Markise Bestandteil der Wohnung?

4 Antworten

Reparaturen an der Mietsache sind Sache des Vermieters. BGB § 535 Absatz 1

Unwetter: Sturm? Wenn der Sturm eine bestimmte Stärke erreicht oder überschritten hat, zahlt das doch die Wohngebäudeversicherung. Darum sollte sich die Vermieterin kümmern. War nur der Balken morsch, an dem die Markise befestigt war, zahlt das zwar nicht die Gebäudeversicherung, aber die Vermieterin ist verantwortlich.

Ein faires Angebot von Dir, die Markise zu zahlen, aber Montage durch Vermieterin.

Nein, da musst du dich selbst drum kümmern


anitari  15.07.2024, 21:56

Warum?

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Wenn die Markise Bestandteil der Wohnung ist, muss die Vermieterin gänzlich für die Neubeschaffung und Montage aufkommen.