TKG Kabelanschluss verpflichtend beim vorherigen Anbieter?

Sehr geehrte Community,

ich habe eine Frage bezüglich des Telekommunikationsgesetzes, wobei der Kabelanschluss nun nicht mehr in den Nebenkosten ist und ich habe in diesem Zusammenhang des Öfteren folgendes Schreiben vom Breitbandnetz-Anbieter (ehemaliger Partner des Vermieters) erhalten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, müssen Sie mit uns einen Vertrag abschließen, um Ihren TV- & Kabelanschluss nach dem 01.07.2024 weiterhin nutzen zu können.

Auch wenn Sie einen Kabelinternet- und Telefonvertrag über einen Drittanbieter nutzen, benötigen Sie einen TV- & Kabelanschluss der Firma R****, sonst wird Ihr Internet bzw. Telefon nicht mehr funktionieren. Leider ist es, auch aus technischen Gründen, nicht möglich, für die Nutzung des TV- & Kabelanschlusses eine Versorgungsvereinbarung mit einem anderen Anbieter abzuschließen."

Ich habe danach bei meinem Kabelanbieter Vodafone (Kabelinternet und Telefonie) angerufen und nachgefragt, wie es aussieht, wenn ich den "Breitbandanschluss" mit der Partnerfirma meines Vermieters auslaufen lasse, und der Vodafone-Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, dass es kein Problem sei, da das Breitbandnetz bis 2050 funktionieren solle bzw. zur Verfügung steht im ganzen Mietshaus.

Ist das einfach nur eine Masche als Rundschreiben, damit der Breitbandanbieter Geld verdient?
Warum sollte ich monatlich für den Anschluss zahlen, wenn ich keinen TV nutze, sondern nur das Kabelinternet und Telefonie?
Und selbst wenn, dann zahle ich lieber einmalig eine Installationsgebühr und das wars dann, aber hier wird es einem ja quasi verboten mit dem Motto "ja oder Du wirst trocken gelegt".

Meine Frage ist nun, was stimmt und was nicht?
Welche Wege sollte ich beschreiten damit ich den Sachverhalt kläre?

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Vertrag, Kabelanschluß, Kabelinternet, Vodafone
Flurlicht brennt dauerhaft, defekter Stromstoßschalter, einfacher Wechsel?

Liebe Community,

ich habe 6 Lichtschalter im Flur, diesen klicken alle ordnungsgemäß und gehen problemlos an Ihre Ausgangsposition zurück.

Leider habe ich das Problem, dass das Licht dauerhaft leuchtet und das Licht nur durch das Ausdrehen der Birne ausgeht.

Im Sicherungskasten habe ich einen einzigen Stromstoßschalter, den Eltako S11-100.
Ich vermute Mal, dass dieser einen defekt hat.

Ich habe nun diverse Videos gesehen, wobei ein solcher Stromstoßschalter geöffnet wird und der defekt behoben wird.

Allerdings würde ich diesen neu kaufen, um mögliche Folgefehler bei einer Instandsetzung auszuschließen.

In diesem Fall gibt es den Eltako S11-100 nicht mehr, ich nehme Mal an, dass der Eltako S12-100 der Nachfolger ist. Die Beschriftungen vom alten kann ich auf dem neuen wiederfinden.

Ich bin Mieter und hatte auch schon einen Elektriker bei mir. Allerdings hat dieser irgendetwas geschwafelt, das Problem nicht behoben und Geld von mir einkassiert.

In diesem Fall finde ich es schade, dass ich das Problem als Laie mit ein wenig Erfahrung ausfindig machen konnte.

Meine Frage ist nun, ob der Fehler auf ein defektes Relais, also dem Stromstoßschalter zurückzuführen ist und ob ich den Stromstoßschalter einfach austauschen kann, wenn ich zuvor die Sicherung, welche zum Stromstoßschalter geht, umlege und einfach die Kabel aus den Fixierungen löse und in den neuen Stromstoßschalter übernehme?

Ich bedanke mich herzlich für jede Rückmeldung.

Elektrik, Sicherung, Sicherungskasten
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.