Frühzeitiger Auszug aus der Wohnung. Darf der Mieter Strom und Gas vor Ende des Kündigungstermins auch abmelden?
Hallo, meine Mieter haben zum 15.2.23 gekündigt. Sind aber bereits mitte Januar ausgezogen. Zugleich haben sie dann auch noch gleich Strom und Gas beim Versorger abgemeldet. Schlüssel übergabe ist aber erst im Februar geplant . Ist das rechtens??
MfG
3 Antworten
Zum 15.2.23 kann eine Wohnung nicht gekündigt werden. Das ist nur zum Monatsende möglich. Unabhängig von der Kündigung des Mietvertrages kann der Mieter Strom- und Gaslieferanten kündigen, wenn als Grund Umzug angegeben wird.
Der Mieter hat also bis Ende Februar Miete an dich zu bezahlen.
Man kann die Mieter nicht daran hindern. Insofern ist es irrelevant, ob sie sich jetzt schon abmelden durften oder nicht.
Irgendwann machst Du noch die Nebenkostenabrechnung für 1,5 Monate in 2023 und da kommen die Kosten, die Dir vom Zeitpunkt der Abmeldung bis zum 15.2. entstanden, eben wieder drauf. Bezahlt wird das hoffentlich durch Abzug von der Kaution. Dann ist das alles kein Problem.
Ist okay . Wird ja nichts mehr Verbrauch
Aber die Grundgebühren müssten sie trotzdem noch zahlen. Die fallen auch bei Null Verbrauch an. Oder ist dann der Stromanschluss ganz abgeschaltet?
nein der ist nicht abgeschaltet, den musst du solange auf dich anmelden, es sein denn es wird garnichts verbraucht. Grundgebühren das ist ja nicht viel. 20 Euro oder so.
Kann schon gekündigt werden. Ist eine private Wohnung und so ausgemacht