Darf mein alter Vermieter das?
Ich habe gestern die Nebenkostenabrechnung von meiner alten Wohnung von letztem Jahr bekommen .
Ich bin letztes Jahr umgezogen habe die alte Wohnung zum 31.5.2023 gekündigt . Ausgezogen bin ich schon am 31.3 habe also nur 3 Monate effektiv Nebenkosten erzeugt .(2 Monate stand sie theoretisch also leer, und wurde kein Wasser oder Strom benutzt zumindest nicht von mir )
zählerstand wurde bei der Wohnungsübergsbe vom 31.3 notiert und auch dem Stromwerk bei Abmeldung gemeldet.
jetzt hat er meine Nebenkosten vom letzten Jahr wie folgt berechnet.
er hat die Ganzjahresabrechnung geteilt durch 12 Monate und dann x5 für die 5 Monate Miete die ich gezahlt hab.
hat aber der Vermieter Nach mir ( ist seine Tochter mit Kind , ich habe in der Wohnung alleine gelebt) doch einen viel höheren Verbrauch wie ich wird der bei mir ja jetzt mit eingerechnet und ich Zahl das anteilig mit ( wenn man nach seiner Rechnung geht)
meine Frage darf er das ? Und wenn nicht wie kann ich das begründen und gegen ihn vorgehen ?
vielen Dank im Voraus
Die Berechnung vom alten Vermieter
Die Abrechnung vom ganzen Jahr! Habe mir 5 Monate drin gewohnt
7 Antworten
Die Abrechnung ist formell und inhaltlich falsch, wenn Du nur dieses eine Blatt bekommen hast. Der Begleittext reicht nicht aus, um sie zu "retten". Dein ehem. Vermieter soll Dir eine korrekte Abrechnung ausstellen.
In einer korrekten Abrechnung, werden die Heizkosten und ich nehme an, auch der Wasserverbrauch, genau nach Deinem Verbrauch ermittelt und umgelegt. In dem Fall hättest Du die Grundgebühren für Wasser und ggf. Gas bis einschließlich Mai zu zahlen, aber den Verbrauchsanteil nur in Höhe Deines tatsächlichen Verbrauchs. Da die Heizkostenabrechnung nicht beiliegt, kannst Du auch nicht feststellen, ob das korrekt abgerechnet wurde. Aus der einfachen Aufteilung nach Monaten ist zu entnehmen, dass das nicht der Fall sein kann.
Zudem: Du hast bereits 1 Tag nach Deinem Auszug beobachtet, dass die Wohnung durch die Tochter in Besitz genommen wurde. Es ist daher anzunehmen, dass die Tochter die Wohnung schon weit vor dem 1. Juni in Besitz genommen hat. Ist das der Fall, bzw. könnte man das nachweisen, hättest Du nur bis zum Einzug der Tochter zu zahlen und nicht bis Ende Mai.
Verlange nun erst einmal eine korrekte und vollständige Abrechnung der Nebenkosten von Deinem ehem. Vermieter. Weigert er sich, weil er sich schließlich aus der Kaution bedienen konnte, dann gehe zu einem Rechtsanwalt. Dieser könnte z. B. über das Einwohnermeldeamt herausfinden, ab wann sich die Tochter mit Kind an der Adresse angemeldet hat (= ihr Einzugsdatum) und er könnte seinerseits Druck aufbauen, um eine korrekte Abrechnung zu bekommen und ihn z. B. Klage auf Rückzahlung der gesamten Kaution androhen, bzw. auch auf Rückzahlung aller für 2023 geleisteten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten. Das sollte wirken. Aber probiere es erst einmal im Guten und ohne Drohung mit Anwalt.
Strom und Wasser können ja exakt abgerechnet werden. Allerdings bist Du verpflichtet, die Grundgebühren für den von Dir gemieteten Zeitraum zu bezahlen, auch wenn Du währenddessen keine Leistung darauf in Anspruch genommen hast.
(Zweiter Teil der Antwort bearbeitet, weil nun die fragliche Abrechnung vom Fragesteller hinzugefügt wurde.)
Es handelt sich nur um umlagefähige Nebenkosten. Dazu noch solche einer größeren Wohneinheit, deren Anteil auf die Wohnung im Mittel nur 1,3% beträgt.
Bis auf einen minimalen Anteil (Allgemeinstrom) sind keine verbrauchsabhängigen Kosten enthalten. Insofern ist das Verhalten eines Nachmieters bzw. ein Leerstand irrelevant.
Anders würde es bei verbrauchsabhängigen Kosten aussehen, da aber nach der Stand der Ergänzung nicht der Teil der Frage sind.
Insofern: Alles korrekt, die Nachzahlung ist gerechtfertigt.
Ja aber wenn es nur effektiv für die 5 Monate berechnet wäre die ich da drin gewohnt habe wären es 500€ wenn es über das ganze Jahr gerechnet wird mit den Nebenkosten des Nachmieter sind es 800€ und ja in dem Jahr davor also 2022 hab ich eine Rückzahlung von 200€ bekommen obwohl ich da das ganze Jahr drin gewohnt habe und letztes Jahr nur 3 von 5 Monaten
Das ist die Berechnung in Email vom alten Vermieter
Versteh ich das ich das für die 5 Monate tun muss :D aber es geht darum das mit 12 Monaten gerechnet wird . Und nicht die 5 Monate die ich drin gewohnt habe
Es sind keine verbrauchsabhängigen Kosten enthalten. Siehe die bearbeitete Version meiner ursprünglichen Antwort.
Du bist als Mieter verpflichtet Nebenkosten bis zum Ablauf Deiner Kündigungsfrist zu bezahlt.
Das gilt natürgemäß auch für den Stromanschluss ..... für den weitere "Grundgebührend" entstehen, auch wenn kein Strom mehr verbraucht wird.
Sollte der Vermieter die Wohnung bereits vor Ablauf Deiner Kündigungsfrist weitervermietet haben, so ist dann dieser Nachmieter ab Mietvertragsbeginn zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet, selbst wenn dieser noch nicht eingezogen ist.
Das versteh ich . Aber dann müsste die Nebenkosten Abrechnung ja auch für die 5 Monate mir berechnet werden. Und nicht die 12 Monate geteilt durch 12 Monate und dann mal 5 Monate für die 5 Monate die ich da drin gewohnt hab. Ich habe ja vllt jeden Monat andere Nebenkosten und wenn der Nachmieter höhere hat so zahl ich deine ja dann mit
Aber dann müsste die Nebenkosten Abrechnung ja auch für die 5 Monate mir berechnet werden.
Ja.
Und nicht die 12 Monate geteilt durch 12 Monate und dann mal 5 Monate für die 5 Monate die ich da drin gewohnt hab
Doch, natürlich - bzw. nach Zählerstand. Das ist ganz normal.
Ja aber nach Zählerstand wären ja nach den 5 Monaten also bis Ende mai er geht jetzt vom ganzen Jahr aus und teilt diesen geteilt durch 12 für 12 Monate und dann x5 für meine 5 Monate Miete
Beim Zählerstand gibt es nichts zu teilen. Da wird berechnet nach Ablesung. Ich habe den Verdacht, dass die Abrechnung nicht in Ordnung ist.
Ja das hab ich nämlich auch denn im Jahr 2022 habe ich eine zurückzahlen von 200€ bekommen und habe das ganze Jahr dort drin gewohnt habe . Und in 2023 wo ich mir 3 von 5 gezahlten mieten drin gewohnt habe habe ich eine Nachzahlung von 800€
Der Vermieter muß in der Abrechnung die Gesamtkosten des ganzen Jahres angeben.
Laut dem Was Du eingestellt hast hat er deinen Anteil doch auf deinen Mietzeitraum von 5 Monaten angerechnet. Das ist, außer für Heiz- und Warmwasserkosten und für alles was nach Verbrauch umgelegt wird, richtig.
aber ich als Einzelperson in der Wohnung habe doch einen anderen Verbrauch in einen Monat wie der Nachmieter mit einen 2 Personen Haushalt, da kann man doch keinen ganz Jahres Durchschnitt berechnen und das x5 machen wegen meinen 5 Monate die ich es gewohnt habe
Herrje, auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Es geht doch in dieser Abrechnung überhaupt nicht um Verbrauch.
Wenn der Vermieter dann noch mit einer Abrechnung für Heizung und Wasser kommt, zieh dich warm an...
Das was der Vermieter da anteilig umgelegt hat auf dich sind alles verbrauchsunabhängige Kosten.
Die Heizkostenabrechnung hast Du nicht eingestellt.
Deine Wasserkosten mit knapp 20 € können hinkommen.
Sorry, mein Gehirn war noch nicht auf Betriebstemperatur ;-)
In den 1.899,12 €, ohne Grundsteuer, sind ja auch die Heizkosten enthalten.
Die darf der Vermieter natürlich nicht einfach so mit 5/12 umlegen.
Ist denn die Heizkostenabrechnung dabei?
Aus der Abrechnung ersehe ich das es eine Eigentumswohnung ist. Vermieter solcher Wohnungen machen es sich oft sehr einfach mit der Abrechnung für Mieter;-)
Hausgeldabrechnung nehmen, umlagefähige Kosten einfach anteilig berechnen, fertig.
In der Anlage sind nur umlagefähige Kosten aufgeführt. Diese hast Du auch zu bezahlen, wenn Du nicht in der Wohnung wohnst. Anders wäre es z.B. bei Heizkosten.