Darf mein alter Vermieter das?


16.08.2024, 07:25

Die Berechnung vom alten Vermieter


16.08.2024, 07:25

Die Abrechnung vom ganzen Jahr! Habe mir 5 Monate drin gewohnt

7 Antworten

Die Abrechnung ist formell und inhaltlich falsch, wenn Du nur dieses eine Blatt bekommen hast. Der Begleittext reicht nicht aus, um sie zu "retten". Dein ehem. Vermieter soll Dir eine korrekte Abrechnung ausstellen.

In einer korrekten Abrechnung, werden die Heizkosten und ich nehme an, auch der Wasserverbrauch, genau nach Deinem Verbrauch ermittelt und umgelegt. In dem Fall hättest Du die Grundgebühren für Wasser und ggf. Gas bis einschließlich Mai zu zahlen, aber den Verbrauchsanteil nur in Höhe Deines tatsächlichen Verbrauchs. Da die Heizkostenabrechnung nicht beiliegt, kannst Du auch nicht feststellen, ob das korrekt abgerechnet wurde. Aus der einfachen Aufteilung nach Monaten ist zu entnehmen, dass das nicht der Fall sein kann.

Zudem: Du hast bereits 1 Tag nach Deinem Auszug beobachtet, dass die Wohnung durch die Tochter in Besitz genommen wurde. Es ist daher anzunehmen, dass die Tochter die Wohnung schon weit vor dem 1. Juni in Besitz genommen hat. Ist das der Fall, bzw. könnte man das nachweisen, hättest Du nur bis zum Einzug der Tochter zu zahlen und nicht bis Ende Mai.

Verlange nun erst einmal eine korrekte und vollständige Abrechnung der Nebenkosten von Deinem ehem. Vermieter. Weigert er sich, weil er sich schließlich aus der Kaution bedienen konnte, dann gehe zu einem Rechtsanwalt. Dieser könnte z. B. über das Einwohnermeldeamt herausfinden, ab wann sich die Tochter mit Kind an der Adresse angemeldet hat (= ihr Einzugsdatum) und er könnte seinerseits Druck aufbauen, um eine korrekte Abrechnung zu bekommen und ihn z. B. Klage auf Rückzahlung der gesamten Kaution androhen, bzw. auch auf Rückzahlung aller für 2023 geleisteten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten. Das sollte wirken. Aber probiere es erst einmal im Guten und ohne Drohung mit Anwalt.

Strom und Wasser können ja exakt abgerechnet werden. Allerdings bist Du verpflichtet, die Grundgebühren für den von Dir gemieteten Zeitraum zu bezahlen, auch wenn Du währenddessen keine Leistung darauf in Anspruch genommen hast.

(Zweiter Teil der Antwort bearbeitet, weil nun die fragliche Abrechnung vom Fragesteller hinzugefügt wurde.)

Es handelt sich nur um umlagefähige Nebenkosten. Dazu noch solche einer größeren Wohneinheit, deren Anteil auf die Wohnung im Mittel nur 1,3% beträgt.

Bis auf einen minimalen Anteil (Allgemeinstrom) sind keine verbrauchsabhängigen Kosten enthalten. Insofern ist das Verhalten eines Nachmieters bzw. ein Leerstand irrelevant.

Anders würde es bei verbrauchsabhängigen Kosten aussehen, da aber nach der Stand der Ergänzung nicht der Teil der Frage sind.

Insofern: Alles korrekt, die Nachzahlung ist gerechtfertigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Selina22121 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 07:14

Ja aber wenn es nur effektiv für die 5 Monate berechnet wäre die ich da drin gewohnt habe wären es 500€ wenn es über das ganze Jahr gerechnet wird mit den Nebenkosten des Nachmieter sind es 800€ und ja in dem Jahr davor also 2022 hab ich eine Rückzahlung von 200€ bekommen obwohl ich da das ganze Jahr drin gewohnt habe und letztes Jahr nur 3 von 5 Monaten

Das ist die Berechnung in Email vom alten Vermieter

Bild zum Beitrag

 - (Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung)

lisaloge  16.08.2024, 07:31

In der Anlage sind nur umlagefähige Kosten aufgeführt. Diese hast Du auch zu bezahlen, wenn Du nicht in der Wohnung wohnst. Anders wäre es z.B. bei Heizkosten.

Selina22121 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 08:27
@lisaloge

Versteh ich das ich das für die 5 Monate tun muss :D aber es geht darum das mit 12 Monaten gerechnet wird . Und nicht die 5 Monate die ich drin gewohnt habe

lisaloge  16.08.2024, 08:30
@Selina22121

Es sind keine verbrauchsabhängigen Kosten enthalten. Siehe die bearbeitete Version meiner ursprünglichen Antwort.

Du bist als Mieter verpflichtet Nebenkosten bis zum Ablauf Deiner Kündigungsfrist zu bezahlt.

Das gilt natürgemäß auch für den Stromanschluss ..... für den weitere "Grundgebührend" entstehen, auch wenn kein Strom mehr verbraucht wird.

Sollte der Vermieter die Wohnung bereits vor Ablauf Deiner Kündigungsfrist weitervermietet haben, so ist dann dieser Nachmieter ab Mietvertragsbeginn zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet, selbst wenn dieser noch nicht eingezogen ist.


Selina22121 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 06:34

Das versteh ich . Aber dann müsste die Nebenkosten Abrechnung ja auch für die 5 Monate mir berechnet werden. Und nicht die 12 Monate geteilt durch 12 Monate und dann mal 5 Monate für die 5 Monate die ich da drin gewohnt hab. Ich habe ja vllt jeden Monat andere Nebenkosten und wenn der Nachmieter höhere hat so zahl ich deine ja dann mit

DaKaBo  16.08.2024, 07:06
@Selina22121
Aber dann müsste die Nebenkosten Abrechnung ja auch für die 5 Monate mir berechnet werden. 

Ja.

Und nicht die 12 Monate geteilt durch 12 Monate und dann mal 5 Monate für die 5 Monate die ich da drin gewohnt hab

Doch, natürlich - bzw. nach Zählerstand. Das ist ganz normal.

Selina22121 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 07:10
@DaKaBo

Ja aber nach Zählerstand wären ja nach den 5 Monaten also bis Ende mai er geht jetzt vom ganzen Jahr aus und teilt diesen geteilt durch 12 für 12 Monate und dann x5 für meine 5 Monate Miete

DaKaBo  16.08.2024, 07:12
@Selina22121

Beim Zählerstand gibt es nichts zu teilen. Da wird berechnet nach Ablesung. Ich habe den Verdacht, dass die Abrechnung nicht in Ordnung ist.

Selina22121 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 07:17
@DaKaBo

Ja das hab ich nämlich auch denn im Jahr 2022 habe ich eine zurückzahlen von 200€ bekommen und habe das ganze Jahr dort drin gewohnt habe . Und in 2023 wo ich mir 3 von 5 gezahlten mieten drin gewohnt habe habe ich eine Nachzahlung von 800€

Der Vermieter muß in der Abrechnung die Gesamtkosten des ganzen Jahres angeben.

Laut dem Was Du eingestellt hast hat er deinen Anteil doch auf deinen Mietzeitraum von 5 Monaten angerechnet. Das ist, außer für Heiz- und Warmwasserkosten und für alles was nach Verbrauch umgelegt wird, richtig.


Selina22121 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 08:38

aber ich als Einzelperson in der Wohnung habe doch einen anderen Verbrauch in einen Monat wie der Nachmieter mit einen 2 Personen Haushalt, da kann man doch keinen ganz Jahres Durchschnitt berechnen und das x5 machen wegen meinen 5 Monate die ich es gewohnt habe

DaKaBo  16.08.2024, 08:48
@Selina22121

Herrje, auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Es geht doch in dieser Abrechnung überhaupt nicht um Verbrauch.

Wenn der Vermieter dann noch mit einer Abrechnung für Heizung und Wasser kommt, zieh dich warm an...

anitari  16.08.2024, 08:49
@Selina22121

Das was der Vermieter da anteilig umgelegt hat auf dich sind alles verbrauchsunabhängige Kosten.

Die Heizkostenabrechnung hast Du nicht eingestellt.

Deine Wasserkosten mit knapp 20 € können hinkommen.

anitari  16.08.2024, 09:23
@DaKaBo

Heizkosten stehen ganz oben. Die hat der VM mitgerechnet und auch einfach per 5/12 umgelegt. Das hatte ich auch übersehen.

anitari  16.08.2024, 09:32
@Selina22121

Sorry, mein Gehirn war noch nicht auf Betriebstemperatur ;-)

In den 1.899,12 €, ohne Grundsteuer, sind ja auch die Heizkosten enthalten.

Die darf der Vermieter natürlich nicht einfach so mit 5/12 umlegen.

Ist denn die Heizkostenabrechnung dabei?

Aus der Abrechnung ersehe ich das es eine Eigentumswohnung ist. Vermieter solcher Wohnungen machen es sich oft sehr einfach mit der Abrechnung für Mieter;-)

Hausgeldabrechnung nehmen, umlagefähige Kosten einfach anteilig berechnen, fertig.

DaKaBo  16.08.2024, 09:39
@anitari

Oh Gott, tatsächlich. Deshalb habe ich es auch übersehen, weil die Ablesewerte fehlen. Aber Wasser fehlt doch trotzdem, oder bin ich blind?

anitari  16.08.2024, 09:44
@DaKaBo

Wasser könnte in der Heizkostenabrechnung enthalten sein.

Wobei oben, unter den Heizkosten Zwischensumme Wasser steht. Aber das, vermute ich mal, ist diese sog. Oberflächenentwässerung. Die hat ja nichts mit Verbrauch zu tun.