Im Juli fällt das Nebenkostenprivileg für den TV- und Internetanschluss weg. Was können wir noch beziehen, wenn wir den Gemeinschaftsanschluss kündigen?

Hallo zusammen,

wir sind vorletztes Jahr in eine neue Wohnung gezogen. Was anfangs für Verwirrung gesorgt hat, ist dass wir einen TV- und Internetanschluss (Gemeinschaftsanschluss) bei der Wohnung dabei hatten. Wir sind damals davon ausgegangen, dass wir auch Internet über den Vermieter kriegen, auch wenn uns das etwas gewundert hat, allerdings haben wir beide noch kaum Mieterfahrung. Die 18 € in den Nebenkosten kam uns zu happig für nur TV vor, daher haben wir das dann so verstanden, auch weil der Vermieter etwas von 250 mbit/s geredet hat. Wie sich dann herausstellte, konnten wir nicht einfach mit der Kundennummer der Vermieter ein Modem bestellen (wie uns gesagt wurde und im Mietvertrag steht) und konnten so auch kein Internet bekommen. Weil wir sehr zufrieden mit der Wohnung sind haben wir dann etwas verärgert einen eigenen Anschluss gebucht und nicht länger mit dem Vermieter diskutiert. Jetzt fällt ja das Nebenkostenprivileg weg und wir haben einen eigenen Internetvertrag, zu dem wir für 5€ extra auch TV buchen könnten. Wenn wir jetzt den überteuerten Gemeinschaftsanschluss kündigen, können wir ja natürlich unseren Internetvertrag weiter nutzen? Und das TV auch, wenn wir es selbst bei Vodafone dazu buchen? Würde mich interessieren wofür man da überhaupt so viel an die Vermieter bzw. indirekt an Vodafone blecht als Mieter. Dafür das eine Internet- und TV-Leitung physisch im Haus vorhanden ist?

Danke wer bis jetzt gelesen hat und mir mal etwas Licht ins Dunkle bringt.

Mietwohnung, Mietvertrag, Nebenkosten
Gaszähler dreht sich aber kein Verbrauch?

Hallo ich hoffe mir kann hier irgendwer weiterhelfen, ich bin etwas verzweifelt.

Ich habe vor kurzem meine Jahresrechnung vom Gas erhalten und war geschockt über den Verbrauch.

Ich wohne alleine auf ca. 70m² und habe über das ganze Jahr wenn es hoch kommt 1 Tag geheizt. Also ziemlich gefröstelt bzw mich an dicken Pullis bedient.

Das Warmwasser wird über das Gas erhitzt, welches hauptsächlich für das Duschen genutzt wird, kein Spülen oder sonst was.

Wenn es hoch kommt habe ich jeden 2 Tag geduscht und das um die ca. 5-8min im Schnitt bei ganz normaler Wassertemperatur.

Ich komme auf einen Verbrauch von 4400 kWh....

An sich nicht viel für 1 Person, aber wenn man bedenkt, dass quasi absolut nicht geheizt wurde, finde ich es wieder enorm hoch.

Laut Statistik liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch von Gas durch Warmwassernutzung bei 1 Person bei gerade mal ca. 1000 kWh im Jahr.

Mir ist die letzen Tage dann aufgefallen, dass Gas verbraucht wird obwohl nichts angestellt ist oder benutzt wird.

Wenn ich morgens das Haus zur Arbeit verlasse und Abends wiederkomme, weicht der Zählerstand oft deutlich ab, meistens um die 0,300 m³.

Auf einen Tag gesehen sind es meistens 0,800 - 0,900m³.

Bei 365 Tagen kommt da schon ordentlich was zusammen ohne überhaupt etwas angestellt zu haben.

Ein Duschvorgang sind bei mir ca. 0,400 - 0,500m³.

Hat jemand einen Tipp was der Auslöser für sowas sein könnte ?

Könnte es auch sein, dass andere Dinge an meiner Gaszufuhr angeschlossen sind ?

Ich denke ein Leck wird es nicht sein, sonst müsste es kontinuierlich durchlaufen oder ?

Weil ab und zu stoppt der Zähler auch.

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

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Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

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Ableseprotokoll sehr hoch - Strom, Warmwasser, Kaltwasser?

Hallo zusammen,

hoffentlich gibt es unter euch jemanden, der sich besser mit Heiz- und Stromkosten auskennt als ich :D

Letztes Jahr bin ich mit meiner Partnerin in eine neue Wohnung gezogen. Laut Hausverwaltung hatte die Vormieterin einen sehr hohen Verbrauch, weswegen ich noch nicht so stutzig ware.

2023 wurde aber ebenfalls so hohe Werte ausgelesen:

WMZ Wärmezähler: 18,303 MWh
WWZ-C Warmwasser: 165,4 m³
KWZ-C Kaltwasser: 193,3 m³

Ich habe keine Ahnung, wo diese gigantischen Zahlen herkommen. Alleine hatte ich in der alten Wohnung viel weniger (als die Hälfte). Die Durchschnittswerte online sind auch viel niedriger, wir verbrauchen mehr als das Doppelte. Dabei heizen wir nicht einmal und sind wirklich sparsam. Leider kenne ich mich damit fast garnicht aus.

Für mich sind das irrsinnig hohe Zahlen. Randdaten:

  • 78m² Wohnung
  • Fußbodenheizung mit Wärmepumpe(sehr selten in Betrieb, meistens heizen wir nicht mal im Winter).
  • Waschmaschine und Trockner (laufen jeden 2ten Tag beide einmal - neu, energie- und wassersparend).
  • Spülmaschine ist eine ganz kleine (50cm breit). Läuft ca. 1 mal pro Tag in Eco-Modus.
  • Home-Office mit PC. Der PC läuft ca. 9 Stunden pro Tag.
  • Wir duschen beide jeden zweiten Tag.
  • Die Toilette spülen wir aus Hygienegründen oft 2 mal, aber das ist wohl bei anderen Haushalten auch üblich.

Frage: Sind die Werte normal und nachvollziehbar? Wie könnten sich die Werte erklären? Wie würdet ihr agieren?

Danke für jegliche Hilfe,
You are awesome

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Wie würdet ihr Arbeit wieder attraktiver machen?

Der Mindestlohn beträgt aktuell 12 Euro die Stunde. Der Monat hat 4,3 Wochen, also sind das bei einer 40 Stunden Woche im Monat 172 Arbeitsstunden und 2064 Euro Brutte. In der Steuerklasse 1 (alleinstehend), sind das 1550 Euro Netto.

In München bekommt ein Bürgergeld-Empfänger für eine 50m2 Wohnung vom Jobcenter 781 Euro Bruttokaltmiete gezahlt, was plus Nebenkosten circa 1.000 Warmiete und circa 500 Euro Bürgerld beträgt und somit 1500 Euro Lebensunterhalt bedeuten.

Differenz: 50 Euro Vorteil für eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle.

Wie sollte eurer Meinung nach die Politik Arbeit wieder attraktiver machen?

Die Option "Wer Essen will, muss arbeiten" habe ich wegen dem Urteil des Bundesverfassungsgericht weggelassen:

1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG obliegt dem Gesetzgeber die Pflicht, jedem Bürger ein menschenwürdiges, so- ziokulturelles Existenzminimum zu sichern.

Mindestlohn erhöhen 47%
Bürgergeld reduzieren 31%
Mietpreisbremse 9%
Andere Antwort, die im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz ist 9%
Mietzahlungen für Bürgergeld-Empfänger reduzieren 3%
Lebenshaltungskosten-Bremse 0%
Grundnahrungsmittel-Bremse 0%
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