Nebenkostenabrechnung Rechtsmäßig?
Hallo,
ich bin am 31.03.23 aus einer Wohnung ausgezogen. Nun habe ich heute die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.07.2022-31.03.2023 erhalten. Soweit ich weiß muss die Nebenkostenabrechnung doch innerhalb eines Jahres zugestellt werden? Nimmt man das Datum an dem ich ausgezogen bin sprich 31.03 wäre er ja bereits über der 12 Monats Frist und ich könnte die Nachzahlung verweigern? Zudem ja aufjedenfall für den Zeitraum vom 01.07-31.12.22- dieser hätte doch schon abgerechnet werden müssen?
2 Antworten
Ohne den vereinbarten Abrechnungszeitraum zu kennen, kann man dazu wenig sagen. Ein paar allgemeine Informationen erhältst Du hier: https://www.gg-immobilien.de/abrechnung-der-betriebskosten/
01.07.2022-31.03.2023 ist ja sicher dein Nutzungs-/Mietzeitraum.
Was steht als Abrechnungszeitraum in der Abrechnung?
Evtl. 01.07.2022 - 30.06.2023?
Soweit ich weiß muss die Nebenkostenabrechnung doch innerhalb eines Jahres zugestellt werden
Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes!