Darf ein Vermieter die Nebenkosten einfach so anpassen?

6 Antworten

  1. theoretisch ja, muss es aber begründen und ergibt in vielen Fällen Sinn
  2. Je nach Raum zwischen 18-22 Grad
  3. 3 Monate zum Monatsende

Wenn sich aus den vorherigen Verbrauchsrechnungen hohe Nachzahlungen ergeben haben, ist der Vermieter dazu sogar verpflichtet.

Und wenn im Mietvertrag nichts näheres vereinbart ist gelten immer die gesetzlichen Mindestregelungen.

Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Ende des ÜBERNÄCHSTEN Monats, wenn die schriftliche Kündigung dem Partner am 3. Werktag eines Monats vorliegt.

Hallo Elma,

Zu 1: Ja kann er, bei der Nebenkostenabrechnung sieht er ja was du im Monat zahlst.

Und um zu hohe Nachzahlungen zu verhindern werden die monatl. Nebenkosten angepasst.

Zu 2: Die Temperatur im Winter sollte bei Abwesenheit nicht weniger wie 14° betragen. Ein zu starkes auskühlen der Wohnung und der Außenwände benötig viel mehr Heizenergie um die Raumtemperatur zu erlangen. Die Raumtemperatur sollte im Schlafzimmer um die 18° sein und im Wohnraum 20°-22°.

Zu 3: Bei unbefristeten Mietverträgen geht man von drei Monaten zum Monatsende aus. Die Kündigung muss am dritten Werktag(Samstag ist auch Werktag) bei Vermieter/Hausverwaltung sein.

Oder eine Regelung steht im Mietvertrag.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
  1. Einfach so nicht. Nach Vorlage einer NK-Abrechnung dürfen die Nebenkosten nach oben oder unten angepasst werden.
  2. ???
  3. 3 Monate zum Monatsende.

1) Das muss er sogar - Die Nebenkosten sind an den realen Kosten zu orientieren.

2) Tagsüber mind. 20° nachts mind. 18° Das muss dem Mieter möglich sein. Was der Mieter selbst definiert ist egal solange es nicht zu Schäden führt (Kondenswasser, Schimmel....)

3) richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses zwischen 3 und 9 Monaten.

TIPP: Die Fragen genau so in Google eintippen bringt die Antwort sofort.


AngiedieSchlaue  24.06.2024, 15:26

Zu 3.: Gilt nicht für Mieter, nur für Vermieter.