Fußbodenreparaturarbeiten in einer Wohnung ist wessen Sache, Mieter oder Vermieter?
in einer Mietwohnung ist der Fußboden kaputt (Dielenboden) Vermieter lehnt die Übernahme der Kosten ab . Wer ist hier verantwortlich
Mit welcher Begründung lehnt der Vermieter die Reparatur ab?
Hallo und danke für die Nachricht , der Vermieter hat keine Gelder um umfangreiche Renovierungen machen zu lassen.. LG und danke
5 Antworten
Das hängt von der Art und der Ursache des Schadens ab.
Genau an sowas dachte ich bei meinem ersten Beitrag. Von daher verstehe ich dein "Nein" nicht.
Mein Nein bezog sich auf dein "Das hängt von der Art und der Ursache des Schadens ab". Es hängt eben nicht davon ab. Zuständig ist grundsätzlich der Vermieter.
danke für die Nachricht, das Haus ist sehr alt und denkmalgeschützt , der Fußboden besteht aus Dielen und darüber liegt ein Belag , der Boden ist einfach durchgelaufen.. der Vermieter lehnt jedoch aus Kostengründen eine Reparatur ab.
Das kommt drauf an, wie groß der Schaden ist und was für ein Schaden überhaupt vorliegt.
vielen Dank für die schnellen Antworten, ich handele in Vertretung für die Fam. es geht um die Whng. unseres Bruders. Wir wollen helfen und versuche gerade alle wichtigen Informationen zu sammeln. danke für die Hilfe
Es kommt auf die Ursache an.
Wenn z. B. dein Hund den Boden ruiniert hat, wird der Vermieter die Reparaturkosten nicht tragen wollen.
Ist der Boden einfach nur alt und aufgebraucht dürfte es ein Vermieterproblem sein.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt. Man kann gute Böden oft aufbereiten und der Vermieter muss den Boden zudem als renovierungs- oder reparaturbedürftig einstufen. Da scheiden sich oft die Meinungen von Mieter und Vermieter. Ein Mieter hat gerne alles im perfekten Zustand und Vermieter sagen oft dazu: "Geht doch noch!"
Im Zweifel und bei einer höheren Summe muss oft ein Gericht entscheiden. Danach dürfte aber das Verhältnis hin sein.
der Boden wird notdürftig ausgebessert und die Kosten trägt jetzt der Mieter . danke schön für die freundl. Antwort
Reparaturen an der Mietsache sind grundsätzlich Sache des Vermieters. BGB § 535 Absatz 1.
Nein, bei fahrlässigen Beschädigungen durch den Mieter haftet dieser. Der Mieter ist angehalten die Wohnung und deren Einrichtung sorgsam zu behandelt.
Der Mieter müßte dann die Kosten tragen, aber nicht die Reparatur selbst ausführen oder beauftragen.
kann man so pauschal nicht sagen.
manche Schäden können dem Mieter angelastet werden, manche dem Vermieter.
danke für die Nachricht, das Haus ist sehr alt und denkmalgeschützt , der Fußboden besteht aus Dielen und darüber liegt ein Belag , der Boden ist einfach durchgelaufen.. der Vermieter lehnt jedoch aus Kostengründen eine Reparatur ab.
das wäre dann aller voraussicht nach keine Reparatur, sondern ein Teilsanierung.
klar, das dies dann teuer wird. und wie ich das noch aus einer alten Wohnung weiß, muss der ganze Boden raus.
das wird er nicht machen (können) so lange ihr dort wohnt.
Nein. grundsätzlich ist der Vermieter für Reparaturen zuständig.
Nur wenn er dem Mieter Eigenverschulden nachweisen kann müßte der Mieter die Kosten tragen, nicht die Reparatur selbst ausführen oder beauftragen.