Zum 15.03. eingezogen und 306 Tage statt 291 Tage für Betriebskosten wie Hausmeister, Versicherungen etc. berechnen erlaubt?

Norina1603  04.08.2024, 19:52

Um welche Beträge geht es denn?

Judith576 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 22:06

Um die kompletten Nebenkosten, die durch die Gemeinschaft geteilt werden

Norina1603  05.08.2024, 09:51

Ich meinte die Kosten die Dich selbst direkt für die 14 Tage betreffen?

Judith576 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 09:58

Macht 136,-€ aus

Norina1603  05.08.2024, 10:04

136.-€ bist Du dir da sicher, das wären ja 272.-€ monatlich, das kann ich mit kaum vorstellen? Noch dazu, wenn das nur ein Bruchteil aller Beteiligten sein soll?

Judith576 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 18:15

Habe es jetzt mit klarem Kopf nachgerechnet; macht 42,-€ aus… Danke nochmal!!!

2 Antworten

Reöevant wäre, wann der Mietvertrsg begonnen hat, z. B. Mietvertrag ab 01.03. (???).

Wann Du eingezogen bist, ist dagegen irrelevant.

Du musst auch gar nicht in eine Wohnung einziehen. Die Kosten müsstest Du trotzdem tragen.


ascii0815  06.08.2024, 09:13

Dass der Einzug irrelevant ist, ist nicht ganz richtig. Liegt die Schlüsselübergabe vor Beginn des Mietvertrages, dürfen ab diesem Tag Betriebskosten abgerechnet werden, also Übergabe oder Beginn des Mietvertrages, je nachdem was eher eintritt.

AngiedieSchlaue  06.08.2024, 09:39
@ascii0815

Im Falle des FS kommt wohl ein späterer Einzug als Mietvertragsbeginn infrage. Und genau darauf habe ich mit meiner Antwort abgestellt.

es ist schon selten das man im laufenden Monat einen Mieterwechsel vornimmt.

wann du einziehst spielt keine Rolle, gemietet hast du ab dem 01.03. und somit für die Kosten verantwortlich


ascii0815  06.08.2024, 09:15

Dass der Einzug keine Rolle spielt ist, ist nicht ganz richtig. Liegt die Schlüsselübergabe vor Beginn des Mietvertrages, dürfen ab diesem Tag Betriebskosten abgerechnet werden, also Übergabe oder Beginn des Mietvertrages, je nachdem was eher eintritt.

Zudem ist der Beginn des Mietvertrages nicht an einen Kalendermonat gebunden. Es kann selbstverständlich ein Beginn zur Mitte des Monats vereinbart werden. Ob das hier der Fall ist, wissen wir natürlich nicht.

peterobm  06.08.2024, 09:19
@ascii0815

wer hat das überhaupt zu verantworten

der Mieter ... Klappe zu Affe tot