Wognungsangebot ändern?

2 Antworten

Die gleiche oder dieselbe Wohnung?

Was für ein laufender Prozeß?

Der Vermieter hat es sich anders überlegt und möchte die Wohnung doch teurer vermieten.

Solange man dir kein rechtsverbindliches Angebot unterbreitet hat, ist das rechtens.


Venus345  05.07.2024, 12:11

doch hat er 690€ warm wo er die Lohnzettel sah, hat er um 400 erhöht das geht nicht

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ChristianLE  05.07.2024, 12:48
@Venus345

Rechtverbindlich heißt, du hattest ein schriftliches Wohnungsangebot vorliegen, auf welchem stand, dass das Angebot eben rechtsverbindlich ist.

Hier klingt das eher so, als hätte sich der Vermieter das anders überlegt. Das wäre ok

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