TKG Kabelanschluss verpflichtend beim vorherigen Anbieter?

Sehr geehrte Community,

ich habe eine Frage bezüglich des Telekommunikationsgesetzes, wobei der Kabelanschluss nun nicht mehr in den Nebenkosten ist und ich habe in diesem Zusammenhang des Öfteren folgendes Schreiben vom Breitbandnetz-Anbieter (ehemaliger Partner des Vermieters) erhalten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, müssen Sie mit uns einen Vertrag abschließen, um Ihren TV- & Kabelanschluss nach dem 01.07.2024 weiterhin nutzen zu können.

Auch wenn Sie einen Kabelinternet- und Telefonvertrag über einen Drittanbieter nutzen, benötigen Sie einen TV- & Kabelanschluss der Firma R****, sonst wird Ihr Internet bzw. Telefon nicht mehr funktionieren. Leider ist es, auch aus technischen Gründen, nicht möglich, für die Nutzung des TV- & Kabelanschlusses eine Versorgungsvereinbarung mit einem anderen Anbieter abzuschließen."

Ich habe danach bei meinem Kabelanbieter Vodafone (Kabelinternet und Telefonie) angerufen und nachgefragt, wie es aussieht, wenn ich den "Breitbandanschluss" mit der Partnerfirma meines Vermieters auslaufen lasse, und der Vodafone-Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, dass es kein Problem sei, da das Breitbandnetz bis 2050 funktionieren solle bzw. zur Verfügung steht im ganzen Mietshaus.

Ist das einfach nur eine Masche als Rundschreiben, damit der Breitbandanbieter Geld verdient?
Warum sollte ich monatlich für den Anschluss zahlen, wenn ich keinen TV nutze, sondern nur das Kabelinternet und Telefonie?
Und selbst wenn, dann zahle ich lieber einmalig eine Installationsgebühr und das wars dann, aber hier wird es einem ja quasi verboten mit dem Motto "ja oder Du wirst trocken gelegt".

Meine Frage ist nun, was stimmt und was nicht?
Welche Wege sollte ich beschreiten damit ich den Sachverhalt kläre?

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Vertrag, Kabelanschluß, Kabelinternet, Vodafone

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