Untermiete ohne Untermietvertrag oder Erlaubnis?

3 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

In Deutschland müssen Zeitmietverträge zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Zudem muß für die Befristung ein zulässiger Grund angeben werden.

Siehe BGB § 550 und § 575

Wenn man selbst Mieter ist muß man die Zustimmung des Vermieter zur Weitervermietung einholen.

auf jeden Fall muss der Vermieter Bescheid wissen und ich würde auch einen Untermietervertrag machen , sicher ist sicher

Der Vermieter muss informiert bzw. gefragt werden. Zudem ist ein schriftlicher Vertrag immer sicherer.