Sozialwohnung ohne WBS?
Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Sozialwohnung und habe immer noch keinen WBS. Ich habe den WBS mit meiner Freundin zusammen Anfang März beantragt (wir wohnen in Hamburg). Danach haben wir uns schon auf die Suche nach Sozialwohnungen gemacht und haben uns auch Ende Mai auf eine beworben. Der Einzugstermin war Mitte Mai, bis dahin hätte der WBS auch eigentlich da sein sollen.
Bei einem Freund hat es nämlich auch ca. 2 Monate gedauert, und wir erfüllen auch alle Kriterien für einen WBS. Zwischendurch haben wir auch einen Brief bekommen wegen einem Dokument, das noch ausgefüllt werden muss, welches wir auch per Email an das zuständige Amt geschickt haben. Auf dem Brief stand auch, dass, wenn wir in 14 Tagen nicht antworten, die Bearbeitung der WBS-Anfrage abgebrochen wird. (Daran kann es aber eigentlich nicht liegen, wir haben nämlich eine Empfangsbestätigung für die Mail erhalten)
Auf jeden Fall wurde im ganzen Bewerbungsprozess nie nach unserem WBS gefragt, und wir wurden letztendlich auch für die Wohnung angenommen und haben den Vertrag unterschrieben. Nun wohnen wir schon seit 2 Monaten hier, und der WBS ist bei keiner unserer alten Adressen (wir sind beide von unseren Eltern ausgezogen) angekommen.
Nun zu meiner Frage: Sollten wir beim Amt nachfragen, wie der Stand des WBS-Antrags ist? Ich denke aber nicht, da ja sonst evtl. auffallen würde, dass wir ohne einen gültigen WBS eine Sozialwohnung bezogen haben (würden wir uns dadurch strafbar machen?) Oder wäre es besser, das Thema einfach weiterhin totzuschweigen, da der WBS ja ohnehin nur ein halbes Jahr lang gültig wäre, und uns ja ab jetzt eigentlich niemand mehr nach einem gültigen WBS fragen würde? Was denkt ihr über das Thema? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
1 Antwort
irgendwann kommen sie euch drauf, spätestens bei der turnusgemäßen nachfrage des Vermieter (dazu ist er verpflichtet). Also besser nachfragen. Ihr macht euch one WBS aber nicht strafbar. Zumindest früher war das so, wer schon drin wohnt darf wohnen bleiben auf wenn er keinen WBS hat oder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, muss dann aber eine Ausgleichsabgabe zahlen.
mein Wissen ist schon Jahrzehnte alt. Heute kann es alles anders sein.
Korrigier mich gerne, aber meines Wissens nach wird nach dem Einzug nicht mehr kontrolliert, ob die Bedingungen für eine Sozialwohnung gegeben sind. Steht zumindest auch hier: Gesellschaft: Sozialwohnungen: Voraussetzungen nur anfangs kontrolliert | ZEIT ONLINE und ansonsten habe ich auch nichts zu Kontrollen im Nachhinein oder ähnlichem gelesen.