Kautionsrückzahlung?

5 Antworten

Mit dem Kauf der Wohnung tritt der Erwerber in den Mietvertrag, mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb muss auch kein neuer Mietvertrag gemacht werden.

In § 566a ist das geregelt. Die Kaution muss auf den Erwerber übergehen. Allerdings sagt der 2. Satz, dass der Mieter die Kaution vom Vermieter (Mietvertrag) zurückverlangen kann.

Es gibt also 2 Möglichkeiten:

  1. Du verlangst die Kaution vom neuen Vermieter zurück. Der zahlt nicht und Du verklagst ihn. Dann weist er nach, dass er keine Kaution erlangt hat
  2. Du wendest Dich direkt an den alten Vermieter und verlangst die Kaution zurück

Auf jeden solltest Du juristischen Rat beim Mieterverein oder Verbraucherschutzverein einholen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Die Kaution kann bis zu 6 Monaten nach Umzug ohne Begründung einbehalten werden. Bis zu einem Jahr mit Begründung.

Würde die Forderung an die Baugesellschaft stellen.

Der Vermieter meint, wir sollen die Kaution von der Baugesellschaft zurückfordern, da ihm das Geld nie übergegeben wurde.

Das ist das Problem des Vermieters. Er hätte beim Kauf alle bestehenden Mietverträge in Bezug auf Kautionen checken und das auf ihn übertragen lassen müssen (es gibt ja unterschiedliche Formen, wie die Kaution hinterlegt wird). Der Vermieter ist euer Ansprechpartner.

"Seit der Mietrechtsreform 2001 ist der Erwerber gemäß § 566 a BGB nach dem Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes zur Rückgabe der Mietsicherheit (Kaution) verpflichtet. Er muss die Kaution sogar dann zurückzahlen, wenn sie ihm vom früheren Eigentümer nicht übergeben wurde."

https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/eigentuemerwechsel/

Der Vermieter meint, wir sollen die Kaution von der Baugesellschaft zurückfordern, da ihm das Geld nie übergegeben wurde.

Umgekehrt waere es richtig. Der Kautionsanspruch ist auf den neuen Eigentuemer uebergegangen und dieser hat die Kaution nun auch abzurechnen. Wenn er das Geld tatsaechlich nicht vom alten Eigentuemer erhalten hat, muss er sich an diesen wenden und nicht ihr als Mieter.

Aber wie immer, wenn sich eine Schuldner hartnaeckig straeubt, bleibt im Ernstfall nur der Gang zum Gericht.

er ist euer aktueller vertragspartner also ist er haftbar