Müssen Mieter aufgrund Entscheidungen und Anschaffungen ohne vorherige Inkenntnissetzung seitens Vermieter die Betriebs-Nebenkosten tragen?
Hallo,
vom Eigentümer wurde eine zu seinem Vorteil notwendige Wasserreinigungsanlage installiert, bezüglich der Anschaffung zwar "gejammert", nicht aber informiert über evtl. Betriebskosten und in welcher Höhe. Ähnliche absurde Über-Andere-Hinweg-Entscheidungen gab es mehrfach in den letzten Jahren.
* Ist dieser Hintenherum-Ablauf ohne Zustimmung/ Inkenntnissetzung zulässig?
* Dürfen Betriebskosten einer Entkalkungsanlage generell umgelegt werden, wenn diese angeschafft wurde, damit sich die Wasserrohre nicht gefährlich verdichten, weil viele Eigentümerwohnungen der WEG nicht oder seltenst aktiv genutzt werden, was sicherlich am meisten dazu beiträgt, dass Leitungen verkalken, lt. Fachmann. Thema auch Mentalität und Moral.
* Ging es zusätzliche Informationen und Tipps?
Danke den Fachkundigen für eure Bemühungen. Vielleicht mit kurzer Information zur Tätigkeit/ Beruf.
2 Antworten
Die Anschaffungskosten und das Einbinden der Wasserentkalkungsanlage in die Wasseleitung des Hauses hat der Vermieter zutragen, die Wartungskosten kann der Vermieter über die Betriebskosten den Mietern auferlegen. Dazu braucht er das Einverständnis der Mieter nicht.
Wo liegt der alleinige Vorteil für den Vermieter?
Ein Vermieter/Eigentümer muss seine Mieter nicht über jede Entscheidung bezüglich der technischen Verwaltung in Kenntnis setzen.
In diesem Fall kommt es darauf an, was im Mietvertrag unter dem Thema Betriebskosten steht. Wenn hier auf § 2 Betriebskostenverordnung verwiesen wird, dann steht hier unter Punkt 2 Wasseraufbereitung. Damit wären dann die Betriebskosten umlagefähig.
Also einfach im MV nachsehen
Sehr gefährlich - gemeint, wenn der Vermieter nicht informiert - zum einen, wegen des Mietverhältnis', schließlich lebt der Vermieter vom Mieter, zum andern aufgrund der Gefahr, dass der/die Mieter nicht mehr zahlen kann, wenn die überraschende Nebenkostenabrechnung Monate später kommt...
Hier, eine Kommunikationsangelegenheit des Vermieters. Gibt es eine Frist, innerhalb der im Fall einer Nachzahlung, diese zu leisten ist, wenn nichts angegeben ist in der Nk.Abrechnung?
(2) Nebenkostennovelle: Kabel- TV-Gebühren sind ab spätestens 7/24 nicht mehr Teil der Nebenkosten, also auch nicht mehr Teil des zukünftigen monatlichen Nebenkostenbetrags (Warmmiete), der für die IST- Betriebskosten kalkuliert wird, also Herausrechnung des feststehenden Anteils TV Kabel, richtig?
zu 1. 30 Tage sind ok, es sei denn man reklamiert irgendwelche Posten und verlangt eine Belegprüfung
zu 2. Ja, ab 1.7.2024 dürfen TV-Kabelgebühren nicht mehr automatisch umgelegt werden. Das heißt aber auch, dass Du Dich selbst um den TV-Empfang kümmern musst (eigenen Vertrag abschließen, TV-Streaming über Internetanbieter etc.)
Es handelt sich um eine nach zehn Jahren NEU/extra getätigten Anschaffung und das aufgrund der vorbeschriebenen Ursache.