Umgehung des Zeitmietvertrag ?

2 Antworten

Dein Mietvertrag soll also ein Zeitmietvertrag sein. Dann muss er eine Begründung nach § 575 (1) BGB beinhalten. Fehlt diese oder ist unzulässig begründet, dann gilt der Mietvertrag als unbefristet.

Ein Zeitmietvertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet mit Ablaufdatum. Er kann nicht ordentlich durch die Parteien gekündigt werden aber außerordentlich und fristlos ist es immer möglich, wenn maßgebliche Gründe vorliegen. Er kann auch einvernehmlich aufgelöst werden.

Prüfe also deinen Mietvertrag auf diese Merkmale. Gilt er als unbefristet, dann kannst du mit dreimonager Frist aktuell zum 30.09.2024 kündigen.


Kranich328 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 13:53

Ja aber da stehen nur Begründungen für positive Eigenschaften des Vermieters.

Bei mir steht drin das die Kündigung vor 2 1/2 Jahren ausgeschlossen ist...

Denn hast der Mietvertrag anders oder ist das kein zeitmietvertrag sondern ein Mietvertrag mit einer Kündigungsklausel?

...

Aber Habe das folgende das zu gefunden

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 575 Zeitmietvertrag

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

1.

die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

2.

in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

3.

die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Kranich328 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 13:53
@Kranich328

Ich schick mal diese Sätze nachher aus den Vertrag als Bild

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Viel Spaß, deutsche Gesetze gelten zwar als mieterfreundlich, aber dein Plan schadet nur dir.

Selbst wenn du auf der Straße landest, hat der Vermieter Anspruch auf den ihm verursachten Vermögensschaden von dir. Das ist die Mietzahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit + natürlich noch Anwalts- und Gerichtskosten und möglicherweise sogar noch Kosten eines Mahn- und Pfändungsverfahrens. Plus Zinsen bei Zahlungsverzug.

Spielt dein Vermieter das richtig durch, dann kommt er an sein Geld, solange du in Deutschland bist und irgendwann in den nächsten 30 Jahren einmal mehr Geld als nur das Existenzminimum hast.

Deswegen solltest du dringend eine gütliche Einigung mit deinem Vermieter suchen, dass er aus freien Stücken der Vertragsaufhebung zustimmt und an jemand anderem weitervermietet. Dazu musst du aber mit dem Vermieter reden und ihm auch das ganze schmackhaft machen. Auf eine Teilzahlung deiner noch zukünftig ausstehenden Mieten reagieren viele Vermieter sehr positiv, wenn sie gleichzeitig an die nächste Person schon weitervermieten können.


Kranich328 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 13:47

Was ich soll ihn für das Rattenloch noch weiter Geld im Arsch schieben obwohl er schon von einen neuen Geld ab diesen Monat bekommt?

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Kranich328 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 21:13

Ok dann muss ich mich noch ein jagdschein besorgen das ich als Geschäftsunfähig gelte oder

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