Fehlendes Parkett?

4 Antworten

Ist er in deinem Mietvertrag erwähnt? Dann soll sich der neue Mieter an den Vermieter wenden


Maggi360 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 09:18

Angeblich weiss er von nichts, er sagt steht nicht in seinem Kaufvertrag

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Maggi360 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 09:17

Nein eben nicht

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Missy274  04.07.2024, 09:17
@Maggi360

Uff, sprech doch mal mit dem Vermieter. Der wird doch wohl wissen, dass der Schrank da schon vorher war.

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Mit der Veränderung fest verbauter Einbauten, die nicht durch den Mieter vorgenommen wurden, muss sich der Vermieter auseinandersetzen.

Der Mieter hat einen Anspruch auf den baulichen Wohnungszustand den er bei Mietbeginn vorgefunden hat.

Ein wichtiges Indiz: Wer hat den Fußboden verlegt? Du oder Vermieter/Mieter vor Deiner Zeit? Das würde dann auf jeden Fall darauf hin deuten, dass der Schrank schon eingebaut war, bevor Du eingezogen bist. (Bilder wären auch hilfreich. Sie sind heutzutage so einfach zu machen.)

Auf jeden Fall steht erst einmal Aussage gegen Aussage und wenn der alte Vermieter dazu nichts mehr beitragen kann, wird der neue Vermieter mit seiner Meinung wohl hinter Deinem Wissen zurück stehen müssen. Der Schrank kann bleiben.


Maggi360 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 17:56

Ihr Lieben vielen Dank für die Zuschriften, jetzt bin ich etwas gelassener DANKE

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War der Schrank denn da, als Du die Wohnung gemietet hast? Fest verbautes zu entfernen ist Vermietersache.