Geldgieriger Vermieter stellt schwarz eingestellte Putzfrau in Nebenkosten als Eigenleistung in Rechnung?

Hallo ihr Lieben,

seit nunmehr über einem Jahr ärgere ich mich mit meinem Ex-Vermieter

Er fordert für Abrechnung 2015 erst 7€/Std zu 34 Wochen für Treppenhausreinigung 238€. Nach Bitte zur Korrektur (sehr fehlerhafte Abrechnung- Heizung einfach bis Dezember abgerechnet, Müll einfach für ein Jahr statt 5 Monate berechnet, die Personenzahl statt durch 6 durch 5 geteilt - er wollte für 5 Monate noch 100€ von uns!!!) sendet er korrigierte Abrechnung mit 14€/Std zu 10 Wochen - natürlich mit Text "Eigenleistung" da ich eine Rechnung angefordert habe. Ich weiß aber, dass er eine Putzfrau angestellt hat.. schwarz.... Zudem behauptet er, dass man für die Reinigung peine ganze Stunde benötigt. Es handelt sich hierbei um eine HolzPendeltreppe von 2 Etagen mit ca. 40 Stufen..

Ich war bei der Übergabe so dämlich und habe unterschrieben dass ich selten geputzt habe. Ich glaubte an das bischen (nichtvorhandene) menschliche in ihm.

Schon komisch, dass seine Beträge der Reinigung immer so angepasst sind, dass er auf 0 rauskommt. Nach der Korrektur bleibt nämlich nur noch die Restkaution von 200€ übrig, genauso dass er uns nichts von seinem Geld zurück zahlen muss.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und bin auch in keinem Mieterverein...

Ich hoffe auf gute Antworten und sende liebe Grüße

Miete, Betrug, Mieter, Vermieter, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Was kann ich bei einer solchen Antwort tun?

Liebe Community,

Dies ist nun meine dritte Frage, welche meine Nebenkostenabrechnung zum Thema hat. Ich habe mittlerweile Widerspruch eingelegt. Wer sich vorab informieren will, was vorher so passiert ist, hier meine letzte Frage: https://www.gutefrage.net/frage/heizkosten-in-der-nebenkostenabrechnung-zu-hoch?foundIn=user-profile-question-listing

Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, findet ihr unter diesem Link: https://www.dropbox.com/s/6g7tbgqu2nh90op/Nebenkostenabrechnung.pdf?dl=0 Ich fasse nun aber nochmal kurz die Erkenntnisse zusammen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden:

  1. Die eingekaufte Energie in Form von Erdgas betrug im vergangenen Jahr insgesamt 24657 kWh. Die Wärmezähler in den drei Mietparteien zählten aber laut Abrechnung nur 8541,2 kWh. Das entspricht einem Jahresnutzungsgrad von 35%. Recherchen ergaben, dass selbst ältere Heizungen einen Wert von 65% erreichen sollten. Weshalb das nicht der Fall ist, kann drei Gründe haben: Es wurde falsch abgelesen, die Heizung ist in einem schlechten Zustand oder die Zähler sind nicht geeicht.
  2. Letzteres ist durchaus denkbar. Wärmezähler müssen alle 5 Jahre gewechselt werden. Dies ist diesen Sommer auch geschehen. Trotzdem hatte der alte Zähler über 50000 kWh (siehe Abrechnung) auf dem Buckel, und das allein für meine Wohnung. Bedenkt man, dass das gesamte Haus nur 8500 kWh in einem Jahr verbraucht hat, scheinen das weit mehr als 5 Jahre gewesen zu sein.
  3. Die Nebenkostenabrechnung weist die Miete eines WWZ aus, was eigentlich nur als Warmwasserzähler gedeutet werden kann. Allerdings wird die Warmwasseraufbereitung nicht getrennt erfasst. Das System ist aber auch so angelegt, dass der Wärmezähler auch die Energie, die für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird, mitzählt.
  4. Uns wird eine Zeit vom 01.12.15-30.04.16 abrechnet, obwohl unser Mietverhältnis auf dem Papier erst am 01.01.16 beginnt.

Die Summe der Ungereimtheiten hatten mich veranlasst, Widerspruch einzulegen. Ich habe mein Schreiben hier als Bild hochgeladen. Darin habe ich diese Dinge angesprochen. Desweiteren habe ich um eine technische Dokumentation gebeten. Ein User hier machte mich darauf aufmerksam, dass ich diese anfordern kann und dass daraus hervorgeht, ob die Zähler ordnungsgemäß gewechselt wurden.

Nun habe ich heute die Antwort des Vermieters erhalten (siehe Bilder). Der reagiert schon fast beleidigt und schlägt zurück und wirft uns vor, schon vor dem Beginn des Mietvertrags eingezogen zu sein. Das ist richtig, im Dezember waren noch Renovierungsarbeiten zu machen. Die Arbeiter waren vorher fertig und wir durften laut Vermieter einziehen. Die Nutzung der Kellerräume war auch abgesprochen und er hat uns auch sein Abteil freundlicherweise überlassen. Ich finde, er weicht meinen Forderungen aus und versucht eher, mich einzuschüchtern.

Wie seht ihr das? Ich finde die Situation schwierig und bin gerade ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

SimmeGo

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Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung zu hoch?

Hallo liebe Community,

Ich habe vor einigen Tagen bereits eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung gestellt. Nun folgt eine weitere, weil der Wärmemessdienst nicht mit mir reden wollte, der die Abrechnung erstellt hat. Es geht um die Heizkosten.

Erstmal ein paar Fakten: Wir heizen mit Erdgas, sind drei Partien im Haus. Der Verbrauch wird mittels eines Wärmemengenzählers in jeder Wohnung ermittelt, also nicht pro qm. Das gesamte Haus hat im vergangenen Abrechnungszeitraum (01.05.15-30.04.16) 24.657 kWh Gas verbraucht, Kosten: 1466,39 €. Es kommen noch verschiedene andere Kosten (wie Wartung, Betriebsstrom und Miete) hinzu, sodass man am Ende bei einem Gesamtpreis von 1843,81 € für die Heizung ist. Wir wohnen erst seit dem 01.01.2016 in dem Haus, dementsprechend bekommen wir auch nur anteilig die Kosten angerechnet. Allerdings wurden uns für die Heizung von 4 Monaten insgesamt 589,36 € berechnet. Wenn man das mal grob rechnet, ist das fast ein Drittel der gesamten Heizkosten für ein gesamtes Jahr (wir haben aber nur 4 Monate drin gewohnt).

Meine Überlegung: Wenn ich die kWh-Zahl des gesamten Hauses nehme und diese durch den Einkaufswert dividiere, komme ich auf etwa 5,9 ct/kWh. Ein guter Preis. Später bei der Kostenverteilung auf unsere Wohnung wird allerdings ein kWh-Preis von 15,1 ct/kWh angenommen.

Mir ist bewusst: Wir sind in die Wohnung eingezogen und hatten direkt den heizintensivsten Zeitraum des Jahres (in Gradtagen 530/1000 - also ungefähr die Hälfte des Heizvolumens). Wir haben aber laut Abrechnung nur 3130,7 kWh verbraucht. Von meiner alten Wohnung habe ich eine Nebenkostenabrechnung von September-Dezember (auch 4 Monate, in Gradtagen 390/1000). In diesem Zeitraum haben wir sogar mehr verbraucht - um die 3500 kWh -, aber trotzdem nur weit unter der Hälfte der Heizkosten für diese Wohnung bezahlt (bei gleicher Heizart).

Anbei nochmal Ausschnitte der Abrechnung für diese Wohnung. Ich hoffe, das ganze war übersichtlich genug dargestellt, ist immer nicht so einfach. Sonst fragt noch einmal nach.

Vielen Dank!

Liebe Grüße,

SimmeGo

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Wohnung, wohnen, Mietwohnung, Heizung, heizen, Wärme, Erdgas, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Vermieter lässt Haus verwahrlosen:Schimmel in Wohnung, schwarzer Schimmel in Keller, Mülltonnen werden nicht geleert, keine Nebenkostenabrechnung. Was tun?

Altes Haus: feuchter Keller, Wasser steht regelmäßig im Keller, schwarzer Schimmel an Kellerwänden, Außenputz löste sich von Außenfassade, Nachbarn beschwerten sich. Vermieter kümmert sich um nichts (wir zahlen Hausmeister, dieser tut nichts! Mülltonnen nicht geleert, Hof nicht gekehrt, Treppenhaus nicht geputzt, etc! Auf Mitteilung unsereists keine Reaktion! Wir werden immer wieder sehr eingeschüchtert. Unsere Wohnung ist im EG, feuchte Keller direkt drunter, Schlafzimmer nördliche Ausrichtung. Wir wohnen mehre Jahre dort, haben noch nie Nebenkostenabrechnung bekommen (rechnen mit hoher Rückzahlung, da hohe Vorauszahlung). Wir bezahlen Vorauszahlung keine Pauschale! Auf Bitten unsererseits sendete uns Vermieter sehr widerwillig mail im Dateinahang eine halbe Seite mit dubiosen nicht nachvollziehbaren Zahlen, welche die Abrechnung sein sollte. Er forderte 200 Euro angebliche Nachzahlung (warum konnte er nicht belegen). Wir haben uns juristisch beraten lassen, diese "Abrechnung" war inkorrekt, wir sollten sie nicht zahlen. Schon vor unserem Einzug in einem Sommer roch das Schlafzimmer muffig, mehrere feuchte Flecken an Wänden. Vermieter sicherte zu vorhandene Feuchtigkeit zu beseitigen. Wir vertrauten auf seine Aussage, bei unserem Einzug waren die Flecken nicht mehr sichtbar. Wie sich erst später herausstellte hat Vermieter aber lediglich mit Farbe überstrichen! Im ersten Winter entdeckten wir im Schlafzimmer Schimmel (trotz regelmäßigen ordentlichen lüften & heizen!). Wir informierten Vermieter, dieser ließ wieder überstreichen, äußerte "es ist ein altes Haus, da passiert das ". Im Sommer war der Schlafzimmerrolladen defekt, Vermieter unternahm nichts! Erst nach Fristsetzung unsererseits ließVermieter widerwillig defekten Rolladen ersetzen. 5 Monaten konnten wir nicht richtig lüften (das bei dem sowieso belasteten Schlafzimmer). Diesen Winter kam der Schimmel zurück (wieder die gleichen Stellen wie vor dem Einzug!). Vermieter ließ überstreichen, behauptete am nächsten Tag per mail es gäbe keine Feuchigkeitsprobleme/ kein Schimmel! Wir schrieben Brief an ihn, kurz drauf bekamen wir über Anwalt Aufhebungsvertrag, 500 Euro in bar wenn wir innerhalb Frist ausziehen & Genehmigung einer Mietminderung von 10% von Vermieter. Wir widersprachen, dann bekamen wir 1000 euro geboten. Wir überlegten paar Tage, unterschrieben. Dies ging Vermieter nicht schnell genug: er sendete fristlose Kündigung wg. angeblichen Mietschulden (wandelte Mietminderung in Mietschulden um). Da wir unterschriebenen Aufhebungsvertrag schon versendet hatten, bekamen wir kurz drauf Nachricht des Anwalts, Aufhebungsvertrag angekommen & ok &wir sollten schriftl. verzichten genaue Nebenkostenabrechnung zu fordern. Wenn wir auf Abrechnung verzichten, müssten wir keine 300 Euro Nachzahlung (!) aus eben dieser noch nicht verfassten Nebenkostenabrechnung zahlen. 300 Euro waren einfach in den Raum gestellt. Zusätzlich würde dann genauer bei der Übergabe geschaut (Kautionszahlung unsicher!).

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Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
Fehler in Nebenkostenabrechnung (Betrag pro Einheit)?

Obwohl ich letztes Jahr weniger an Heizungs-Einheiten verbraucht habe, war ich schockiert zu sehen, dass ich mehr als das Doppelte nachzahlen soll als im Vorjahr. Zum Vergleich: 2014 hatte ich 5027 Einheiten, 2015 4769 Einheiten. 2014 musste ich 226 € nachzahlen, für 2015 soll ich 540 nachzahlen.?

Geheizt wird mit Öl und der Ölpreis ist ja auch gefallen. Laut Rechnung 2014 Gesamtsumme für 3000L: 2424 €; 2015 hingegen für 3000L Öl nur 1676 €.

Das einzige was im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist sind die Heizkosten aller anderen Mieter (3 in der Zahl). Bei einem doppelt so viel, bei den anderen beiden ca 1/3 mehr.

Verstehe ich das richtig, dass ich deshalb eine höhere Rechnung habe, weil ich quasi für die anderen Mieter mitzahlen muss? Aber wie kann das so viel höher sein, wenn meine Verteilung an die Gesamtkosten nur 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten ist? (Ist auch so auf der Rechnung) Mein Betrag pro Einheit war 2014: 1,78432 pro Quadratmeter meiner Wohnung (1,78432 x 38) und 0,05542 für die verbrauchten Heizungseinheiten (0,05542 x 5027). Im Vergleich jetzt 2015: pro Quadratmeter 3,50581 und pro Heizungseinheit 0,11505. Also quasi das doppelte!

Wie kann das sein? Wieso werde ich quasi dafür bestraft wenn ich mit meinem Heizen sparsamer geworden bin? Kann es sich um einen Fehler bei der Berechnung der Einheiten handeln? Wie kann ich überprüfen ob die zugrundeliegenden Grundkosten und Verbrauchskosten richtig sind?

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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