Hallo, ich frage das, weil ich es wirklich gerne wissen möchte. Also ich bin Mieterin eines 3 Parteien Hauses. Dieses Haus hat keinen Garten und nur einen kleinen betonierten Innenhof/ zufahrt zum Eingang. Dieser Innenhof ist kein Mietobjekt, die Nutzung ist uns komplett untersagt, damit meine ich, dass ich weder Fahrrad, Motorrad oder Auto darauf abstellen darf. Ich gehe da also lediglich rüber, wenn ich zur Wohnung oder aus der Wohnung raus will. Mein Vermieter verlangt jetzt, dass ich da Unkraut weg mache und den Innenhof in stand halte und da frage ich mich ob er das so einfach verlangen darf, da ich es nicht einsehe mich um etwas zu kümmern, dass ich nicht nutzen darf. Im Erdgeschoss hat ein Paar gewohnt, die haben sich um den Hof gekümmert, sie hatten aber auch den Hof gemietet, um dort zu parken. Sie sind vor 1nem Jahr ausgezogen und seitdem hat sich niemand mehr um den Hof gekümmert. Die im ersten OG parken ebenfalls auf dem Hof, allerdings ist ihre Wohnung auch eine Eigentumswohnung und sie sind mit dem Vermieter verwandt. Grundsätzlich: wenn ich ebenfalls dort parken dürfte und den Hof nutzen dürfte, würde ich ohne zu fragen das Unkraut und alles wegmachen, aber wie gesagt ist das nicht der Fall, weshalb ich wirklich gerne wissen möchte, ob er das verlangen kann. Im Mietvertrag steht dazu nichts weiter. Mfg
Muss ich den Innenhof in standhalten, wenn er kein Mietobjekt ist?
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