Kann man mit Vermieter Deal machen und die Kündigungsklausel (2 1/2J.)aus den Mietvertrag (Zusicherungsschreiben) Nehmen lassen oder neuen Mietvertrag?
Kann man mit Vermieter Deal machen und die Kündigungsklausel (2 1/2J.) aus den Mietvertrag (Zusicherungs-schreiben) Nehmen lassen wegen nach Unterschrift des Mietvertrags erkannter grober Mietmangel (Geruchsbelästigung durch Fäkalien-Gulli-Geruch an der oberen Wand in Küche die mietmangel werden offensichtlich nicht vom Vermieter beseitigt / haben andere Mieter bestätigt / Wegen unzugänglichkeit der Steigeleitung im Schadenvereich , Hohe kosten, und die Täuschung vorn Einzug mittels eines sprays das den Geruch verschleiert hatte so dass den ich Mietvertrag unterschrieb )
Kann der Vermieter mir ein Zusicherungs Schreiben zu kommen lassen das er mir einen Deal macht wenn ich ihn sage das ich nicht die Miete per Gericht mindern werde (aber es trotzdem schon mal mit Angabe von unter Vorbehalt mit 10 % Mietminderung auf der Überweisung angeben werde zur Sicherheit das ich da schneller aus der Wohnung komme)
Oder muss ich den Vermieter sagen das ich einen Aufhebungsvertrag und einen neuen Mietvertrag möchte für die Wohnung
solange nix unternommen wird gegen die Geruchsbelästigung deswegen Kürze ich die Miete nur mit der Angabe unter Vorbehalt 10% Mietminderung ( um nicht raus zu fliegen aus der Wohnung wegen Mietschulden)
Sodass ich sicher keine 2 1/2 Jahre im der Wohnung bleiben muss?
Wie gehe ich da vor?
Er hat zudem schon mal mit rausschmeißen gedroht als ich ihn auf die ersten erkannten Mängel nach Einzug ansprach. Und verwies immer auf den Hausmeister der keine Mittel und kein Wissen zur Beseitigung hat. Sondern nur was austesten wie man Leute täuschen kann.
Ich hau den Hausmeister auch eine rein bald glaube ich. Der hat diesen Geruch probiert mit der Unbewohnbarkeit zu begründen. Das dieser Geruch nach Einzug verschwinden wird.
Ist das schon eine Unzumutbarkeit der Wohnung und berechtigt es zur fristlosen Kündigung?
Ein ähnlich ler Fall hatte vor Gericht eine Mietminderung von 10% durch gesetzt bekommen.
Ich würde den Vermieter trotzdem schon mal mit Mieterschutzbund drohen und das ich die Anweisung bekam schon mal unter Vorbehalt die Miete auf der Überweisung zu kürzen
das ist der Text mit der KündigungsKlausel
. Ist das ein Text um mit den Vermieter ein Deal zu machen das ma da früher raus kommt aus der Wohnung wenn man es möchte und es schafft? weil der Vermieter da nichts gegen diesen mietmangel machen kann oder will
da steht man soll alles melden. Habe es den Hausmeister gemeldet und vor neun Einzug sicher auch schon andere Mieter. Der Vertrag ist so Wiederspruchlich
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Eine Kündigungsklausel, die den Mieter einseitig benachteiligt, ist wirkungslos. Was steht denn da genau im Mietverrag?
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Ich lade nachher mal die Seite den Abschnitt mit Text hoch
3 Antworten
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Ich bin Vermieter und habe als solcher leider schon zu oft vor Gericht gesessen. (immer als Ankläger).
Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer dasselbe.
Eine Mietvertrag Änderung ohne dein Einverständnis halte ich zumindest für höchst problematisch.
Ein Mangel der nicht behoben wird ebenso.
Die Regel bei Mietersachen ist ein Kompromiss der vom Gericht vorgeschlagen wird mit dem Resultat, dass Rechtskosten bei Dir hälftig hängen bleiben. Also die Hoffnung dass du hundertprozent recht bekommst und der Gegenüber deinen Anwalt zahlen muss ist eher die seltene Ausnahme.
Dazu kommt dass ein Geruch nur schwer nachweisbar ist. Schlimmstenfalls wird ein gutachter beauftragt was hohe Kosten mit sich bringt.
Du bist in der Beweispflicht. Es gibt scheinbar mehrere Mietparteien. Wenn diese alle den Mangel bestätigen bist du einen Schritt weiter. Evt neutrale Zeugen dazu können nicht schaden (nicht gerade Familienmitglieder oder beste Freunde).
Je nach Heftigkeit und Häufigkeit des Mangels kann auch mehr als 10% Minderung möglich sein - dies hat aber wieder zur Umkehrfolge, dass das Gericht dann sagt, du bist bei der Mietkürzung zu weit gegangen.
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Die Mietminderung ist ein Zwangsmittel und keine Mietpreissenkung.
Wird schwierig einen neuen Vertrag rechtssicher zu machen inde du den Mangel akzeptierst.
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Das riecht jeder der schon mal ein Gulli gerochen hat wo Fäkalien durch fließen. Wie bitte schön soll das schwer Nachweisbar sein. Ja es gibt mehrere Mieter. Wahrscheinlich auch in. Anderen Eingänge weil bei mein Eingang der über mein Nachbar wohnt. Das Problem auch bestätigt hatte.. In einer kleineren Wohnung die mir gezeigt wurde. Hat der Hausmeister vor der Besichtigung auch so ein Spray (Schädlingsmittel?) versprüht. Hab ihn darauf angesprochen was da so riecht. Er meinte weil die unbewohnbar ist. Dumme Leute wollten mir auch sowas mal einreden. Aber wie soll das gehen.. Ich konnte diesen Geruch auch nicht genau zuordnen. Aber es ist jetzt ausgelüftet. Und der GulliGeruch konzentriert nach den lüften innerhalb von Minuten.. Widerlich
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Das riecht jeder der schon mal ein Gulli gerochen hat wo Fäkalien durch fließen. Wie bitte schön soll das schwer Nachweisbar sein
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wenn es kontinuierlich so riecht, dann sicher nicht
Denoch riecht es nicht bis zur Richterbank. Für den richter ist es zunächst eine Behauptung die bewiesen werden muss und dafür brauchst du Zeugen.
Wenn es nicht immer so riecht dann ein Protokoll machen wann es schlimmer ist ....
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Ja ok na bei wärme stärker. Wie gesagt ich denke über mir ist ein Rohrschaden am WC-Abflussrohr . Sonst wäre nicht dauerhaft die ganze obere Tapete mit diesen Geruch kontaminiert. Ich vermute das es da lang rein Tropfen muss.. Auch im Flur riecht es. Da kommt es aus den Bereich wo die Leitungen im Flur hinein laufen (aus den Hohlraum zwischen Bad und Küche /da wo die Leitungen /steigeleitung / und Abflussrohre lang laufen) so dass man diese Haupthähne dort im Flur hat.. Weiss ich auch nicht warum so ein Blödsinn da gemacht wurde
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Das sollte eigentlich im Interesse des Vermieters sein hier was zu unternehmen *kopfschüttel*
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Wende Dich an den Mieterschutzbund in Deiner Stadt. Die haben Fachwissen und stehen hinter Dir.
Was mir noch oberflächlich einfällt: Du kannst mit jedem Menschen einen Deal machen. Wenn das Gesetz jedoch dagegen spricht, ist jeder Deal hinfällig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bin noch kein mitglied. Dieser Mieterschutzbund meinte dadurch denn keine RechtsschutzVersicherung dort. Erst nach 3 Monate Mitgliedschaft. Was nochmal sehr hohe Kosten für mich bedeuten.
Der Vermieter würde aber auch sicher ohne eine Klage da nix gegen tun hat der Mieterschutzbund auch geschrieben..
Aber der Vermieter bekommt doch denn sowieso die Gerichtskosten aufgebrummt oder. Weil es ist ja dauerhaft wahrnehmbar seit den Einzug nachdem ich das spray nach und nach ausgelüftet habe. Nach einer Woche ist das spray nicht mehr wahrzunehmen gewesen. Aber dafür dieser GulliGeruch deutlich
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Da es sich hier um einen massiven Mietmangel handelt, sollte hier erstmal der Mieterschutzbund ins Spiel kommen und dann je nach deren Rat weitere Schritte Erfolgen.
Ein Vermieter das so über Mängel hinwegtäuscht, wird sich kaum auf irgendwelche dubiosen Deals einlassen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bin noch kein mitglied. Dieser Mieterschutzbund meinte dadurch denn keine RechtsschutzVersicherung dort. Erst nach 3 Monate Mitgliedschaft. Was nochmal sehr hohe Kosten für mich bedeuten.
Der Vermieter würde aber auch sicher ohne eine Klage da nix gegen tun hat der Mieterschutzbund auch geschrieben..
Aber der Vermieter bekommt doch denn sowieso die Gerichtskosten aufgebrummt oder. Weil es ist ja dauerhaft wahrnehmbar seit den Einzug nachdem ich das spray nach und nach ausgelüftet habe. Nach einer Woche ist das spray nicht mehr wahrzunehmen gewesen. Aber dafür dieser GulliGerich deutlich
Dazu noch andere Frage
Aber es ist möglich ein Zusicherungs-schreiben von Vermieter zu bekommen das er auf die 2 1/2 Jahre. Verzichtet wegen diesen mietmangel der nicht beseitigt wird. Oder muss es einen neuen Mietvertrag geben?