Fußbodenreparaturarbeiten in einer Wohnung ist wessen Sache, Mieter oder Vermieter?

AngiedieSchlaue  01.07.2024, 09:16

Mit welcher Begründung lehnt der Vermieter die Reparatur ab?

Melodie58 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:18

Hallo und danke für die Nachricht , der Vermieter hat keine Gelder um umfangreiche Renovierungen machen zu lassen.. LG und danke

5 Antworten

Das hängt von der Art und der Ursache des Schadens ab.


Melodie58 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:09

danke für die Nachricht, das Haus ist sehr alt und denkmalgeschützt , der Fußboden besteht aus Dielen und darüber liegt ein Belag , der Boden ist einfach durchgelaufen.. der Vermieter lehnt jedoch aus Kostengründen eine Reparatur ab.

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anitari  01.07.2024, 09:37

Nein. grundsätzlich ist der Vermieter für Reparaturen zuständig.

Nur wenn er dem Mieter Eigenverschulden nachweisen kann müßte der Mieter die Kosten tragen, nicht die Reparatur selbst ausführen oder beauftragen.

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Nussbecher  01.07.2024, 09:37
@anitari

Genau an sowas dachte ich bei meinem ersten Beitrag. Von daher verstehe ich dein "Nein" nicht.

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anitari  01.07.2024, 09:41
@Nussbecher

Mein Nein bezog sich auf dein "Das hängt von der Art und der Ursache des Schadens ab". Es hängt eben nicht davon ab. Zuständig ist grundsätzlich der Vermieter.

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Das kommt drauf an, wie groß der Schaden ist und was für ein Schaden überhaupt vorliegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Melodie58 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:23

vielen Dank für die schnellen Antworten, ich handele in Vertretung für die Fam. es geht um die Whng. unseres Bruders. Wir wollen helfen und versuche gerade alle wichtigen Informationen zu sammeln. danke für die Hilfe

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Es kommt auf die Ursache an.

Wenn z. B. dein Hund den Boden ruiniert hat, wird der Vermieter die Reparaturkosten nicht tragen wollen.

Ist der Boden einfach nur alt und aufgebraucht dürfte es ein Vermieterproblem sein.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt. Man kann gute Böden oft aufbereiten und der Vermieter muss den Boden zudem als renovierungs- oder reparaturbedürftig einstufen. Da scheiden sich oft die Meinungen von Mieter und Vermieter. Ein Mieter hat gerne alles im perfekten Zustand und Vermieter sagen oft dazu: "Geht doch noch!"

Im Zweifel und bei einer höheren Summe muss oft ein Gericht entscheiden. Danach dürfte aber das Verhältnis hin sein.


Melodie58 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:17

der Boden wird notdürftig ausgebessert und die Kosten trägt jetzt der Mieter . danke schön für die freundl. Antwort

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Gerhart  01.07.2024, 12:53
@Melodie58

Warum soll der Mieter die Kosten einer Instandsetzung tragen?

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Reparaturen an der Mietsache sind grundsätzlich Sache des Vermieters. BGB § 535 Absatz 1.


Apokailypse  01.07.2024, 09:58

Nein, bei fahrlässigen Beschädigungen durch den Mieter haftet dieser. Der Mieter ist angehalten die Wohnung und deren Einrichtung sorgsam zu behandelt.

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anitari  01.07.2024, 10:00
@Apokailypse

Der Mieter müßte dann die Kosten tragen, aber nicht die Reparatur selbst ausführen oder beauftragen.

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kann man so pauschal nicht sagen.

manche Schäden können dem Mieter angelastet werden, manche dem Vermieter.


Melodie58 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:10

danke für die Nachricht, das Haus ist sehr alt und denkmalgeschützt , der Fußboden besteht aus Dielen und darüber liegt ein Belag , der Boden ist einfach durchgelaufen.. der Vermieter lehnt jedoch aus Kostengründen eine Reparatur ab.

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data2309  01.07.2024, 09:13
@Melodie58

das wäre dann aller voraussicht nach keine Reparatur, sondern ein Teilsanierung.

klar, das dies dann teuer wird. und wie ich das noch aus einer alten Wohnung weiß, muss der ganze Boden raus.

das wird er nicht machen (können) so lange ihr dort wohnt.

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