Ist das Vorenthalten der Nebenkostenabrechnung strafbar?

Ich habe bis Mitte letzten Jahres als Untermieter in einer WG gewohnt und bin dann ausgezogen. Meine Hauptmieterin hat damals einen Teil meiner Kaution noch nicht ausgezahlt, da ja noch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr ausstand. Außerdem hatte ich generell das Gefühl, dass sie mir möglichst viel von der Kaution irgendwie abknöpfen möchte, sie hat z.B. auch Geld davon einbehalten, weil ich ihr angeblich mündlich gesagt hätte ich würde ihr noch 100€ für irgendwelche Gegenstände von ihr geben, die ich angeblich beim Auszug mitgenommen habe (was nicht stimmte).

Im April habe ich bereits bei ihr nachgefragt, ob sie denn mittlerweile eine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten hat, damit wir das alles endlich abhaken können, was sie verneinte. Zwei Monate später kam von ihr immer noch keine Abrechnung, also habe ich mal bei den Vermietern nachgefragt, wann sie denn eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Sie haben mir nur geantwortet, dass sie diese meiner Hauptmieterin bereits vor Wochen ausgehändigt hätten. Letzten Endes stellte sich dann auch heraus, dass ich Geld zurück bekommen sollte, da die Nebenkosten niedriger waren, als die Vorauszahlung.

Meine Frage nun: ist es nicht strafbar, mir diese Nebenkosten sowie das Geld, auf welches ich ja einen klaren Anspruch habe, vorzuenthalten? Hat ein Hauptmieter nicht die Pflicht, solche Informationen und Rechnungen an seine Untermieter weiterzuleiten, ohne dass man da so hinterherrennen muss? Hinzu kommt nun auch, dass mir die Hauptmieterin mittlerweile zwar die Gutschrift von den Nebenkosten und die Restkaution zurück überwiesen hat, allerdings hat sie einfach mal ohne Begründung trotzdem noch 100€ einbehalten, obwohl ja jetzt alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt. Was soll ich da tun? Auf Zahlungsaufforderungen geht sie nicht ein, aber vor Gericht zu gehen, kann ich mir als Student auch nicht leisten.

Miete, Geld, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Darf der Vermieter sein Geld zurück verlangen und wie komme ich an die Schulden von meinem Exmitbewohner?

Hallo, ich habe ein verzwicktes Problem.

Mein Exmitbewohner hat bei mir Schulden in Höhe von 231,5 Euro durch Nebenkosten (Nebenkosten hat er mir immer Bar bezahlt). Er wohnt jetzt in Hamburg bei einer seiner Freundinnen und er ist dort nicht gemeldet. Ich erreiche ihn nicht. Ich habe ihm per WhatsApp vorher schon früh genug oft geschrieben das er mir noch die Nebenkosten schuldet.

Nun war der Vermieter so freundlich und hat mir diese Schulden von meinem Exmitbewohner über die Kaution von ihm gegeben. Jetzt meldet sich der Exmitbewohner wieder und möchte seine Kaution wiederhaben. Dafür hat er sich sogar an die Anwälte vom Mieterschutz gewendet. Diese Debatte führt er also mit dem Vermieter. Daraufhin habe ich ihm per Whatsapp deutlich gemacht bis wann ich das Geld haben will und ihm Rechnungen der Nebenkosten gesendet und das er mich zwingt rechtliche Schritte einzuleiten wenn ich bis Dato das Geld noch nicht bekommen habe. Nun habe ich bisher noch kein Geld erhalten und ich denke da wird auch nichts mehr kommen. Ich habe ihn auch nicht wieder erreicht, die Nummer ist aber die aktuelle, versichert mir der Vermieter, da er noch Kontakt mit ihm darüber hatte. Der Vermieter verlangt jetzt von mir das Geld zurück.

Dazu meine Frage: Darf er das? Kann er rechtlich sogar gegen mich vorgehen, wenn ich mich weigere? Und gibt es vielleicht nicht doch noch einen Weg an das Geld von meinem Exmitbewohner zu kommen? Muss ich dafür einen Anwalt einschalten?

Miete, Geld, Schulden, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Nebenkosten, mitbewohner
Muss ich nach Schlüsselübergabe und Mietende noch Nebenkosten bezahlen?

und zwar geht es darum ..
mein Mann und ich haben unsere Wohnung zum 31.10.18 fristgerecht gekündigt. Wir haben auch für den 31.10 den Termin für die Wohnungsübergabe.
Jetzt kommen wir aber zu meinem Problem, bei dem mein Mann und ich nicht einer Meinung sind.
Unser Mietverhältnis endet am 31.10. Also schließt sich für MICH daraus, dass wir für November und Dezember ja logischerweise nichts mehr zahlen müssen, weder Miete noch Nebenkosten. Mein Mann hatte mit dem Hauswart gesprochen und dieser sagte ihm, dass wir für November und Dezember die vollen Nebenkosten, sowie einen Zuschlag von 12-18% zu zahlen hätte ?!
Mein Mann hat dies abgenickt, da der Hauswart ihm gesagt habe, er müsse ja die Kosten trotzdem denken.
Aber es ist doch nicht mein Problem, wenn es keinen Nachmieter gibt, der zum 01.11 hätte einziehen können, oder sehe ich das falsch ?!
Das ich für den 31.10 keine Abrechnung verlangen kann, ist mir bewusst. Es geht mir nur expliziet daraum, dass ich denke, dass die uns über den Tisch ziehen wollen.
Zumal im Mietervertrag nur etwas davon steht, dass ein angemessener Teil er Kaution einbehalten werden kann. Weder von weiteren Nebenkostenzahlungen noch von irgendwelchen Aufschlägen ist dort die Rede.
Ich hoffe, ich finde Jemanden, der mir weiterhelfen kann.
P.S mein Mann ruft nachher auch nochmal seinen Anwalt an.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten
Korrektur der Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist?

Hallo, am 30.12.2017 hatten wir die NK-Abrechnung 2016 im Briefkasten, mit einer Nachforderung von rd. 900 € für einen Mietzeitraum von 4,5 Monaten. Wo natürlich schnell aufgefallen ist, dass da was nicht stimmen kann. Grund für die hohe Nachzahlung war, dass der Vermieter vergessen hatte die Vorauszzahlung der Betriebs- und Heizkosten mit einzuberechnen, die einen Betrag von 640 € ausmachen. Daher haben wir Widerspruch eingelegt und eine Korrektur gefordert. Nun kam gestern am 19.02.2018 die korrigierte Abrechnung an, mit einem Nachzahlungsbetrag von rd. 260 €.

Nun meine Frage. Müssen wir die Nachforderung überhaupt noch bezahlen? Denn die Frist (31.12.2017) ist ja eindeutig überschritten. Denn es heißt ja: Der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung inhaltlich auch dann noch korrigieren, wenn die eigentliche Abrechnungsfristverstrichen ist (12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode). Allerdings hat er dann keine Möglichkeit mehr, einen sich eventuell ergebenden Erstattungsbetrag geltend zu machen. Der Mieter darf darauf vertrauen, dass er nach Fristablauf nichts mehr nachzahlen muss.

Nun ist es ja so, dass auch schon in der ersten Abrechnung ein Erstattungsbetrag gefordert wurde. Heißt das, dass in diesem Falle der unterstrichene Satz nicht greift?

Ich hoffe es kann jemand eine Auskunft darüber geben.

Viele Grüße

Mieter, Recht, Mietrecht, Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
Heizkosten verdoppeln sich jährlich? Abrechnung zu Hoch? Falsche Messung?

Hallo Community,

ich wohne seit ein paar Jahren in einer Mietwohnung. 75 m², 10. Stock, Eckwohnung. Haus hat 15 Etagen. 6 Wohnungen je Etage. Ich kenn mich mit dem Thema Nebenkostenabrechnung überhaupt nicht aus. In der Heizkostenaufstellung steht was von insgesamt 430.000 (Jahr 2016) - 470.000 (Jahr 2014) Einheiten und "mengenangabe in kWh". Die Wohnung wurde nicht verändert. Es wurden keine Möbel umgestellt. Die Wohnung sieht genauso aus wie beim Einzug. Das Heizverhalten habe ich auch nicht geändert.

Meiner Wohnung wurde in den letzten Jahren folgende Werte zugeordnet:

  • 2013 ~4.000 Einheiten
  • 2014 ~8.500 Einheiten
  • 2015 ~14.200 Einheiten
  • 2016 ~19.000 Einheiten

Ich dachte mir 2015 "ok, das kann ja mal sein, dass man einen kalten Winter hatte." Aber der Sprung in 2016 hat mich verwundert und hab dann mal geguckt, wie es in den letzten Jahren abgerechnet wurde. Und wie man sehen kann, sind die werte jährlich um 4.000 - 6.000 Einheiten angestiegen. Der Durchschnitt pro bewohnter Wohnung liegt ungefähr zwischen 4.500 und 5.500 Einheiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jährlich eine komplette Wohnung mehr verbrauche als im Jahr davor.

Dementsprechend sind auch die Nachzahlungen sehr hoch.

Ich war beim Mieterverein und die sagten mir, dass sie nur überprüfen können ob die Berechnung korrekt ist und sie nicht prüfen können, ob falsch abgelesen wurde.

Ich hab inzwischen mal die Zähler geprüft und die Werte sind jetzt schon höher als die vom letzten Jahr und die Ablesung ist erst im Februar.

Kann es sein, dass der Vermieter statt der Differenz zum Vorjahr ausversehen jedes mal den Gesamtwert zur Berechnung nimmt?

Was kann ich jetzt tun?

Heizkosten, Ablesung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Zähler
Darf neue Hausverwaltung eigenmächtig den Umlageschlüssel für Müllgebühren von bisher personenbezogen auf neu m² ändern?

Ich habe eine vermietete Wohnung in einem 9 Parteien-Haus.

Von Beginn an wurden die Müllgebühren, die die Stadt aufgrund der gemeldeten Personenanzahl berechnet, auch in der HV-Abrechnung der WEG personenbezogen aufgeschlüsselt.

Seit diesem Jahr haben wir eine neue Hausverwaltung, die alle Kosten nach m² verteilt, ohne dass dies explizit irgendwo vereinbart worden wäre.

Ich weiß, dass lt. Gesetz in m² abgerechnet werden kann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Doch in diesem Fall wurde ja bereits viele Jahre gerecht nach Personen abgerechnet .... und jetzt plötzlich nicht mehr? Gibts da eine Art Bestandsschutz / Gewohnheitsrecht ?

Ich weiß nicht, wie ich das meinem alleinstehenden Mieter erklären soll, dass er nun 20 € mehr Müllgebühr zahlen soll, als die Stadt für ihn berechnet hat und die 5 köpfige Familie der gleich großen Wohnung nebenan die gleiche Summe berechnet bekommt, 80 € weniger als lt. Abfallsatzung anfallen würden.

In der von der Stadt erhaltenen Abrechnung steht doch auch die Personenanzahl, der gemeldeten und somit zahlungspflichtigen Personen drin - dürfte doch kein Problem sein, das auch entsprechend abzurechnen, oder ?

** Ergänzung: In einem gerade gefundenen Eigentümerbeschluss aus dem Jahr 2003 wurde beschlossen, dass die Abrechnung der Müllgebühren anhand der gemeldeten Personen abzurechnen ist.
       
Nur, gilt dieser Beschluss auch gegenüber einer neuen Hausverwaltung, die ihre Tätigkeit lt. neuem Verwalter-Vertrag auf die "Teilungserklärung" und "ihr gegenüber erteilte WEG Beschlüsse" bezieht.

In der Teilungserklärung selbst ist keine Notiz zum Verteilerschlüssel, weswegen es ja den Eigentümerbeschluss 2013 gab.

Recht, Hausverwaltung, Müllgebühren, Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen

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