Darf ein Vermieter die Nebenkosten einfach so anpassen?
Hallo zusammen,
Eigentlich habe ich drei Fragen:
1. Darf ein Vermieter die Nebenkosten einfach so anpassen?
2. Was ist im Winter die mindest Temperatur die einen Wohnung haben darf?
3. Wenn im Mietvertrag nichts steht was für eine Kündigungsfrist gilt dann?
Vielen Dank für helfende Antworten.
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lord2k14/1536675874562_nmmslarge__0_320_750_750_fd912cd9223bf94038bcd592caf50208.jpg?v=1536675875000)
- theoretisch ja, muss es aber begründen und ergibt in vielen Fällen Sinn
- Je nach Raum zwischen 18-22 Grad
- 3 Monate zum Monatsende
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JesJu/1699279344379_nmmslarge__0_0_3023_3024_b3ab443b0f60481e81ea92643ef07370.jpg?v=1699279345000)
Hallo Elma,
Zu 1: Ja kann er, bei der Nebenkostenabrechnung sieht er ja was du im Monat zahlst.
Und um zu hohe Nachzahlungen zu verhindern werden die monatl. Nebenkosten angepasst.
Zu 2: Die Temperatur im Winter sollte bei Abwesenheit nicht weniger wie 14° betragen. Ein zu starkes auskühlen der Wohnung und der Außenwände benötig viel mehr Heizenergie um die Raumtemperatur zu erlangen. Die Raumtemperatur sollte im Schlafzimmer um die 18° sein und im Wohnraum 20°-22°.
Zu 3: Bei unbefristeten Mietverträgen geht man von drei Monaten zum Monatsende aus. Die Kündigung muss am dritten Werktag(Samstag ist auch Werktag) bei Vermieter/Hausverwaltung sein.
Oder eine Regelung steht im Mietvertrag.
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- Einfach so nicht. Nach Vorlage einer NK-Abrechnung dürfen die Nebenkosten nach oben oder unten angepasst werden.
- ???
- 3 Monate zum Monatsende.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Apokailypse/1488978531607_nmmslarge__0_0_500_500_77a0f43d5804c908f40c8a1b0c260400.jpg?v=1488978532000)
1) Das muss er sogar - Die Nebenkosten sind an den realen Kosten zu orientieren.
2) Tagsüber mind. 20° nachts mind. 18° Das muss dem Mieter möglich sein. Was der Mieter selbst definiert ist egal solange es nicht zu Schäden führt (Kondenswasser, Schimmel....)
3) richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses zwischen 3 und 9 Monaten.
TIPP: Die Fragen genau so in Google eintippen bringt die Antwort sofort.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Zu 1.: Einfach so nein. Aber nach einer Abrechnung mit Nachzahlung oder wenn eine Pauschale vereinbart ist und deren Erhöhung.
Zu 2.: Der Vermieter muß tagsüber dafür sorgen das mindestens 20 - 21 Grad erreicht werden Können. Im Bad 22 - 23.
Zu 3.: Die gesetzliche.