war das Beamten Beleidigung?
Hallo an alle,
war das Beamten Beleidigung?
gestern habe ich angeblich zu laut Musik gehört. Es kamen Polizisten zu mir, die haben wirklich fünfmal geklingelt. Ich habe nicht die Tür geöffnet. Über die Telefonsprechanlage habe ich gefragt, was sie wollen. Sie haben meiner Meinung nach respektlos geantwortet: "Mach sofort die Tür auf!" Ich sagte dann: "Nein, mach ich nicht, verzieht euch, ihr Gummibärchenbande!"
Dann hat der Hausmeister die Tür geöffnet, nicht meine Wohnungstür, sondern die Haustür. Die Polizisten sind dann hochgekommen, in den zweiten Stock, und haben geklopft. Ich habe dann ein bisschen provokant weiter ein bisschen laute Musik gehört. Nach 10 Minuten sind sie wieder weggefahren.
War das eine Beleidigung? Ich lasse mich doch nicht respektlos behandeln, oder nicht?
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
7 Antworten
Jedoch gibt es keine Beamtenbeleidigung, sondern nur die Beleidigung (§185)
Es obliegt den Beamten die Entscheidung ob sie dich deshalb Anzeigen.
Ich kann mir zudem nicht vorstellen dass die Polizei das gesagt hat da sie ankündigen müssen wer sie sind und am besten auch den Grund des kommen. Was du gemacht hast war nunmal vermutlich eine Ordnungswiedrigkeit, da hätten sie fürs erste nicht einmal was gemacht...
Kann durchaus als Beleidigung gewertet werden.
Zusätzlich dazu erwartet dich eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige.
Wird wohl ein teures Lerngeld für dich.
Da die Ruhestörung erwiesen ist, kannst du dir diese Anzeige sparen. Es würde nur deine mangelhafte Selbsterkenntnis dokumentieren.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung, sondern nur die Beleidigung eines Beamten ; - )
Dein Verhalten war absolut respektlos! Sowohl was die laute Musik betrifft, als auch die Bezeichnung "Gummibärchen-Bande"!
Wäre ich vor Ort gewesen, hätte der 45er Schlüssel deine Tür geöffnet!
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“ Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Klingelt die Polizei direkt an deiner Haus- oder Wohnungstür, kannst du davon ausgehen, dass die Beamt:innen zu dir möchten. Egal, ob sie dich in einem netten oder bedrohlichen Ton bitten: Sich Zutritt in deine Wohnung oder dein Haus zu verschaffen, ist nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder einem Haftbefehl erlaubt.
https://www.wmn.de/diy-living/polizei-hereinlassen-muss-ich-das-antworten-c-c-id472310
Du hast dich also nicht falsch verhalten, indem du der Polizei den Zugang verweigert hast.
Deine Äußerung ist genau genommen eine Beleidigung, allerdings keine besonders schwere. Ich bezweifle, dass du deswegen angezeigt wirst.
Der einzige der jemanden respektlos behandelt hat bist du.
Dann kriegen die eine anzeige wegen Verleumdung xD