Mietkaution: Kann ich Ausbesserungen gegenrechnen?
Mein Vermieter ist (laut anderen Mitbewohnern im Mehrfamilienhaus) ein harter Hund, der gerne aus diversen Gründen die Mietkaution einbehalten will. Da die Mietpreise relativ günstig sind, will er, dass wir alles selbst handhaben und Ausbesserungen in der Wohnungen vornehmen (es ist aber nicht im Mietvertrag hinterlegt). Dadurch habe ich bspw. ein neuen Spülkasten, neue Duscharmaturen, neue Feuermelder (die alten waren ohne Batterien mit Patafix an die Decke geklebt) und einige Sachen mehr.
Nun kam mir die Idee, ihn bei der Kündigung direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen und gegenzuhalten, dass ich ja viele Dinge auch erneuern musste und dies kleine Schönheitsfehler wie ein paar Abnutzungen wie am Parkettboden ausgleichen. Die Frage ist, ob es Sinn macht oder gar eine rechtliche Grundlage dafür gibt.
2 Antworten
Hebe zunächst alle Quittungen auf. Nicht alles muss der Vermieter übernehmen. Etwa 100-150 € sind dir als Mieter zu zumuten.
Nicht alles sammeln sondern am Jahresende an den Vermieter zur Begleichung weiterreichen.
dass ich ja viele Dinge auch erneuern musste und dies kleine Schönheitsfehler wie ein paar Abnutzungen wie am Parkettboden ausgleichen.
Hatten Sie dazu vom Vermieter einen Auftrag gegen Kostenerstattung erhalten?
Vermutlich nicht nur Ihr Vermieter hält es mit dem Gedanken:
"Macht es Euch schön, dann habt Ihr es auch schön."
Nein hatte ich nicht - aber schon beim Einzug war der Wasserhahn vom Waschbecken extrem ekelhaft versifft (das Chrom hatte sich komplett verformt und war kaum zu lösen) und der Wasserhahn der Dusche war so locker, dass er wenige Tage später abgefallen war. Diese habe ich dann ersetzt, um überhaupt das nutzen zu können. Der Spülkasten hat bspw. hat ca. 20-30min fürs Volllaufen gebraucht.