Wohnungssuche dilemma?

Hallo zusammen! Ich brauche einfach einen Rat, was Sie in meiner Situation tun würden.

Ich und meine Verlobte leben in einer Untermiete, jetzt sind wir auf der Suche nach einer neue Wohnung weil Hauptmieter zurück kommt (war nicht so geplant aber gut).

Mein Problem ist nun, dass ich für ein Unternehmen gearbeitet habe und beschlossen habe, zu kündigen und mich selbständig zu machen. Die Freiberuflichkeit läuft mehr als gut und ich verdiene das Gleiche oder sogar ein bisschen mehr als in der Firma. Ich bewerbe mich auf neue Wohnungen mit den Gehaltsabrechnungen (4/5/6) meines ehemaligen Arbeitgebers, da ich noch keine Unterlagen für die Freiberuflichkeit habe (Steuerberater, Steuererklärung).

Bei den Wohnungsbesichtigungen erzahle nichts von meiner Freiberuflichkeit - und auch wenn ich mich irgendwo als Freiberufler bewerbe, weiß ich, dass ich nichts bekommen werde.

Würden Sie das auch so machen? Ich bin mir auch 100% sicher, dass ich meine Miete pünktlich zahlen kann und auch Ersparnisse habe. Meine Schufa ist mehr als gut, die Gehaltsabrechnungen sind sauber und der Nachweis der gezahlten Miete ist auch vom Hauptmieter ausgestellt.

Gibt es eine Möglichkeit zu überprüfen, ob ich noch in der Firma beschäftigt bin falls ich eine Zusage bekomme?

Auf Grund des Datenschutzes können sie das nicht (denke ich mal) aber ich möchte einfach nur sichergehen, just in case. Jeder Rat ist mehr als willkommen.

sorry für gramatische fehler, bin ziemlich gestresst und lerne immer noch.

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Sozialwohnung ohne WBS?

Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Sozialwohnung und habe immer noch keinen WBS. Ich habe den WBS mit meiner Freundin zusammen Anfang März beantragt (wir wohnen in Hamburg). Danach haben wir uns schon auf die Suche nach Sozialwohnungen gemacht und haben uns auch Ende Mai auf eine beworben. Der Einzugstermin war Mitte Mai, bis dahin hätte der WBS auch eigentlich da sein sollen.

Bei einem Freund hat es nämlich auch ca. 2 Monate gedauert, und wir erfüllen auch alle Kriterien für einen WBS. Zwischendurch haben wir auch einen Brief bekommen wegen einem Dokument, das noch ausgefüllt werden muss, welches wir auch per Email an das zuständige Amt geschickt haben. Auf dem Brief stand auch, dass, wenn wir in 14 Tagen nicht antworten, die Bearbeitung der WBS-Anfrage abgebrochen wird. (Daran kann es aber eigentlich nicht liegen, wir haben nämlich eine Empfangsbestätigung für die Mail erhalten)

Auf jeden Fall wurde im ganzen Bewerbungsprozess nie nach unserem WBS gefragt, und wir wurden letztendlich auch für die Wohnung angenommen und haben den Vertrag unterschrieben. Nun wohnen wir schon seit 2 Monaten hier, und der WBS ist bei keiner unserer alten Adressen (wir sind beide von unseren Eltern ausgezogen) angekommen.

Nun zu meiner Frage: Sollten wir beim Amt nachfragen, wie der Stand des WBS-Antrags ist? Ich denke aber nicht, da ja sonst evtl. auffallen würde, dass wir ohne einen gültigen WBS eine Sozialwohnung bezogen haben (würden wir uns dadurch strafbar machen?) Oder wäre es besser, das Thema einfach weiterhin totzuschweigen, da der WBS ja ohnehin nur ein halbes Jahr lang gültig wäre, und uns ja ab jetzt eigentlich niemand mehr nach einem gültigen WBS fragen würde? Was denkt ihr über das Thema? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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Mietvertrag Klauseln?

Hallo Ihr Lieben.

Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei).

Es geht um folgende Paragraphen:

§ 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters

1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte.

2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten

3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen.

@§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung

Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes:

1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien

Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung.

Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich.

Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen.

2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen.

Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen

Straßenreinigungsordnung.

3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.

Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus.

Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich

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2 Extreme: Wohnung vom Sozialamt in Brennpunkt oder letztes Geld für sichere Wohnung in guter Gegend?

Sie hat ihr Studium beendet und könnte in ihrer Stadt nur eine Wohnung in einem Brennpunkt in einem Viertel weit außerhalb, es liegt abgeschnitten wie eine Satelittentadt, dort sind Geschäfte geschlossen, miese Infrastruktur, in Innenstadt mit dem Auto 20 Minuten, mit der Bahn mehrmals umsteigen 45 Minuten). Zwei Häuser weiter war ein Brandt in diesem Jahr, in der gleichen Straße vor 3 Jahren auch ein Brandt. Das Sozialamt würde den Vertrag mit gestalten und es gäb einen Vermieter, der die Wohnung quasi dem Amt überlassen hat. Die Wohnung hat im Bad Schimmel, Außen bröckelt die Fassade, alles abgenutzt. Es gibt keine Küche, nur Anschlüsse. In dem Haus wohnen Menschen, die Bürgergeld beziehen und auch vom Sozialamt unterstütz werden. Es ist eng auf eng gebaut.

Die 2. Möglichkeit in einer Ferienregion für 9 Monate eine Wohnung in top Zustand mit Einbauküche, Bad ohne Schimmel, ruhig gelegen, sie könnte sofort einziehen, sehr sicheres Umfeld. Aber hohe Miete, Zusatzkosten für Einbauküche monatlich, Kosten für Erstellung des Mietvertrags, Kosten für Umzug (da sie dort nicht wohnt).

Ich würde zur 2. raten, obwohl sie finanziell bluten würde, aber wer gibt einer Studentin noch ohne Job eine Wohnung? Und sie ist sehr zart/ zierlich/hübsch und sie hat ein mulmiges Gefühl in der Brennpunktgegend. Ich denke sie findet in einer Ferienregion schnell auch einen Aushilfsjob fürs Erste und dann wären die Geldsorgen vom Tisch, oder?

Kündigung, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Immobilien, Mietvertrag, Wohnungssuche
Was für Rechte hat man bei einer zeitlich schwer Nachweisbare Mietschaden der durch Täuschung bei Besichtigung vom Vermieter überdeckt wurde?

Hallo ich wohne in einer neuen Wohnung aber da ist etwas wie ein Kaminschacht da wo glaube die Abflussrohre durchlaufen und dieser Schacht riecht nach Gulli

Es wurde zur Besichtigung und bei der Wohnungsübergabe ein Geruch in der Wohnung oder in der Schadenstelle gesprüht.

Dieser Geruch ist nach einer Woche Lüften verschwunden und man nimmt den Gulli Geruch deutlicher war.

Geruchsbelästigung nach Täuschung mit anderen versprühten Geruch vor WohnungsBesichtigung und Wohnungsübergabe

Schacht stinkt nach Gulli an der Wand darin laufen wohl die wasserzulaufrohre durch Und keine Ahnung woher der Geruch aber die WC-Rohre laufen weiter vorne lang.

und sind vermutlich an mehreren nicht zugänglichen Stellen kaputt und die Mängel ohne grosse Bauarbeiten nicht zu beheben.

Auch soll das schwer Nachweisbar sein und wohl nur mit Proberiechern bei Gulli Geruch über ein Jahr zwecks Geruchsbelästigung

Omg>

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

und Gericht und Minderung wie mach ich das?

Ich war einmal unangekündigt in der Wohnung da hat es noch nicht nach dieser Chemie gerochen erst zu den Besichtigungstermin und der Wohnungsübergabe.

Der Vermieter hat mich wohl vor der Unterschrift getäuscht mit den Geruch mit dem er den Schaden vertuschen wollte. Und mir damit eine schadenfreie Wohnung vorgetäuscht hat.

Dazu hab ich später erst festgestellt das nirgendswo in der Wohnung man schnell hinter den Wänden kommt weil diese einbetoniert sind.

Rohrbruch und hinter der Wand weitere Schäden beseitigen auf der schnelle nicht möglich

Auch in einer anderen Wohnung war ich paar Eingänge weiter war ich auch mit Besichtigungstermin. Da hat er auch sowas versprüht. Genau das gleiche Zeug.

Und wollte mir nur diese Wohnung zeigen weil es angeblich die beste war. Obwohl mehrere frei sind und der Vermieter mir auch zusicherte mehrere zu sehen.

Zudem hab ich jetzt festgestellt das unter und über mir in Küche und Bad alle Fenster offen sind.

Wie komme ich daraus 2 1/2 Jahre KündigungsKlausel schon unterschrieben Mietvertrag Beginnt 1.7.24

Älteren trocknene Wasserfleck an Decke im Bad klobereich über mir auch erst nach Übergabe bemerkt..

Über mir Ukrainer Familie die keine Ahnung von ihren Rechten hat. Vermieter macht kaum was zudem kann er es bei den Wohnungsmangel auch scheinbar ausnutzen. Und kündigen und Ukrainer weiter geben

Was ist die beste Möglichkeit da raus zu kommen?

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WohnungsBesichtigung / Wie kann Vermieter Schäden & Gefahren verschleiern und Täuschen vor WohnungsBesichtigung/ auf welche Täuschungen und Gefahren achten?

Was ist das wichtigste mit und fehlt noch in der folgenden Auflistung

Wie können Vermieter Schäden verschleiern und den Mieter arglistig Täuschen bei WohnungsBesichtigung / auf welche Täuschung und Gefahren sollte man achten ?

Welche Methoden gibt es noch ausser Schäden und Gefahren mit nicht schnell ortbar und zuordnungabaren Gerüchen zu verdecken.?

Wie es bei mir war

Habe einiges zusammen gestellt

Fragen und überprüfen von neu Vermieter

Im Mietblock, andere Wohnungen frei? Steigeleitung GULLI Geruch Wasserschaden / Rohrbruch

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

!!! Mietvertrag genau vor Unterschrift lesen auch wenn der Vermieter drängelt.

Möglicherweise sind Klauseln mit drin wie KündigungAusschluss für die nächsten 3 Jahre oder so besonders bei Vermietern die Mängel vertuschen mit zum Beispiel Geruch überdecken (eigene Erfahrung ! )

Oder Zeitmietvertrag.

Oder ungültige Klauseln wie Verbote für Wäsche in der Wohnung anzuhängen wegen Schimmelangst und dafür auf den mit FlederMausScheisse (am meisten Viren!) überfüllten Dachboden zum Wäsche trocknen hingewiesen ( eigene Erfahrung)

Sind Mitbewerber? Sammelbesichtigung = keine grosse Chance wenn das Einkommen nicht so hoch ist in der Großstadt

Besser Unangeküngt die Wohnung ohne Termin besichtigen besser um zu verhindern das Schäden vom Vermieter verschleiert werden

Keine Kaution vor Übergabe vorher alles überprüfen!!

Spürt man eine Veränderung auf Augen (trocken legen oder brennen auch möglicherweise erst Stunden danach) oder auf Nase brennen im Rachen unter anderem oder im Mund (trockenheit)

Funktion Verschleißteile Wasserleitung - Stromleitung - Möbel / Ausgasungen / chemisch oder anderer Geruch ( kann auch Hinweis auf Vertuschungsversuch sein von zB. Rohrschäden mit Raumspray oder andere Chemie vieleicht auch als Quelle direkt aus der Schadenstelle Ausgasungen / Wandfarbe /

Schimmelfarbe oder Billigfarbe kann man allergisch drauf sein oder andere schädliche Billig Bausubstanzen die noch verbaut sind aber schon verboten in Deutschland

Bad und Küche mit Fenster!

-Balkon wäre zum Wäsche aufhängen gut

Dusche oder Badewanne auf schimmel Kontrollieren

Besichtigung bei offenen Fenster kann auch Vertuschung von Schäden sein !!

- Raucherraum = Gesundheitsschädlich / Fenster offen bei Besichtigung ? Verschleierung oder Beseitigung von Schimmel vorher- Chlor / oder Chemie/ WC-Rohrschaden oder schimmel ?

Auffällig andere Farbbereiche obwohl gleiche Farbe ( Schimmelschaden oder SchimmelFarbe möglich - Schimmel kann immer wieder auftreten wenn es an defekte Stellen oder Baumängel liegt )

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Mietwohnung - Kellerfenster schließt nicht mehr, seitdem Wassereintritt/ Feuchtigkeit?

Hallo an alle! :)
ich lebe in einer Altbauwohnung, die natürlich saniert wurde.
Leider gilt dies nicht für die einzelnen Kellerabteile bzw. dort sind noch Holzfenster verbaut.
Worauf ich leider damals beim Einzug nicht geachtet habe war, dass dort der Vormieter bereits eine Art Kabelbinder um den Knauf gezogen hat, damit es wahrscheinlich einigermaßen schließt. Bei der Wohnungsbesichtigung damals, konnte der Keller nicht in Augenschein genommen werden, da der Schlüssel fehlte und im Nachhinein, habe ich dem Fenster keine Beachtung geschenkt, weil es dort noch alles intakt bzw. zu war. Ja, Fehler meinerseits, dass ich diese Art Kabelbinder, der nicht von mir angebracht wurde, hätte nach melden sollen. Ich habe das Fenster seit meinem Einzug, nie angefasst, weil es bis vor ein paar Monaten dicht schien.
Im Januar diesen Jahres, kam es zu einem Wassereintritt im Keller, dessen Rinnsal
wahrscheinlich durch viel Regen erzeugt wurde, und nicht nur mein Kellerabteil betraf, sondern auch das, des Kellernachbarn. Dies habe sofort im Januar der Verwaltung gemeldet (Fotos & Videos mitgeschickt + den Verdacht geäußert, dass die Fenster (fast alles Holzrahmen), überpürft werden sollten.
Ich habe damals keine Antwort erhalten.
Mein Kellerfenster/ der Holzrahmen scheint verbogen/ abgesackt zu sein, sodass die eine Seite so auf halb acht hängt, dass es gar nicht mehr schließt bzw. sich per Hand nicht mehr schließen lässt (ein Spalt ist ersichtlich).

Nun besteht das Problem, dass mein Kellerabteil muffiig riecht und sich unter einigen Kartons/ Holzteilen, Schimmel abgelagert hat (die schimmeligen Teile habe ich jetzt entfernt, aber zuvor natürlich Fotos gemacht).

Meine Frage an euch: Mieter oder Vermietersache, das Fenster zu reparieren bzw. trage ich Mitschuld, weil der Keller erst nach der offiziellen Besichtigung für mich zugänglich war und ich es nicht nach gemeldet habe/ ich es nicht gesehen habe?
Evtl. war es auch beabsichtigt, dass bei der Besichtigung kein Kellerschlüssel vorhanden war.. i don't know..

Eventuell kann mir ja jemand weiter helfen.. :)
Habt ganz lieben Dank für etwaige Antworten!




Mieter, Mietwohnung
Mietrecht Renovierung?

Hallo ihr lieben wir sind im Oktober 2023 in ein älteres stark renoviertes Bauernhaus gezogen. Und wir mussten dort den kompletten oberen Stock renovieren 6 Zimmer.
Tapete abreisen Putz drauf dämmen Löcher und Risse zu spachteln etc. Und streichen

sowie in jedem Zimmer Teppiche raus reisen und neue Böden rein machen.

dies hat alles ein Bekannter gemacht der im Bau arbeitet seit 40 Jahren und es sind erhebliche Unterschiede zu erkennen besser gesagt jeder Raum ist nicht mehr wiederzuerkennen wir haben ca 4000€ aus eigener Tasche dafür bezahlt.

( im Vertrag ist nichts aufgesetzt das der Vermieter sich nicht daran beteiligt aber auch nicht das er sich daran beteiligt ).
nun nach 7 monaten haben wir die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Und das kann es ja nicht sein der Mietvertrag ist unbefristet und per email wurde auch vom Vermieter bestätigt das in den nächsten 10 Jahren keiner dort einzieht deswegen ist es langfristig…

jetzt möchten wir nachtrührlich die Kosten zurück die wir für das komplette Material bezahlen mussten sowie die Stunden für den bekannten.

allerdings war dies privat mit dem Bekannten er würde uns zwar seine Stunden nochmals aufschreiben bzw dies haben wir ja und auch was das Material gekostet hat aber genügt das auch wenn es nur privat war …?
und nicht mit einem Firmen Stempel …

Bitte um dringende Infos

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Keine Fensteröffnen in der Wohnung möglich?

Hallo Leute,

Ich habe mal eine Frage an euch.

Ich wohne in eine 1Zimmer Wohnung, der grad nicht billig ist. Die Wohnung an sich ist schön, allerding mit ein paar 'Macken'. (Wenn man das so sagen kann. Deutsch ist nicht meine Muttersprache.)

Das Bad hat keine Direkten Fenster nach Außen, nur eine kleine Lüftung der rein gar nichts bringt. Am Anfang als ich hier noch geduscht habe, hat es angefangen auch außerhalb das Bad zu schimmeln. Also so überall wo keine gute Luft Zirkulation war, hinter meinem KopfKissen, hinters Schrank, in den Ecken usw... ich habe dies alles selbst beseitigt und mit Anti-Schimmel Farbe gefärbt, leider mein Fehler war dies gemacht zu haben ohne es dem Vermieterin zu zeigen. Dann habe ich aufgehört hier zu Duschen, dusche jetzt nur noch in der FitnessStudio. Vermieterin sagt, ich soll ruhig weiterhin Duschen, das hängt nicht miteinander zusammen. Aber ich habe die Erfahrung, dass seitdem ich nicht mehr Dusche auch nicht mehr schimmelt.

Ist natürlich blöd in der Wohnung nicht duschen zu können.

Generell ist die Luft Feuchtigkeit in der Wohnung relativ hoch, meist nachts sogar bei 80 und mehr. Sonst immer zwischen 65-75

Da es ein 1Zimmer Wohnung ist, Wohn und Schlafbereich ist dasselbe.

Es gibt nicht genügend durchlüftungsmöglichkeiten, in der Küche ist ein grosses BogenFenster und ein relativ grosses GlasTür bereich wo es dann in den Garten rausgeht. Es ist eine Heizkörper in dem Zimmer vorhanden, dadurch ist im Winter in der Küche total kalt.

Jetzt meine eigentliche Frage;

Man kann weder Fenster noch Türen kippen. Die Fenster kann man nicht öffnen, die ist fest und immer geschlossen. Das einzige Möglichkeit zu lüften ist die Tür zur Garten zu öffnen. Ich schlafe gerne nachts mit Frische Luft, sonst ist zu stickig hier drinne, auch aufgrund der hohe Luftfeuchtigkeit.

In der Nacht die Türe offen zu lassen, möchte ich nicht aus verschiedenen Gründen.

Wenn es regnet, dann regnets rein. Da sind öfter Ratten und andere Tiere unterwegs, die man nicht in der Wohnung haben will und auch natürlich aus sicherheitsgründen.

Kann mir jemand sagen, was ich da für rechte habe und gegebenenfalls wo ich am besten beraten bin?

Vielen dank schonmal für eure Hilfe! :)

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung

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