällen 50 % – über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Um überteuerte Wohnungen zu verhindern, gibt es seit dem 1. Juni 2015 die sogenannte Mietpreisbremse. Sie besagt, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen darf. Allerdings gilt diese Regelung nur bei Neuvermietungen.


Gudrun1910 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 16:09

Vielen Dank ---- bei uns in Köln darf die Miete nur 15 % erhöht werden ... also braucht man den Mietspiegel gar nicht, sondern von der letzten Miete dürfen nur 15 % erhöht werden --- richtig ???

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