Müssen Mieter aufgrund Entscheidungen und Anschaffungen ohne vorherige Inkenntnissetzung seitens Vermieter die Betriebs-Nebenkosten tragen?

2 Antworten

Die Anschaffungskosten und das Einbinden der Wasserentkalkungsanlage in die Wasseleitung des Hauses hat der Vermieter zutragen, die Wartungskosten kann der Vermieter über die Betriebskosten den Mietern auferlegen. Dazu braucht er das Einverständnis der Mieter nicht.

Wo liegt der alleinige Vorteil für den Vermieter?


Gerhart  22.06.2024, 13:19

Wie groß sind denn die Wartungskosten für dich anteilig p.a.?

0

Ein Vermieter/Eigentümer muss seine Mieter nicht über jede Entscheidung bezüglich der technischen Verwaltung in Kenntnis setzen.

In diesem Fall kommt es darauf an, was im Mietvertrag unter dem Thema Betriebskosten steht. Wenn hier auf § 2 Betriebskostenverordnung verwiesen wird, dann steht hier unter Punkt 2 Wasseraufbereitung. Damit wären dann die Betriebskosten umlagefähig.

Also einfach im MV nachsehen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

rheinman 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 16:42

Es handelt sich um eine nach zehn Jahren NEU/extra getätigten Anschaffung und das aufgrund der vorbeschriebenen Ursache.

0
GGImmo  21.06.2024, 17:34
@rheinman

Wie gesagt, das liegt im Ermessen des Vermieters/Eigentümers. Da hast Du keinen Einfluss

0
rheinman 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 17:51
@GGImmo

Sehr gefährlich - gemeint, wenn der Vermieter nicht informiert - zum einen, wegen des Mietverhältnis', schließlich lebt der Vermieter vom Mieter, zum andern aufgrund der Gefahr, dass der/die Mieter nicht mehr zahlen kann, wenn die überraschende Nebenkostenabrechnung Monate später kommt...

0
GGImmo  21.06.2024, 18:17
@rheinman

Ich gebe Dir Recht, dass eine gute Kommunikation die Basis eines guten Mieter/Vermieter Verhältnisses sein sollte. Aber es ist keine rechtliche Voraussetzung

1
rheinman 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:41
@GGImmo

Hier, eine Kommunikationsangelegenheit des Vermieters. Gibt es eine Frist, innerhalb der im Fall einer Nachzahlung, diese zu leisten ist, wenn nichts angegeben ist in der Nk.Abrechnung?

(2) Nebenkostennovelle: Kabel- TV-Gebühren sind ab spätestens 7/24 nicht mehr Teil der Nebenkosten, also auch nicht mehr Teil des zukünftigen monatlichen Nebenkostenbetrags (Warmmiete), der für die IST- Betriebskosten kalkuliert wird, also Herausrechnung des feststehenden Anteils TV Kabel, richtig?

0
GGImmo  22.06.2024, 07:36
@rheinman

zu 1. 30 Tage sind ok, es sei denn man reklamiert irgendwelche Posten und verlangt eine Belegprüfung

zu 2. Ja, ab 1.7.2024 dürfen TV-Kabelgebühren nicht mehr automatisch umgelegt werden. Das heißt aber auch, dass Du Dich selbst um den TV-Empfang kümmern musst (eigenen Vertrag abschließen, TV-Streaming über Internetanbieter etc.)

1