Mietvertrag Klauseln?

4 Antworten

Das sind keine unüblichen Klauseln im Mietvertrag.

Man bedenke wenn Mieter diese Aufgaben übernehmen senkt das die Betriebskosten.

Hausmeister, Gärtner und Winterdienst können teuer sein!

Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert?

Auch das ist ein inzwischen sehr übliche und zulässige Klausel in Mietverträgen.

Wem die nicht gefällt sollte den Vertrag nicht unterschreiben.

Du willst nicht putzen, nicht Unkraut jäten und auch nicht Schnee schippen. Sollte das jemals von Dir wirklich verlangt werden, ist das die falsche Wohnung für Dich. Unterschreibe deshalb den Mietvertrag nicht, sondern such Dir eine Wohnung, bei der von Anfang an feststeht, dass für all diese Tätigkeiten ein Hausmeister, ein Reinigungsunternehmen und ein professioneller Winterdienst zuständig sind.

Bei diesem Haus ist es so, dass der Vermieter mit den Passagen des Mietvertrags für den Fall vorsorgt, dass die Hausmeister- und Dienstleisterverträge so teuer werden, dass die Mehrzahl der Mieter nicht mehr bereit ist, diese zu bezahlen, weil sie der Meinung sind, dass sie diese Arbeiten gut und gerne unter sich aufteilen können, um auf diese Weise hohe Kosten zu sparen.

Würde jetzt der Vermieter diese Passagen aus dem Vertrag bei Dir streichen, müssten alle anderen ran, aber Du nicht. Zoff ist vorprogrammiert.

Wenn Du also den Vermieter bittest, diese Paragraphen zu streichen, wird er das vermutlich ablehnen und jemand anders bekommt die Wohnung.

Mit dem 2-jährigen Kündigungsverzicht legst Du Dich praktisch für 2 Jahre fest. Wenn es Dir in der Wohnung nicht mehr gefällt oder Du aus einem anderen Grund wieder umziehen willst, geht das vorher nicht oder es wird evtl. ziemlich teuer.

Wenn Du also die 2 Jahre nicht überblicken kannst, dann unterschreibe diesen Vertrag nicht und such Dir was anderes.


keepchen 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:34

Das ist mal ne klare Antwort. Sehe ich auch so. Lieben Dank!!!

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Gerhart  04.07.2024, 15:04
@keepchen

Der Mieter hat das Streumaterial des Winterdienstes nicht zu bezahlen!!!

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keepchen 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:31
@Gerhart

Genau, dieser Passus ist auch der absolute Hohn. Am besten ich gebe meinen Job auf und pflege das gesamte Grundstück. Vor allem wir haben kein Auto, da hole ich dann Vogelsand oder was?! Ironie aus. Liebe Grüße

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bwhoch2  04.07.2024, 15:36
@keepchen

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn in einem Mietvertrag ein Passus steht, der nicht rechtmäßig ist. Im Falle von Schönheitsreparaturen wird dann ein ganzer Absatz ungültig. Bei Betriebskosten ist eben eine bestimmte Kostenart am Ende doch nicht umlegbar. Bei der Menge an Streugut, die bei unseren mittlerweile eher harmlosen Wintern gebraucht wird, wäre die Position aber auch kaum der Rede wert, zumal offenbar sehr viele Mietparteien in dem Haus wohnen.

Es ist ansonsten wirklich eine prinzipielle Entscheidung, ob man in einem Haus wohnen will, bei dem man mit Eigenleistung viel Geld sparen kann oder ob man lieber wo wohnt, wo die ganze Pflege rund ums Haus und im Haus (Allgemeinbereiche) durch Serviceunternehmen erledigt wird. Etwas teurer zwar, aber keine zeitliche oder physische Belastung und viel Ärger wird vermieden.

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keepchen 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:42
@bwhoch2

Ich bin bestimmt nicht faul, gehe einer geregelten Arbeit nach aber wenn ich das alles lese, was im Mietvertrag auf mich zukommen könnte, dann habe ich keine ruhige Nacht mehr. Na ja, dann werde ich wohl weitersuchen müssen. Trotzdem lieben Dank nochmals.

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bwhoch2  04.07.2024, 16:09
@keepchen

Dabei geht es sicher nicht nur darum, ob man faul ist oder nicht, sondern auch, ob man könnte oder nicht. Bspw. Winterdienst: Man ist dran, ist aber nicht da, wenn Räumen und Streuen nötig ist. Wird man dann evtl. zur Verantwortung gezogen, wenn was passiert?

Man müht sich beim Saubermachen ab und macht es auch wirklich gut, aber im Haus gibt es Leute, denen es immer noch nicht gut genug ist. Oder andere kümmern sich nicht so um ihren Dreck und Du als nächster, der dran ist, darf deren Dreck auch noch wegmachen.

Oder Unkrautjäten: Was ist Unkraut? Darüber gibt es tausend verschiedene Ansichten. Der eine isst gerne Giersch als Salat und für den anderen ist es das schlimmste Unkraut, das es gibt.

Solchen Ärger kann man vermeiden, wenn man sich auf ein solches "Angebot" erst gar nicht einläßt.

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keepchen 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 17:43
@bwhoch2

Ja, da hast du Recht. Ich habe so schon genug um die Ohren. Trennung usw. usw. Eigentlich ist mein Bedarf an Ärger für die nächsten Jahre gedeckt. Ich möchte einfach nur in Ruhe wohnen und meiner eigentlichen Arbeit nachgehen.

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Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert?

Das dient einerseits dem Vermieter zum Schutz vor allzu haeufigen Mieterwechseln und andererseits dem Mieter zum Schutz vor einer Eigenbedarfskuendigung in den ersten beiden Jahren. Derartige Klauseln sind inzwischen wohl schon fast Standard.

Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Weil der Vermieter damit fuer den Fall vorsorgt, dass ihm mal kein Hausmeister zur Verfuegung steht.


keepchen 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:33

Lässt sich sozusagen ein Hintertürchen offen. Na vielen Dank auch, ich habe einen anstrengenden Job und möchte nicht noch Rasen mähen, Hecke schneiden oder Schnee schippen im Winter.

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LuschiMeck  04.07.2024, 12:58
@keepchen

Dann musst du einen dafür bezahlen.

Es würde wahrscheinlich sogar günstiger werden.

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Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Ich würde darauf bestehen das alles was mündlich besprochen wurde (Hausmeistertätigkeiten) schriftlich aufgenommen wird, und alles was nicht zutrift natürlich gestrichen wird, ansonsten würde ich den Vertrag nicht unterschreiben.


keepchen 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:29

Das sehe ich auch so. Lieben Dank und diese "Mindestmietdauer bzw. Verzicht auf Kündigung innerhalb der nächsten zwei Jahre? Mit einem Jahr würde ich noch mitgehen aber zwei bereiten mir Bauchschmerzen. Liebe Grüße

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Schubert610  04.07.2024, 12:48
@keepchen

das habe ich aber schon des Öfteren gehört, das machen VM gern , ich bin da nicht so ein Freund davon, solltest du im Hinterkopf haben das sich bei dir in den nächsten 2 Jahren etwas ändern könnte so das du wieder ausziehen mußt, dann würde ich auch über diesen Passus nachdenken, ist nichts geplant und die anderen Bedingungen sind i.O sehe ich kein Problem das als Klausel im Vertrag zu haben.

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keepchen 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:57
@Schubert610

Ich danke dir. Ich werde davon Abstand nehmen. Es sei denn, der Vermieter lässt sich auf ein Jahr ein. Es ist so schwer was passendes zu finden. Trotzdem vielen Dank. Ist manchmal ganz schön anstrengend, wenn man mit solchen Fragen alleine dasteht, deshalb Danke für Menschen wie dich, die sich die Zeit nehmen und sachlich und respektvoll argumentieren. Das hilft ungemein. Danke

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