Darf der Vermieter die Zaun Abdeckung ohne meine Erlaubnis abmachen?

5 Antworten

Der Eigentümer darf sein Eigentum im Rahmen des baurechtlich zulässigen verändern; dazu braucht er keine Zustimmung von Mietern, sofern deren gemieteter Bereich in der Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

Er dürfte z.B. nicht einfach die Wohnungseingangstüre entfernen o.ä.!

Es scheint, dass ihm die Hundehaltung nicht gefällt und er nun Möglichkeiten sucht, Sei samt Hund wieder los zu werden, da Sie den Hund nicht abgeben.

Es ist sein Zaun und auch seine Abdeckung. (Was auch immer das sein soll.)

Du meinst vermutlich einen Sichtschutz, oder?

Natürlich darf er den entfernen. Es ist sein Zaun.

Was war der Grund für die Auseinandersetzung?


LeWe23  30.07.2024, 15:56

Der Hund, den der Vermieter nicht in der Wohnung haben will.

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Er darf nicht ohne deine Genehmigung deinen Besitz (Garten) betreten. Damit ha er sich des Hausfriedensbruches schuldig gemacht. Abdeckung des Zaunes = Verblendung?


bwhoch2  30.07.2024, 15:51
 in eine neue Wohnung bei einem privat Vermieter eingezogen

Das liest sich so, dass der Vermieter nicht den Hausfrieden brechen muss, um an den Zaun zu gelangen...

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Gerhart  31.07.2024, 10:45
@bwhoch2

Kann sein, kann nicht sein, denn der FS schreibt "vor meinem Garten " Es scheint also, als sei der Garten gemietet.

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Ja, darf er. Er darf dir auch fristgerecht kündigen, wenn er keinen Hund in der Wohnung haben will. Begründen muss er das nicht.


bwhoch2  30.07.2024, 15:52

... sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst auch wohnt. Könnte hier der Fall sein:

 in eine neue Wohnung bei einem privat Vermieter eingezogen
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LeWe23  30.07.2024, 15:55
@bwhoch2

Eben. Da der FS keken Details nennt, schwer zu sagen.

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