Muss ich den Innenhof in standhalten, wenn er kein Mietobjekt ist?

5 Antworten

Steht im Mietvertrag oder in der letzten Nebenkostenabrechnung irgend etwas zum Thema, Reinigung/Pflege der Außenbereiche?

Bei vielen Häusern ist es so, dass ein Hausmeister sich darum kümmert oder einer der Bewohner, der praktisch den Hausmeister spielt, wie das offenbar auch bei Euch der Fall war.

Es kann aber auch sein, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass sich die Mieter gemeinschaftlich, bzw. abwechselnd um die verschiedenen Bereiche zu kümmern haben. Da bei Dir im Mietvertrag nichts steht, bist Du auch nicht verpflichtet.

Aber könntest Du das nicht direkt so anbieten, wie Du geschrieben hast? "Wenn ich auf den Hof darf zum Parken oder sonstiger Nutzung (genaueres kann man verabreden), werde ich mich darum kümmern, dass er immer blitzsauber ist."


Artemis182 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 15:57

Hallo, erstmal danke für die Antwort. Also auf der Nebenkostenabrechnung habe ich keine Position gefunden die so heißt. Einen Hausmeister haben wir nicht. Wir haben eine Hausordnung die besagt, dass alle im Monatlichem Wechsel das Treppenhaus von oben bis zum Keller zu putzen haben und die Mülltonnen nach vorne gestellt werden müssen. Daran hält sich auch jeder. Anbieten könnte ich das, aber aus bestimmten gründen werde ich dies nicht tun. Ich kann ja mal alles aus dem Vertrag raus schreiben was mit Instandhaltung und so weiter zu tun hat. Dann kann man da mal rüber schauen und mir sagen ob ich hier in der Sache keine Wahl habe, als zu tun was der Vermieter möchte.

Instandhaltung der Mietsache:

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden am Haus und in den Mieträumen sind dem Vermieter anzuzeigen.
  2. Der Mieter hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume sowie deren ausreichende Beheizung und Belüftung sowie Schutz der Innenräume vor Frost zu sorgen.

Obhuts- und Sorgfaltspflichten:

Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Die Bewohner müssen nach Anweisung der Vermieters abwechselnd die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen Übernehmen. Vom Mieter ist insbesondere der zu seiner Wohnung führende Teil des Flures und der Treppe stets sauber zu halten. ( Bei diesem Absatz werde ich mir nämlich unsicher. Dieser Absatz schließt ja auch das Grundstück mit ein, allerdings ist dann von gemeinschaftlichen Flächen die Rede. Zahlt der Innenhof für mich als eine gemeinschaftliche Fläche, wenn die Nutzung untersagt ist und ich den Innenhof als Stellplatz nicht mit gemietet habe? Auch als ich eingezogen bin, war nie die Rede davon, dass ich Laub entfernen soll oder Unkraut zupfen muss. Mir wurde lediglich gesagt, dass ich das Treppenhaus putzen muss und das halt mit den Mülltonnen.)

Der Abstellplatz für die Mülltonnen ist der Innenhof. Der Abstellplatz ist durch alle Mieter sauber zu halten. Der Müll gehört in und nicht neben die Mülltonnen.

Das Abstellen von Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen im Innenhof ist untersagt.

Das ist alles was ich gefunden habe in meinem Mietvertrag zum Thema säubern und das. Nur um das festzuhalten, ich bin kein Unmensch. Ich möchte einfach nur wissen ob ich falsch liege oder nicht. Das ist mein erstes Mietverhältnis und ich weiß viele Dinge noch nicht und möchte mich einfach nur aufklären lassen, denn ich möchte in Zukunft nicht "ausgenutzt" werden können, weil ich so vieles nicht weiß. Ich bedanke mich

bwhoch2  29.07.2024, 16:30
@Artemis182
Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.

Das bedeutet vor allem, dass Ihr das nicht mehr als vermeidbar verdreckt, bzw. wenn passiert, dann den Dreck selbst wieder wegmacht. Das hat nichts mit Unkrautjäten zu tun.

die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen

Da das im MV noch konkretisiert wird, aber dabei vom Innenhof nichts steht, bezieht sich dieser Satz sicher nicht auf den Innenhof.

Zahlt der Innenhof für mich als eine gemeinschaftliche Fläche, wenn die Nutzung untersagt ist 

Ich würde sagen, in diesem Fall, weil die Nutzung lediglich auf den Durchgang z. B. zu den Mülltonnen beschränkt ist, zählt dieser nicht zu den typischen gemeinschaftlichen Flächen, wie Treppenhaus, Flure, Gemeinschaftswaschmaschinen- oder Trockenraum im Haus. (s. o.)

Der Vermieter hat die Möglichkeit, z. B. einen Hausmeisterservice mit der regelmäßigen Sauberhaltung und Pflege der Fläche zu beauftragen. Das kostet dann enorm viel Geld und wird auf die Mieter umgelegt. Das kann der Vermieter machen. Er kann aber nicht einseitig Dich belasten, sondern muss dann auf alle verteilen oder nur Deinen Anteil an Dich berechnen.

Der Vermieter kann per Vertrag Mieter zur Pflege/Reinigung von Flächen, wie z. B. Innenhof, verpflichten wenn diese Flächen nicht jemandem zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

Steht dazu was in deinem Mietvertrag?


Artemis182 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 16:00

Hallo, danke für die Antwort. Ich bin mein Vertrag durchgegangen und schreibe mal raus was ich so gefunden habe:

Instandhaltung der Mietsache:

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden am Haus und in den Mieträumen sind dem Vermieter anzuzeigen.
  2. Der Mieter hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume sowie deren ausreichende Beheizung und Belüftung sowie Schutz der Innenräume vor Frost zu sorgen.

Obhuts- und Sorgfaltspflichten:

Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Die Bewohner müssen nach Anweisung der Vermieters abwechselnd die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen Übernehmen. Vom Mieter ist insbesondere der zu seiner Wohnung führende Teil des Flures und der Treppe stets sauber zu halten. ( Bei diesem Absatz werde ich mir nämlich unsicher. Dieser Absatz schließt ja auch das Grundstück mit ein, allerdings ist dann von gemeinschaftlichen Flächen die Rede. Zahlt der Innenhof für mich als eine gemeinschaftliche Fläche, wenn die Nutzung untersagt ist und ich den Innenhof als Stellplatz nicht mit gemietet habe? Auch als ich eingezogen bin, war nie die Rede davon, dass ich Laub entfernen soll oder Unkraut zupfen muss. Mir wurde lediglich gesagt, dass ich das Treppenhaus putzen muss und das halt mit den Mülltonnen.)

Der Abstellplatz für die Mülltonnen ist der Innenhof. Der Abstellplatz ist durch alle Mieter sauber zu halten. Der Müll gehört in und nicht neben die Mülltonnen.

Das Abstellen von Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen im Innenhof ist untersagt.

Das ist alles was ich gefunden habe in meinem Mietvertrag zum Thema säubern und das. Nur um das festzuhalten, ich bin kein Unmensch. Ich möchte einfach nur wissen ob ich falsch liege oder nicht. Das ist mein erstes Mietverhältnis und ich weiß viele Dinge noch nicht und möchte mich einfach nur aufklären lassen, denn ich möchte in Zukunft nicht "ausgenutzt" werden können, weil ich so vieles nicht weiß. Ich bedanke mich

treppensteiger  29.07.2024, 12:16

Und wenn nicht im Mietvertrag stehend, so kann der Vermieter, das doch aber sicher neu einführen? Und wer nicht einverstanden ist, darf kündigen. Oder?

anitari  29.07.2024, 12:21
@treppensteiger

Wenn nichts dazu im Mietvertrag steht muß der Mieter das nicht machen.

"neu einführen" wäre eine Vertragsänderung. Der muß der Mieter nicht zustimmen. Ein Grund zur Kündigung ist das nicht wenn der Mieter nicht zustimmt.

Du schreibst es ja selbst: "Dieser Innenhof ist kein Mietobjekt, die Nutzung ist uns komplett untersagt."

Damit ist natürlich auch nicht rechtens, von Mietern eine Aufgabe abzufordern. Natürlich kann der Vermieter fordern, aber er kann es nicht durchsetzen.

instand halten oder in Stand halten

Der Innenhof liegt -sofern nichts mietvertraglich vereinbart wurde- immer in der Obliegenheit des Vermieters, was die Pflege, Wartung oder Reinigung betrifft.

Genau wie bei Außenanlagen, Rasenflächen , Blumenbeete etc.

D.h. einer Aufforderung zur Reinigung oder gar Unkraut zupfen musst Du nicht nachkommen.

Allerdings wären die Kosten über die Nebenkosten umlagefähig, sofern der Vermieter zum Beispiel einen Gärtner mit der regelmäßigen Pflege beauftragen würde.

Hiergegen könntest Du Dich auch nicht "wehren".

Von Experten Gerhart und bwhoch2 bestätigt
Mein Vermieter verlangt jetzt, dass ich da Unkraut weg mache und den Innenhof in stand halte 

Ein bestehender Mietvertag kann nicht einseitig verändert werden.