Untermietvertrag kündigen?
Ich habe für einen Mitbewohner einen untermietvertrag für ein möbiliertes Zimmer unterschrieben. Würde diesen aber gerne wieder kündigen. Ich selbst bin eine Mieterin, die im selben Haus lebt wie der Untermieter. Welche Frist muss ich einhalten? Auf manchen Seiten steht 3 Monate und auf anderen 2 Wochen. Wäre lieb, wenn ich etwas Klarheit bekommen könnte und mir weitergeholfen wird.
4 Antworten
Mit welcher Frist kommt auf die genauen Umstände an.
Zimmer möbliert, innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung?
Bist Du die Vermieterin?
Befindet sich das von dir untervermietete Zimmer innerhalb oder ausserhalb der von dir selbst bewohnten Raeume?
Wenn ausserhalb: Gibt es in dem Haus noch weitere Wohnungen ausser deiner und dem untervermieteten Zimmer?
Ein einfaches zimmer zur Untermiete ist in der Regel vergleichsweise kurzfristig kündbar. eine oder 2 Wochen würde ich sagen, sind auf jeden Fall angemessen.
Deine Meinung kann das Gesetz nicht brechen - Zimmer nach § 549 BGB dann 2 Woche k.-Frist, nicht nach § 549, dann 3 Monate K.-Frist
Das kommt darauf an ob z.b. die ganze Wohnung oder nur ein Zimmer vermietet wurde.
Hier ist alles erklärt:
Das stimmt so pauschal nicht.