Nebenkostenabrchnung, Versicherung des Vermieters?

3 Antworten

Sach-und Haftpflichtversicherung schließt die Gebäudeversicherung gegen Schäden bei Feuer, Sturm und Leitungswasser mit der Haftpflicht für das Grundstück und Haus ein. Unklar bleibt, ob auch Elementarschäden mit versichert sind.

Darunter fallen Schäden durch Hochwasser - also Vermieter fragen.

Deine Hausratversicherung regelt Verluste deines Eigentums infolge von Hochwasser.

Das mit der Mietzeit ist ja schon mal geklärt, es werden nur 292 Tage von 365 abgerechnet.

Für den Gärtner sind gerade einmal 471,28 Euro für das ganze Jahr angesetzt. Mehr als ein einziger und dann auch nur ganz kurzer Einsatz kann das nicht sein. Der wird Dir nicht aufgefallen sein.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt nicht für Schäden am Mietereigentum. Wenn Du keine (eigene) Hausratversicherung hast wird niemand für den Schaden aufkommen. Ein Haftpflichtfall ist das im übrigen nicht, denn für Hochwasser kann der Vermieter nichts.

Das ist die Gebäude und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die deckt Schäden am Gebäude und Schäden die anderen durch das Gebäude/Grundstück enstehen. Schäden an deinem Eigentum haben damit nichts zu tun, dafür brauchst du eine Hausratversicherung.