Haben, aus eurer Sicht, diese Nebenkostenabrechnungen wesentliche Formfehler?
(Absender / Anschrift gekürzt, Zeitraum der Abrechnung und Adresse der Wohnung sind vorhanden aber gekürzt)
- Eigentlich bekommt der Vermieter die die Hausgeldabrechnung und der Mieter die angepasste Nebenkostenabrechnung. ist es für mich ein Problem, dass er sie Hausgeldabrechnung genannt hat?
- Der angegebene Zeitrum ist in beiden Abrechnungen falsch (2022 1 Monat zu viel, 2023 nur 3/12 Monate, die Kosten stimmen in Bezug auf die richtigen Zeiträume)
- Co2 Anteil Heizung fehlt 2023
- Gehört das Klingelschild (Bei Einzug und Anbringung 2022) in die Abrechnung von 2023, wenn die Kostenübernahme nicht vereinbart war?(=Verwaltungskosten, =nicht umlegbar)
- Umlageschlüssel: Einheit nicht definiert
4 Antworten
Fehlender Umlageschlüssel ---- Es gelten die m² der Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche. Was steht dazu im Mietvertrag?
Es fehlen diverse Betriebskostenanteile auch in den genannten BK, aber die solltest du nicht fordern, dann wird der Nachzahlungsbetrag noch höher. Die Kosten des Klingelschildes hast du als mieter nicht zu tragen.
Ganz unten steht : Der Nachzahlungsbetrag wird von der Kaution abgezogen. Das ist absolut unzulässig.
Auch dann nicht, nur für den Fall, dass du die Forderung nicht fristgerecht erfüllst. Bis wann hast der Vermieter die Zahlfrist gesetzt? Hast du Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt, weil sie nicht formgerecht erstellt wurde? Was ist mit der Abrechnung für 2022?
zahlfrist esetzt?
1. Nein, das ist kein Problem.
2. Meiner Meinung nach ja.
3. zu neu, weiß ich auch nicht
4. für den Mieter nicht umlegbar
5. wenn nichts dasteht, dann ist es idR 1 Wohneinheit
Danke, bei 4) meinst du für den Vermieter, oder?
Also, der Mieter muss das nicht bezahlen.
Klingelschild ist keine Kosten der Umlage
Und natürlich muss der Umlageschlüssel angegeben werden Gesamt-qm, davon von Dir bewohnte qm, somit anteilig der Gesamt-BK
2022 ist zu spät
was hat da das Klingelschild zu suchen
die Abrechnung ist für mich nicht nachvollziehbar
vor allem was hat da noch das Jahr 2022 zu suchen, das ist verfristet
Also die Abrechnung von 2022 habe ich vor ca. einem Jahr bekommen, ich habe die nur zu Vollständigkeit eingefügt.
Ich bin bereits ausgezogen, ist das in dem Fall zulässig den Betrag von der Kaution abzuziehen?