Elektrik in Wohnung muss neu verlegt werden. Wer trägt Kosten für Umzug?

8 Antworten

Hier stellt sich die Frage, ob ein Umzug wirklich erforderlich ist.

Nicht in der Wohnung wohnen können während der Arbeiten das ist eine Angelgenheit. Es gibt eventuell die Möglichkeit, in der Raummitte die großen Möbel aufzustellen und entsprechend abzudecken.

Des weiteren stellt sich die Frage, ob ein Hin- und Rückzug wirklich erforderlich ist. Wenn ihr eine angemessene Ersatzwohnung beziehen könntet, wäre das auch eine Lösung.

So oder so, die Kosten für die Maßnahme könnt ihr geltend machen. und sofern ihr die vorherige Wohnung neu bezieht bzw. wieder einrichtet, auch entweder die Kosten für die vorrübergehende Unterbringung, sofern diese angemessen sind, oder eine Nutzungsaufallentschädigung für eure Wohnung. Der Fachausdruck wäre Mietminderung.

Erstmal: Ja, man sollte da besser übergangsweise ausziehen. Die Möbel stehen sonst ständig im Weg, zudem entsteht viel Dreck. Und der Elektriker hat keine Lust für Schäden an deineb Sachen aufzukommen.

Du kannst die Wohnung für die Sanierung der Elektrik nicht vertragsgerecht nutzen. Neben der obligatorischen Mietminderung von 100 % (ich würde sogar sagen inkl. Nebenkosten), hat der Vermieter dir Schadensersatz zu leisten. Das schließt Aufwendungen für einen Umzug/Zwischenlagerung mit ein. Mehrkosten bei der Miete für die Ersatzunterkunft sehe ich jedoch nicht als Schadenersatzpflichtig. Wenn du jetzt z. B. in einen Palast ziehst, musst du die Mehrkosten gegenüber der bisherigen Miete also selbst tragen. Es fällt eben nur bis zum zum Wiedereinzug keine Miete für die bisherige Wohnung an.

Alternativ kannst du womöglich deinen jetzigen Mietvertrag auch außerordentlich kündigen und dauerhaft in eine andere Bleibe ziehen. Du musst dann nicht 2x umziehen und auch für den Vermieter bringt das den Vorteil, dass er nur 1x den Umzug bezahlen muss und Kosten für Zwischenlagerung evtl. gar nicht entstehen. Geht natürlich nur, wenn man auch was anderes passendes für sich findet.

Bei solchen Arbeiten entsteht Staub und Dreck in der Wohnung Es müssen wahrscheinlich Leitungsschlitze gefräst werden usw.

Ein Verbleib in der Wohnung wäre in diesem Falle nicht zumutbar.

Das musst du mit dem Vermieter klären . Kosten für vorübergehenden Auszug aus der Wohnung und Wiedereinzug in die Wohnung Kosten für die Zwischenlagerung der Möbel. Keine Miet oder Nebenkosten solange. du die Wohnung nicht nutzen kannst.

Vielleicht hat die Wohnbaugesellschaft auch eine freie Wohnung zur Verfügung, welche sie dir anbieten kann.

Wichtig ist, dass alles in Schriftform dokumentiert und von beiden Seiten unterschriftlich bestätigt wird. Nicht auf mündliche Zusagen einlassen !

Vielleicht bestätigt dir die Elektrofirma, dass sie nur dann die Arbeiten ausführt, wenn die Wohnung völlig frei geräumt ist

Vermieter natürlich.


Hab ich das Recht dass der Vermietet für den Aus bzw Umzug bezahlt bzw die Wohngesellschaft die Schuld ist?

Korrekt, bzw. wäre hier mindestens eine Mietminderung von 100% für den Zeitraum möglich. Besprecht das mit dem Vermieter.