war das Beamten Beleidigung?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

JA 71%
NEIN 29%

7 Antworten

JA

Jedoch gibt es keine Beamtenbeleidigung, sondern nur die Beleidigung (§185)

Es obliegt den Beamten die Entscheidung ob sie dich deshalb Anzeigen.

Ich kann mir zudem nicht vorstellen dass die Polizei das gesagt hat da sie ankündigen müssen wer sie sind und am besten auch den Grund des kommen. Was du gemacht hast war nunmal vermutlich eine Ordnungswiedrigkeit, da hätten sie fürs erste nicht einmal was gemacht...


JA

Kann durchaus als Beleidigung gewertet werden.
Zusätzlich dazu erwartet dich eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige.

Wird wohl ein teures Lerngeld für dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Thorsten1980655 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 00:31

Anzeige wegen verleumdung kriegen die dann xD

0
Still  28.06.2024, 06:54
@Thorsten1980655

Da die Ruhestörung erwiesen ist, kannst du dir diese Anzeige sparen. Es würde nur deine mangelhafte Selbsterkenntnis dokumentieren.

2
NEIN

Es gibt keine Beamtenbeleidigung, sondern nur die Beleidigung eines Beamten ; - )

Dein Verhalten war absolut respektlos! Sowohl was die laute Musik betrifft, als auch die Bezeichnung "Gummibärchen-Bande"!

Wäre ich vor Ort gewesen, hätte der 45er Schlüssel deine Tür geöffnet!

NEIN
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“ Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB).

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

Klingelt die Polizei direkt an deiner Haus- oder Wohnungstür, kannst du davon ausgehen, dass die Beamt:innen zu dir möchten. Egal, ob sie dich in einem netten oder bedrohlichen Ton bitten: Sich Zutritt in deine Wohnung oder dein Haus zu verschaffen, ist nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder einem Haftbefehl erlaubt.

https://www.wmn.de/diy-living/polizei-hereinlassen-muss-ich-das-antworten-c-c-id472310

Du hast dich also nicht falsch verhalten, indem du der Polizei den Zugang verweigert hast.

Deine Äußerung ist genau genommen eine Beleidigung, allerdings keine besonders schwere. Ich bezweifle, dass du deswegen angezeigt wirst.

JA

Der einzige der jemanden respektlos behandelt hat bist du.