Umgehung des Zeitmietvertrag ?
Früher aus zeitmietvertrag ohne Nachteile für mich bei der nächsten Wohnung
Wegen einiger versteckter und wahrscheinlich Verschleierte Mängel der Wohnung.
Erst Chemischer Geruch (Farbe? Oder so kp) in Wohnung der sich nach lüften innerhalb von mehreren Stunden wieder anreichern.
Sofort nach lüften. Ähnlich wie Gulli im Bad und Küche.
Rohre hinter der Wand sind nicht mehr einsehbar steigeleitung mit Platten und silikon abgedichtet.
Wasserschäden bei Untermieter bekannt über mein Leitungsbereivh im Bad wasserfleck der vieleicht schon älter ist aber von dahinter kaputtes WC rohr kommen könnte.
Vermieter stellt sich Tod und kommt ein frech und gibt ein die Schuld wenn man die Mängel erkannt hat.und droht mit raus schmiss wenn man ihn darauf aufmerksam macht auf seine Missstände.
Ausserdem erwähnte er mündlich nie das es ein zeitmietvertrag ist vorher.
Und ich musste wegen einer aktuellen dauerhaften gesundheitsgefahr schnellstens aus meiner neue Wohnung. Und hatte keine Zeit alles zu lesen. Da er nicht in mein Ort wohnt. Vor der Unterschrift hat er mir aber nichts von 2 1/2 Jahren gesagt..
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Meine Methode wäre irgendwie .sind es auch Fragen an ein Fuchs in den Bereich
1)Durch 2 mieten nicht zahlen eine Kündigung vom Vermieter für Wohnung bekommen?
2)Geht es auch Vorzeitig aus zeitmietvertrag 2 1/2 Jahre und ohne dafür Schufa Einträge zu bekommen?
3) Oder wie sonst noch vorzeitig aus der Wohnung kommen ohne Schufa Einträge und Mietschulden zu bekommen?
4) wann löschen sich diese durch Mietschulden entstandenen Schufa Einträge und kommt dadurch zwingend Gerichtskosten dazu?
5) Und macht der privat Vermieter immer mit Gerichtsmahnverfahren (was kommt da noch mit rauf Maximal ? ) > weil vieleicht das Nachmieter suchen (wenn er sich überhaupt darauf einlässt was er mündlich zusagte aber nicht schriftlich) bei Wohnortwechsel teurer und zeitaufwendiger als 2 mal Miete nicht zu zahlen..
Danke für Tipps den VerMietBetrügern das Handwerk zu legen
Jemand schon selbst sowas ähnliches durch?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dein Mietvertrag soll also ein Zeitmietvertrag sein. Dann muss er eine Begründung nach § 575 (1) BGB beinhalten. Fehlt diese oder ist unzulässig begründet, dann gilt der Mietvertrag als unbefristet.
Ein Zeitmietvertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet mit Ablaufdatum. Er kann nicht ordentlich durch die Parteien gekündigt werden aber außerordentlich und fristlos ist es immer möglich, wenn maßgebliche Gründe vorliegen. Er kann auch einvernehmlich aufgelöst werden.
Prüfe also deinen Mietvertrag auf diese Merkmale. Gilt er als unbefristet, dann kannst du mit dreimonager Frist aktuell zum 30.09.2024 kündigen.
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Ich schick mal diese Sätze nachher aus den Vertrag als Bild
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Viel Spaß, deutsche Gesetze gelten zwar als mieterfreundlich, aber dein Plan schadet nur dir.
Selbst wenn du auf der Straße landest, hat der Vermieter Anspruch auf den ihm verursachten Vermögensschaden von dir. Das ist die Mietzahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit + natürlich noch Anwalts- und Gerichtskosten und möglicherweise sogar noch Kosten eines Mahn- und Pfändungsverfahrens. Plus Zinsen bei Zahlungsverzug.
Spielt dein Vermieter das richtig durch, dann kommt er an sein Geld, solange du in Deutschland bist und irgendwann in den nächsten 30 Jahren einmal mehr Geld als nur das Existenzminimum hast.
Deswegen solltest du dringend eine gütliche Einigung mit deinem Vermieter suchen, dass er aus freien Stücken der Vertragsaufhebung zustimmt und an jemand anderem weitervermietet. Dazu musst du aber mit dem Vermieter reden und ihm auch das ganze schmackhaft machen. Auf eine Teilzahlung deiner noch zukünftig ausstehenden Mieten reagieren viele Vermieter sehr positiv, wenn sie gleichzeitig an die nächste Person schon weitervermieten können.
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Was ich soll ihn für das Rattenloch noch weiter Geld im Arsch schieben obwohl er schon von einen neuen Geld ab diesen Monat bekommt?
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Ok dann muss ich mich noch ein jagdschein besorgen das ich als Geschäftsunfähig gelte oder
Ja aber da stehen nur Begründungen für positive Eigenschaften des Vermieters.
Bei mir steht drin das die Kündigung vor 2 1/2 Jahren ausgeschlossen ist...
Denn hast der Mietvertrag anders oder ist das kein zeitmietvertrag sondern ein Mietvertrag mit einer Kündigungsklausel?
...
Aber Habe das folgende das zu gefunden
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 575 Zeitmietvertrag
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1.
die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2.
in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3.
die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.