Zum 15.03. eingezogen und 306 Tage statt 291 Tage für Betriebskosten wie Hausmeister, Versicherungen etc. berechnen erlaubt?
Schlüsselübergabe fand zum 15.03.23 statt. Jetzt hat mir der Vermieter die Betriebskosten vom 01. ab berechnet, sprich 14 Tage zuviel… es geht um die allgemeinen Kosten wie Hausmeister, Treppenhaus, Müllgebühren etc. Er behauptet, diese würden immer den ganzen Monat gerechnet. Das kann doch so nicht stimmen… 🤯 Ich will wissen, ob seine Aussage stimmt, dass er den kompletten Monat berechnen darf, obwohl die Schlüsselübergabe erst am 15. war.
Um welche Beträge geht es denn?
Um die kompletten Nebenkosten, die durch die Gemeinschaft geteilt werden
Ich meinte die Kosten die Dich selbst direkt für die 14 Tage betreffen?
Macht 136,-€ aus
136.-€ bist Du dir da sicher, das wären ja 272.-€ monatlich, das kann ich mit kaum vorstellen? Noch dazu, wenn das nur ein Bruchteil aller Beteiligten sein soll?
Habe es jetzt mit klarem Kopf nachgerechnet; macht 42,-€ aus… Danke nochmal!!!
2 Antworten
Reöevant wäre, wann der Mietvertrsg begonnen hat, z. B. Mietvertrag ab 01.03. (???).
Wann Du eingezogen bist, ist dagegen irrelevant.
Du musst auch gar nicht in eine Wohnung einziehen. Die Kosten müsstest Du trotzdem tragen.
Im Falle des FS kommt wohl ein späterer Einzug als Mietvertragsbeginn infrage. Und genau darauf habe ich mit meiner Antwort abgestellt.
es ist schon selten das man im laufenden Monat einen Mieterwechsel vornimmt.
wann du einziehst spielt keine Rolle, gemietet hast du ab dem 01.03. und somit für die Kosten verantwortlich
Dass der Einzug keine Rolle spielt ist, ist nicht ganz richtig. Liegt die Schlüsselübergabe vor Beginn des Mietvertrages, dürfen ab diesem Tag Betriebskosten abgerechnet werden, also Übergabe oder Beginn des Mietvertrages, je nachdem was eher eintritt.
Zudem ist der Beginn des Mietvertrages nicht an einen Kalendermonat gebunden. Es kann selbstverständlich ein Beginn zur Mitte des Monats vereinbart werden. Ob das hier der Fall ist, wissen wir natürlich nicht.
Dass der Einzug irrelevant ist, ist nicht ganz richtig. Liegt die Schlüsselübergabe vor Beginn des Mietvertrages, dürfen ab diesem Tag Betriebskosten abgerechnet werden, also Übergabe oder Beginn des Mietvertrages, je nachdem was eher eintritt.