Zu wem gehört der Raum in dem alleine meine Gastherme ist.?

3 Antworten

Die Neueigentümerin hat recht. Ihr gehört die Therme. Sie ist zuständig, dass sie immer funktioniert und sie kann auch bestimmen, wie der Raum ggf. ansonsten noch genutzt wird.

Da der Raum nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, hast Du ihn nicht mit gemietet. Ein Funktionsraum oder Technikraum, der ansonsten nur dazu dient, Haustechnik aufzunehmen, wird normalerweise nicht mit vermietet. Anders wäre es, wenn z. B. im gleichen Raum auch und nur Deine Waschmaschine Platz finden würde. Dann würde man diesen Raum, bzw. das Nutzungsrecht auch in den Mietvertrag mit aufnehmen. Ob das dann exklusiv wäre, also so, dass Du den Raum auch absperren kannst, ist nochmal eine andere Frage. Auch das müsste dann so im Mietvertrag stehen.

Also rück den Schlüssel raus und mach Deiner Neuvermieterin keine weiteren Schwierigkeiten mehr.

Was die Schlüssel ansonsten anbelangt: Wenn Du nur eine Wohnung in dem Haus gemietet hast und nicht das ganze Grundstück mit dem ganzen Haus, kann die Vermieterin selbstverständlich überall hin, was nicht ausdrücklich an einen bestimmten Mieter vermietet ist.

Hi,

zuerst die Frage: du wohnst in einem Miethaus, alleine oder mit mehreren Parteien?

Hast du ein Haus mit Hof usw. gemietet oder nur ein Haus?

Je nach dem hast du Hausrecht und sie muss ihren Zugang vorher anmelden.

Wenn da ein Versorgungsraum ist wo nur deine Gastherme drinn ist dann must du auch Zugang zu diesem Raum haben(Schlüssel).

Weiteres nach Fragen klärung.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus

Flashbackone 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 15:46

Wir sind 5 Parteien Haus. Der Hof steht im Mietvertrag für den ich laut Mietvertrag zuständig bin.,Da läuft die Vermieterin herum wie sie Lust hat. Sie hat einen Schlüssel vom Hoftor. Vielen Dank für die Nachfrage.

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FordPrefect  15.07.2024, 15:53
@Flashbackone
Der Hof steht im Mietvertrag für den ich laut Mietvertrag zuständig bin.

Hier käme es auf den Wortlaut an. Wurde die Hoffläche insgesamt mitvermietet? Falls nur darüber andere Bereiche der Mietparteien zu erreichen sind, ist das eigentlich unmöglich. Oder steht dir nur das Nutzungsrecht daran im Gegenzug gegen die Pflege desselben zu?

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Meines Wissens wird so ein Raum dann Aufstellraum genannt,

Soweit korrekt.

Müssen Funktionsräume aufgeführt sein im Mietvertrag?

Nur, soweit sie zur Mietsache gehören. Oder im Umkehrschluss - wenn der entsprechende Funktionsraum nicht im MV steht, gehört er auch nicht zur Mietsache.

Die Neueigentümerin behauptet jetzt der Raum gehöre ihr da er nicht im Mietvertrag aufgeführt ist.

Korrekt.

Sie verlangt die Herausgabe des Schlüssels da Sie ansonsten die Türe im Beisein der Polizei öffnen lässt durch einen Schlüsseldienst. Ich soll dann die Kosten zahlen.

Auch das ist korrekt. Hier lag bestenfals eine Duldung vor, die durch den neuen Eigentümer nicht fortzsetzen ist.

Ist das jetzt Hausfriedensbruch

Man kann am eigenen, nicht fremdgewidmeten Eigentum logischerweise keinen Hausfriedensbruch begehen.

oder hat sie tatsächlich das Recht den Raum zu betreten wann immer sie will

Ja. Wäre bei einer Zentralheizung für alle Parteien auch nicht anders.

Selbst wenn ich ihr den Schlüssel gebe, muss sie doch anmelden, dass sie da einen Zutritt ersucht mit zwingender Begründung. 

Nein, sofern der Zugang über allgemein zugängliche Bereiche erfolgt, und es sich nicht um ein EFH handelt, kann sie selbstverständlich ohne Vorankündigung ihr eigenes Eigentum betreten. Nur die Mieträume der Mietparteien nicht.

Sie läuft da rein und raus, wie sie möchte und hat auch noch Schlüssel vom Hoftor und Schlüssel zur Haustüre und Haupt-Tür zu den Kellerräumen, ansonsten kommt sie ja nicht rein.

Nichts davon zählt zur Mietsache der Mietparteien; Hauseingang, Treppenhaus sowie Kellerabgang sind Gemeinschaftseigentum bzw. zählen nicht zur Mietsache, nur die vermieteten Kellerabteile selbst.


Flashbackone 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 15:47

Danke für deine Meinung. Gibt's da was wo man das nachlesen kann.

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FordPrefect  15.07.2024, 15:50
@Flashbackone

Das ist schlichtes Vertragsrecht. Was nicht explizit im MV steht, gehört auch nicht zur Mietsache. Für das Gemeinschaftseigentum gilt natürlich ein Benutzungsrecht, um die gemieteten Räumlichkeiten erreichen und nutzen zu können. Aber alles darüber hinaus bedarf einer vertraglichen Regelung, und daran mangelt es hier schlicht.

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