Mietvertrag oder untermietvertrag?

4 Antworten

Wenn Du in den Mietvertrag, mit Zustimmung des Vermieters, deines Freundes und deiner eigenen, aufgenommen wirst haftest Du, genau wie dein Freund, in voller Höhe dem Vermieter gegenüber.

Vorteil für dich dein Freund kann dich nicht so einfach "rausschmeißen".

Nachteile für dich der Vermieter kann sich mit Forderungen in voller Höhe auch an dich halten und Du kommt so einfach nicht mehr aus dem Mietvertrag raus.

Untermietvertrag mit deinem Freund, dann ist dein Freund auch dein Vermieter. Eine Kündigung ist, da ihr in der selben Wohnung wohnt, relativ problemlos.

Ich persönlich würde einen Untermietvertrag bevorzugen.

Wenn es zwischen Euch kracht und Ihr Euch trennen wollt, könnte es sein, dass Du noch ewig (als zweiter Hauptmieter) an den Mietvertrag gebunden bist. Du könntest dann zwar ausziehen, bist aber nach wie vor an den Mietwr dieser Wohnung und müsstest auch zahlen.

In jedem Fall in den Mietvertrag einsteigen mit Unterschrift.

So gelten die gleichen Rechte und Pflichten für Euch beide,welche bislang für Deine Freundin galt.

Ein Untermietvertrag könnte Dich benachteiligen ,gegenüber Deiner Freundin.

Bei jeder Meinungsverschiedenheit könnte Deine Wohnsitution und Zukunft in Frage gestellt werden.Das würde ich mir nicht antun.

Hättest Du noch zusätzlich eine eigene Wohnung und möchtest keine so feste Bindung, auch keine Pflichten hinsichtlich der Wohnung übernehmen,könnte aber der Untermietvertrag auch eine Alternative sein.Dann musst aber genau hinschauen,wie dieser ausgestaltet ist.

Niemals

Niemals einen gemeinsamen Mietvertrag , gemeinsames Konto usw.

Einen gemeinsamen Vertrag kannst Du nicht kündigen, Du kannst nie raus, wenn der Andere nicht auch kündigt.

Wenn Ihr Euch trennt, Du ziehst aus bleibst Du zahlungspflichtig, Du stehst im Mietvertrag. Er stellt die Zahlung ein und wohnt mietfrei. Der Vermieter ist berechtigt die volle Miete VB in Dir einzuklagen obwohl Du gar nicht mehr dort wohnst. Du stehst im Mietvertrag.

Oder er zieht aus. Er darf die Wohnung jederzeit betreten wie er will und an "Gästen" mitbringen wen immer er will. Er steht im Mietvertrag.

Niemals gemeinsame Verträge !!!

Nachtrag :

Was der Vermieter will ist irrelevant, Du kannst auch ohne Mietvertrag und gegen den Willen des Vermieters einziehen. Bei entsprechender Wohnungsgröße kann jeder Mieter einen Lebenspartner einziehen lassen. Er muss das dem Vermieterelden, mehr nicht