TKG Kabelanschluss verpflichtend beim vorherigen Anbieter?

3 Antworten

Das Stichwort ist Nebenkostenprivileg.

Wenn Du den Kabelanschluss nur für Internet und Telefonie brauchst, musst Du keinen gesonderten Vertrag mehr abschließen. Das Schreiben kannst Du dann ignorieren.

Es kann halt sein, dass der Netzbetreiber die TV-Buchse versiegelt, ansonsten ändert sich für Dich nichts - fast nichts, es wird im Idealfall etwas günstiger.

Es gibt viele Infos dazu im Internet, z. B. bei der Verbraucherzentrale.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

xTeemii 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 00:38

Vielen Dank für die Informationen. Ich muss mich nun bei meinem Vermieter und bei Vodafone, wo ich meinen Kabelvertrag habe informieren.
Es kann sehr gut sein, dass der Kabelnetzbetreiber Vodafone als BE3 Betreiber seine Rechte an einen sogenannten BE4 Betreiber verkauft hat (Breitbandfirma R*****), habe ich so gelesen.
Aber es gibt auch viele Fälle wo berichtet wird, dass es einfach ein Rundschreiben ist, damit v.a. Rentner darauf reinfallen und einen Vertrag abschließen.
Also informiere ich mich erstmal, ob den im Haus, die Gerätschaften tatsächlich der Firma da gehört.
Ich meine im Prinzip habe ich die Möglichkeit DSL zu nutzen und das werde ich vielleicht in Erwägung ziehen, je nachdem, wie es sich ergibt.
Prinzipiell sehr schade, habe erst letztes Jahr einen neuen Kabelvertrag abgeschlossen.
Das freche ich aber auch, dass es nicht die Möglichkeit gibt nur den Kabelinternet Anschluss zu wählen und einem der TV Anschluss mit verkauft wird, aber umgekehrt geht es, das ist so eine dreiste Abzocke.

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Das Problem ist, dass die Kabelnetzbetreiber, regional aufgeteilt, die Netz betreiben. Sprich, Vodafon ist der Versorger in vielen Gebieten, da gibt es aber keinen anderen. Da wo KabelBW seine Netze hat, gibt es z.B. kein Vodafone oder eben andere... Somit bist Du im jeweiligen VErsorgungsgebiet immer für den Kabelanschluss an den jeweiligen Betreiber gebunden...

Die Grundgebühr gilt übrigens nur für den TV-Empfang, die Du jetzt sebst direkt zahlen musst. Kündigst Du deinen TV-Vertrag und bleibst nur noch für Teefon/Internet, so entfällt die Kabelgrundgebühr. Dann müsstest DU für das Fernsehn auf einen IP-Anbieter umsteigen wie Waipu und viele andere, die nur einen Internetanschluss voraussetzen... Willst Du das TV-Angebot von Vodafone weiter nutzen (GigaTV ect), so musst Du die Kabelgrundgebühr (Regulär 20€/Monat) zusätzlich zahlen. Ob es verbilligte Angebote für Zwangsumsteiger gibt, keine Ahnung...

Soweit mein Kenntnisstand..


xTeemii 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 00:36

Vielen Dank für die Informationen. Ich muss mich nun bei meinem Vermieter und bei Vodafone, wo ich meinen Kabelvertrag habe informieren.
Es kann sehr gut sein, dass der Kabelnetzbetreiber Vodafone als BE3 Betreiber seine Rechte an einen sogenannten BE4 Betreiber verkauft hat (Breitbandfirma R*****), habe ich so gelesen.
Aber es gibt auch viele Fälle wo berichtet wird, dass es einfach ein Rundschreiben ist, damit v.a. Rentner darauf reinfallen und einen Vertrag abschließen.
Also informiere ich mich erstmal, ob den im Haus, die Gerätschaften tatsächlich der Firma da gehört.
Ich meine im Prinzip habe ich die Möglichkeit DSL zu nutzen und das werde ich vielleicht in Erwägung ziehen, je nachdem, wie es sich ergibt.
Prinzipiell sehr schade, habe erst letztes Jahr einen neuen Kabelvertrag abgeschlossen.

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Ist das einfach nur eine Masche als Rundschreiben, damit der Breitbandanbieter Geld verdient?

Nein, das ist vielfach leider keine taube Masche. Auch in unseren Mietshäusern wird die Empfangstechnik und Verkabelung ab dem Hausanschluss bis zu den Wohnungen auch über den 30.6. hinaus von der selben Firma bereitgestellt und betreut.

Oder vereinfacht gesagt gehört die technische Infrastruktur auf der letzten Meile tatsächlich weiterhin dem bisherigen Betreiber.


xTeemii 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 00:38

Vielen Dank für die Informationen. Ich muss mich nun bei meinem Vermieter und bei Vodafone, wo ich meinen Kabelvertrag habe informieren.
Es kann sehr gut sein, dass der Kabelnetzbetreiber Vodafone als BE3 Betreiber seine Rechte an einen sogenannten BE4 Betreiber verkauft hat (Breitbandfirma R*****), habe ich so gelesen.
Aber es gibt auch viele Fälle wo berichtet wird, dass es einfach ein Rundschreiben ist, damit v.a. Rentner darauf reinfallen und einen Vertrag abschließen.
Also informiere ich mich erstmal, ob den im Haus, die Gerätschaften tatsächlich der Firma da gehört.
Ich meine im Prinzip habe ich die Möglichkeit DSL zu nutzen und das werde ich vielleicht in Erwägung ziehen, je nachdem, wie es sich ergibt.
Prinzipiell sehr schade, habe erst letztes Jahr einen neuen Kabelvertrag abgeschlossen.
Das freche ist aber auch, dass es nicht die Möglichkeit gibt nur den Kabelinternet Anschluss zu wählen und einem der TV Anschluss mit verkauft wird, aber umgekehrt geht es, das ist so eine dreiste Abzocke.

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Gnurfy  24.06.2024, 20:04
@xTeemii

Hallo xTeemii,

in unseren Häusern ist bereits seit fast 2 Jahrzehnten tatsächlich ein und der selbe Elektro-Fachbetrieb für den Betrieb und die Wartung der Kabelverteilungsanlage ( DVB-C ) innerhalb des Hauses für sämtliche Mietwohnungen zuständig, und sie wird es auch über den 30.06. hinaus bleiben.

Ich muss mich nun bei meinem Vermieter [...] erkundigen...
... Also informiere ich mich erstmal, ob den im Haus, die Gerätschaften tatsächlich der Firma da gehört.

Das ist in dieser Situation tatsächlich jetzt erst mal die beste Idee. :-)

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