Abwasserleitung richtig verlegt?

4 Antworten

Es gibt keine DIN, die solche "Knicke" verbieten würde.

Es ist nur so, dass in Mehrfamilienhaus die DIN 4109 greift (Schallschutz) und die besagt, dass in einem Mehrfamilienhaus entweder die doppelwandigen HT-Rohre oder die grauen Guss-SML-Rohre verbaut sein müssen (die werden stumpf gestossen und haben dann äußere Dichtungsringe). Die "herkömmlichen" schaffen die dB-Werte nicht.

Es kommt aber drauf an, wie alt das Gebäude ist. Es gelten IMMER die Vorschriften die gültig waren während der Bauzeit!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

MaxxxII203 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 09:41

Das Haus ist von 1920, die Wohnung (inkl. Der Leitung) wurde jetzt aber in 2024 saniert. Also zählt nur die Vorschrift von 1920? Und ist der Schallschutz mit den Rohren erfüllt? Habe Angst, dass mir die Leitungen irgendwann mal verstopfen

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pharao1961  11.07.2024, 10:09
@MaxxxII203

Wenn saniert wird, muss man natürlich die Regelungen anwenden, die zum Zeitpunkt der Sanierung gelten.

SLM-Rohre sind das definitiv nicht. Ob das doppelwandige Rohre sind, sehe ich von hier auch natürlich nicht, dann müssten sie aber wohl dicker sein.

Falls sie nicht doppelwandig sind und auch sonst keine Schallschutz verbessernde Maßnahmen getroffen wurden (Schallschutzplatten davor, o.ä.), wäre es ein Baumangel.

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DIN 1986-100:

Bei Fallleitungen, die nicht länger als 10 m sind, kann die Umlenkung in die liegende Leitung mit einem Bogen (88 ± 2)° ausgeführt werden. 

Die Gegenfrage wäre jetzt, wie lang ist die Fallleitung? Vermutlich keine 10m, womit der harte Bogen zwar ungünstig aber zumindest nicht unzulässig ist.

Das Rohr selber scheint bereits AS-Rohr und zumindest ein leichtes Schallschutzrohr zu sein. Was aber bei der Verlegung nicht viel bringt.

Warum man im 1.OG die Leitung so über den Boden verzieht erschließt sich mir nicht. Besser wäre gewesen, wenn die Fallleitung gerade bis in das EG bzw. in den Keller durchgelaufen wäre.

Ebenfalls interessant wäre zu wissen, wie der Boden geschlossen wurde. Hat das Rohr noch einen Schutzschlauch zur Schallentkopplung gegenüber dem Estrich bekommen?

Ebenfalls ist der waagerechte Verzug ohne Rohrbefestigung zwar fachtechnisch unterstes Niveau. Ich wüsste keine Norm die dies Verbietet, aber technisch sollte eine Fallleitung nach dem Übergang ins waagerechte mit einer Schelle gesichert werden.

Ich weiß nicht, ob es dafür eine DIN-Norm gibt, aber Normen sind keine Vorschriften. Wer sich also darüber hinweg setzt, noch dazu, wenn es nicht anders geht, macht keinen Fehler und kann dafür auch in keiner Weise belangt werden.

Dann nimm den Knick raus. Offensichtlich war da, Links , noch etwas angeschlossen, deshalb der Knick. Jetzt zieht diese Öffnung Luft, wie ein Injektor , und es macht Geräusche.