Hausmeister Betriebskosten?
Hallo,
Wir Wohnen in einem 8 Fam. Haus mit 300 m2 Garten, der jedem zur Verfügung steht aber von keinem genutzt wird. Wir hatten jetzt Vermieterwechsel, der neue hat jetzt einen Mieter zum Hausmeister ernannt. Der soll jetzt
Hecke schneiden, Rasenmähen, Gießen u. bewässern, Unkraut am Zaun entlang, außerhalb des Grundstücks entfernen, Eingangsbereich, Tiefgarage (ohne vermietete Stellplätze), u. Gehweg kehren, Winterdienst, Schneeräumen, streuen. Geräte und Materialien bekommt er vom Vermieter. Für seine Tätigkeit stellt er eine Rechnung über 500,-€ + Mwst,. Jetzt wollen wir anderen 7 Parteien natürlich wissen was davon wir bezahlen müssen? Denn das sind ja im Jahr 6000,-€. Und die Arbeiten die er ausführt sind ja soweit ich das verstanden habe, alle umlagefähig. Vielen Dank schonmal
2 Antworten
Die Kosten sind alle umlagefähig und wenn sie nach Anzahl der Wohnungen umgelegt werden, hat jeder dafür monatlich € 71,- zu zahlen.
Nicht allzu viel, wenn man bedenkt, dass bei einem professionellen Hausmeisterservice vor vielen Jahren schon 50 € pro Monat angefallen sind.
Die Frage ist natürlich wie hoch der Stundenlohn ist und die Lohnnebenkosten und ob der neue Hausmeister tatsächlich so viele Stunden aufwenden muss.
Mwst. fällt nur an, wenn der neue Mieter den Hausmeisterdienst als Gewerbe angemeldet hat und es nicht als steuerbefreites Kleingewerbe ausführt.
Auf keinen Fall kann der Vermieter mal einfach so 500 € + Mwst. berechnen. Dafür muss es vertragliche Unterlagen in irgend einer Form geben und der Hausmeister muss seine Tätigkeiten auch sinnvoll nachweisen, sodass es nachvollziehbar ist, was hier in Rechnung gestellt wird. Schließlich hat der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
Die Mieter müssen die Kosten tragen die der Hausmeister für seine Tätigkeiten vom Vermieter bezahlt bekommt. Vorausgesetzt die Umlage der Hausmeisterkosten ist vertraglich vereinbart.
Die aufgezählten sind alle umlegbar.
Allerdings darf der Mieter als Privatperson keine MwSt berechnen.
Hausmeisterkosten werden, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach Wohnfläche umgelegt.
Was jeder etwa zahlen muß kann man ausrechnen.
6.000 € : Gesamtwohnfläche x Wohnfläche des jeweiligen Mieters
Diese 0,50 € beziehen sich nur auf übliche Hausmeistertätigkeiten.
Gartenpflege, Gehwegreinigung, Winterdienst sind laut Betriebskostenverordnung andere Kostenarten. Die eigentlich nicht, auch wenn sie Hausmeister macht, zusammen als Hausmeisterkosten gezählt und abgerechnet werden dürfen.
Kurz gesagt mit den 500 € pro Monat kommt ihr gut weg.
Ein professioneller Hausmeister- oder Gärtnerservice wäre um einiges teurer.
das findet man oft im Netz:
Grundsätzlich sollte die Höhe der Hausmeisterkosten den ortsüblichen Satz für Hausmeister nicht übersteigen. Dieser Grundsatz ist gewährleistet, wenn die Hausmeisterkosten 0,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat nicht übersteigen. Als Vermieterin oder Vermieter können Sie also in diesem Rahmen frei entscheiden
Aber wie ist das gemeint, denn dafür wird sich kaum ein Hausmeister Dienst finden.