Darf der Vermieter die Zaun Abdeckung ohne meine Erlaubnis abmachen?
Hallo,
wir sind seit dem 01.06. in eine neue Wohnung bei einem privat Vermieter eingezogen und hatten kleine Auseinandersetzung wegen meines Hundes ( er widerruft seine Genehmigung ohne ein Grund ) ich habe mein Hund nicht abgegeben und jetzt gerade höre ich wie er vor meinem Garten steht und die Zaun Abdeckung weg macht. Die war bereits dran als sie kamen ( auch die letzte Vermieterin hatte diese Abdeckung )
jetzt frage ich mich darf er das überhaupt ? Er hat mir nirgendwo geschrieben dass er das abmachen wird. Er kam einfach spontan und macht es mit einer Kreissäge ab
bitte um Hilfe
5 Antworten
Der Eigentümer darf sein Eigentum im Rahmen des baurechtlich zulässigen verändern; dazu braucht er keine Zustimmung von Mietern, sofern deren gemieteter Bereich in der Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt ist.
Er dürfte z.B. nicht einfach die Wohnungseingangstüre entfernen o.ä.!
Es scheint, dass ihm die Hundehaltung nicht gefällt und er nun Möglichkeiten sucht, Sei samt Hund wieder los zu werden, da Sie den Hund nicht abgeben.
Es ist sein Zaun und auch seine Abdeckung. (Was auch immer das sein soll.)
Du meinst vermutlich einen Sichtschutz, oder?
Natürlich darf er den entfernen. Es ist sein Zaun.
Was war der Grund für die Auseinandersetzung?
Er darf nicht ohne deine Genehmigung deinen Besitz (Garten) betreten. Damit ha er sich des Hausfriedensbruches schuldig gemacht. Abdeckung des Zaunes = Verblendung?
Ja, darf er. Er darf dir auch fristgerecht kündigen, wenn er keinen Hund in der Wohnung haben will. Begründen muss er das nicht.
... sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst auch wohnt. Könnte hier der Fall sein:
in eine neue Wohnung bei einem privat Vermieter eingezogen
Das liest sich so, dass der Vermieter nicht den Hausfrieden brechen muss, um an den Zaun zu gelangen...