Es geht um einen Funktionsraum im Keller, kein Heizraum da die Gastherme unter 50kw ist.
Meines Wissens wird so ein Raum dann Aufstellraum genannt, die Gastherme ist nur für meine Wohnung dort installiert. Der Vormieter hatte mir hierfür einen Schlüssel gegeben, einen eigenen hatte er nicht. Die Neueigentümerin behauptet jetzt der Raum gehöre ihr da er nicht im Mietvertrag aufgeführt ist.
Müssen Funktionsräume aufgeführt sein im Mietvertrag?
Sie verlangt die Herausgabe des Schlüssels da Sie ansonsten die Türe im Beisein der Polizei öffnen lässt durch einen Schlüsseldienst. Ich soll dann die Kosten zahlen.
Obwohl ich ihr den Zutritt mit Begründung in meinem Beisein nicht verweigere.
Ist das jetzt Hausfriedensbruch oder hat sie tatsächlich das Recht den Raum zu betreten wann immer sie will, obwohl in dem Raum nur meine Gastherme, die zu meiner Wohnung gehört drin vorhanden ist?
Selbst wenn ich ihr den Schlüssel gebe, muss sie doch anmelden, dass sie da einen Zutritt ersucht mit zwingender Begründung. Sie läuft da rein und raus, wie sie möchte und hat auch noch Schlüssel vom Hoftor und Schlüssel zur Haustüre und Haupt-Tür zu den Kellerräumen, ansonsten kommt sie ja nicht rein.
Wie seht ihr das?
Danke für die Antwort.