Ich zahle monatlich 86€ Heizkosten doch ich habe die Heizung fast immer auf 1. Bekomme ich was zurück und wann?

3 Antworten

Hallo Exotic103!

Grundkosten für den Betrieb & die Heizung fallen immer an,
auch wenn Du z.B. die Wohnung gar nicht bewohnst oder die Heizung nicht nutzt.

Je nachdem, ob Du Fernwärme, Gas, Öl etc. verbrauchst, kommt das eben noch hinzu.

Kein Mensch kennt Deine Kosten, Verbräuche etc. Nur Du kannst es anhand der Verträge, Kosten, Zählerstände etc. abschätzen und dann hochrechnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Exotic103 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 21:42

also die Kosten sind gleich egal ob ich viel oder wenig Wasser und Heizung verbrauche?

Auf diese pauschale Frage kann man eigentlich keine exakte Antwort geben.

86,00 € können für eine kleine Wohnung viel sein aber für eine große Wohnung wenig.

Die Abrechnung der Heizkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass es zwei Umlagearten der Heizkosten gibt:

a) nicht verbrauchsabhängig - als z.B flächenabhängig
b) verbrauchsabhängig entsprechend der an der Messeinrichtung (an den Heizkörpern oder als Wärmemengenzähler in Deiner Wohnung)

Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Du ja den Thermostat ständig auf 1 stehen hast. Es müssen ja auch die Kosten, die durch die Heizungswartung oder die durch Wärmeverluste in den Rohrleitungen entstehen abgerechnet werden. Genau so muss Dein Nachbar ja um bei sich eine warme Wohnung zu erhalten mehr heizen.
Die Heizkostenverordnung gibt deshalb dem Eigentümer die Möglichkeit zu wählen, welchen Anteil der Heizkosten verbrauchsabhängig und welchen Anteil nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dieses Verhältnis geht aus dem Berechnungsbogen des Heizkostenabrechendiesntes hervor. In der Regel ist das Verhältnis 30 % nicht verbrauchsabhängig zu 70 % verbrauchsabhängig und ist möglich bis zu einem Verhältnis 50 % zu 50 % aufzuteilen.

Wenn Du sicher sein willst, dass die Heizkostenvorsauszahlung angemessen ist, lass Dir von Deinem Vermieter eine Abrechnung darüber aus dem Vorjahr zeigen. Dann wirst Du sicher sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kann Dir mit den Angaben keiner sagen. Die Nebenkostenabrechnung (enthält nicht nur die Heizkosten) muss der Vermieter bis zum 31.12. des Folgejahres erstellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.