Darf man eine Wohnung zusagen und dann wieder absagen?
Ich hatte gestern mehrere Wohnungsbesichtigungen und zwei davon sind wirklich top. Bei der einen habe ich gleich grünes Licht bekommen und soll es mir bis Montag Vormittag überlegen. Bei der anderen bin ich in der engeren Auswahl und weiß nicht genau wann ich eine Zu- oder Absage erhalte, denke mal Montag/Dienstag.
Nun zu meiner Frage: beide Wohnungen sind gut, aber die andere ist einfach die Traumwohnung schlechthin. Ist es möglich für die Wohnung die ich sicher bekommen würde zuzusagen und falls es doch mit der anderen Wohnung klappt, wieder abzusagen? Ich weiß, dass es moralisch nicht das netteste ist und so ein super Gewissen habe ich dabei nicht, aber ich frage mich ob das gesetzlich erlaubt ist, mündlich zuzusagen und dann nen Tag später zb. wieder abzusagen. Muss ich dann evtl. irgendeinen Ausfallschaden o. ä. bezahlen? Ich habe schon für einige Wohnungen Terminvorschläge oder Besichtigungen bekommen wo sich der Vermieter nie wieder gemeldet hat, aber da hat man ja auch noch nichts mündlich vereinbart. Übrigens ist die Traumwohnung von ner Privatperson, die andere geht über einen Immobilienmakler (jedoch provisionsfrei).
Ich suche in einer Großstadt und es ist generell sehr schwierig eine (dazu noch schöne) Wohnung zu finden/bekommen, ich will mir die Chance auf meine Traumwohnung nicht nehmen andererseits will ich auch nicht zum Schluss ohne dastehen, da ich schon seit 3 Monaten suche.
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
6 Antworten
Es ist nicht die feine Art, aber in einer Großstadt hat der Vermieter sicher auch kein Problem, einen neuen Mieter zu finden. Solange du nur eine mündliche Zusage gibst, und keinen Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben hast, sehe ich da keinerlei Verbindlichkeit, und es ist relativ normal, sich mehrere Wohnungen anzusehen, und da ggf. noch abzuspringen. Nicht die feine Art, gerade wenn der Vermieter bereits den Vertrag vorbereitet, allerdings wie ich bereits sagte, über einen Mangel an Interessenten wird er sich nicht beschweren können und da bezweifle ich, dass überhaupt Ausfallkosten entstehen, die man dir (wenn es denn so wäre) in Rechnung stellen könnte
Auch eine mündliche Zusage ist bereits ein gültiger Mietvertrag.
Du hast 0 Ahnung. Wenn der Mietvertrag kommt, sagt er einfach, dass er dem nicht zustimmt und ist draußen. Er muss dem Mietvertrag zustimmen - nicht der Wohnung
Ja, das geht solange du nichts unterschreibst. Die werden dich auch nicht zu lange mit dem guten Wort stehen lassen sondern möglichst einen Vertrag unterschreiben lassen.
"Ein Mietvertrag muss nach dem Gesetz nicht schriftlich geschlossen werden. Ihre Erklärung per SMS kann als Zusage zu einem angebotenen Mietvertrag angesehen werden. Das gilt aber nur, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Zusage bereits alle wesentlichen Punkte des Vertrages geklärt waren, also Miethöhe, Beginn und Wohnung."
Dazu muss aber der Mietvertrag vorliegen, also liegt noch keiner vor, sollte es kein Problem sein
"Ein Mietvertrag muss nach dem Gesetz nicht schriftlich geschlossen werden." hast du das überlesen?
Das ist falsch. Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden.
Schnell mal korrigiert? 🤣🤣🤣
Korrigiert^^, aber dazu muss ein Mietvertrag vorliegen, liegt keiner vor ist die Zusage nicht binden (bin aber kein RA^^)
Nein. Eine mündliche Zusage ist bindend. Nur bei befristeten Mietverträgen ist die Schriftform verpflichtend.
Nein, eine mündliche Zusage ist nur bindend, wenn ein Mietvertrag ausgegeben wurde und die Zusage gilt für den Mietvertag - nicht für ein Abstraktum "Wohnung". Ich nehme die Wohnung ist nicht bindend. Ich stimme dem Mietvertrag zu ist bindend
Unsinn. Lese und LERNE!
Vorteile: Mieter haben mit einem mündlichen Mietvertrag weniger PflichtenDie Bedingungen für Mietverträge gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Für mündliche und schriftliche Verträge sind sie gleich. Der Vermieter darf jedoch in einigen Fällen von diesen Vorgaben abweichen ‒ und das ist schriftlich leichter als mündlich. In schriftlichen Mietverträgen finden sich meist Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Kaution und anderen Dingen, die den Mietern mehr Arbeit machen.
Ein mündlicher Mietvertrag kann da vorteilhaft sein, denn: Wenn nicht anders vereinbart, gelten nur die Bestimmungen aus dem BGB ‒ nach denen Sie als Mieter z. B. keine Schönheitsreparaturen vornehmen müssen. Auch Nebenkosten müssen Sie nur zahlen, wenn es so abgesprochen wurde. Es sei denn, Sie zahlen eine Inklusivmiete. Hier sind die Nebenkosten bereits eingerechnet. KKeinTapezieren, kein Streichen. Bei mündlichen Mietverträgen sind Schönheitsreparaturen oft Vermietersache.
Auszug: Mündlich kündigen geht nichtIm Gegensatz zum Vertragsabschluss besitzt die mündliche Kündigung des Mietvertrags keine Gültigkeit: Sie muss schriftlich erfolgen. Wenn beim Vertragsabschluss nichts anderes abgesprochen wird, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Kündigungsfrist für den Vermieter hängt davon ab, wie lange Sie schon bei ihm wohnen.
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur in Sonderfällen möglich – z. B. wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht für den Mieter enthält oder der Mieter nachweislich arglistig getäuscht wurde.
Alter, du verstehst einfach nicht was ein Mietvertrag ist und was ne Wohnung ist. Es ist ja richtig wie du schreibst (oder kopierst) aber er ist noch nicht soweit. Man oh man
Jetzt sehe ich erst diesen Kommentar. Es geht doch nicht darum, dass ich den Mietvertrag bereits unterschrieben habe und davon zurücktreten möchte, es geht auch nicht darum ob es generell nur ein mündlicher Mietvertrag ist! Der Mietvertrag wird schriftlich sein und wenn ich den unterschreibe ist mir auch bewusst, dass ich davon nicht zurücktreten kann bzw. ich dort dann auch einziehe. Es geht lediglich darum, ob ich mündlich sagen kann ja die Wohnung ist gut ich nehme sie um dann 1-2 Tage später zurückzutreten. Bis zu dem Zeitpunkt habe ich NICHTS UNTERSCHRIEBEN! Ein mündlicher Mietvertrag und eine mündliche Zusage sind doch nicht ein und das selbe, der Vermieter bzw. Makler hätte doch im Vorfeld auch erwähnen müssen, dass es zb. nur einen mündlichen Vertrag geben wird - da würde ich auch gleich nein sagen weil ich nichts schriftliches hätte.
Als Vermieter empfehle ich dir, dies offen auszusprechen. Es ist ganz normal, sich für mehrere Objekte zu interessieren. Statt einfach zuzusagen, bittest du mit dieser Begründung um einen weiteren Tag Bedenkzeit um den Entscheid des anderen Vermieters abzuwarten.
Hier in der Schweiz gibt es Vermieter, die eine Ablehnung des Mietvertrags nach ausgesprochener Zusage mit einer kleinen Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen. Ist nicht mein Ding und würde ich auch nicht machen, aber der Vermieter hat nach einer Zusage dennoch den somit unnötigen Aufwand erbracht, die entsprechenden Papiere vorzubereiten...
Eine mündliche Zusage zwingt nicht zu einer Unterschrift z.B. wenn der schriftliche Vertrag nicht akzeptable Inhalte enthält.
Mündlich werden i.d.R,. (Miet-)Vertragsinhalte nicht en detail besprochen.
Ist zwar nicht die feine Art, aber solange du noch nichts unterschreibst kannst das schon tun.
Aber ist dies nicht bereits eine mündliche Zusage? Dachte das gilt auch bereits als Vertrag. Kenne mich da jedoch zu wenig aus.
Nur durch schriftliche Kündigung. Du schreibst hier nur Unsinn, da rate ich dir, dich besser bei den Kommentaren zurückzuhalten. Natürlich kann man NICHT von jedem Vertrag "nach einer gewissen Zeitspanne" zurücktreten. Das ist nur Schwachsinn.
Ich glaub, Du bist diejenige, die hier nur Unsinn schreibt....bisher existiert nicht mal ein Mietvertrag....
Ich gebe es auf. Deine Inkompetenz ist krankhaft. Ich hoffe, die Fragestellerin verlässt sich nicht auf dein Kindergequatsche.
Nur wenn ein Mietvertrag vorliegt