Teich auffüllen Vermieter - ohne Absprache?

Hallo,

wohne seit etwa einem Dreiviertel Jahr mit meinem Freund in einer Mietwohnung inkl. Garten & Teich.

Nun hat der Gartenteich durch die heißen Sommertage und wenigen Niederschläge natürlich viel Wasser verloren. Der Vermieter bat uns darum diesen bitte wieder aufzufüllen. (Über unseren Wasserhahn/Wasserzähler) Dies haben wir dann auch erstmal getan, waren aber auch skeptisch ob dies überhaupt von uns übernommen werden muss. Schließlich müssen da ja über den Sommer hunderte bis tausende von Liter Wasser rein. Das geht dann natürlich ins Geld. Haben ihn dann deshalb nicht ganz voll gemacht, nur so voll, dass es genug für Fische und Pflanzen ist. Im Mietvertrag steht hier auch nichts bezüglich des Teiches.

Nun waren wir etwa eine Woche im Urlaub und hatten extra den Zählerstand abfotografiert. Und siehe da: der Teich wurde bis oben hin vom Vermieter aufgefüllt und der Zählerstand zeigt nun knapp über 1000 Liter mehr an. Ohne vorherige Absprache!!! Rechtlich kann das doch wohl nicht in Ordnung sein. Immerhin sind das Kosten die wir am Ende tragen müssen. Das wurde nie im Voraus mit uns abgesprochen. (Der Vermieter wohnt übrigens im selben Haus über uns und hat das Recht für die Gartenarbeit unseren Garten zu betreten)

Da wir beide noch sehr jung sind und es unsere erste eigene Wohnung ist, haben wir natürlich noch wenig Erfahrung und würden gerne mal wissen, wie es andere sehen. Wer muss die Kosten in diesem Fall tragen? Wir sind der Meinung, dass dies der Vermieter zu tragen hat, da der Vermieter schließlich der Eigentümer ist und wir nur die Mieter.

Vielen Dank im Voraus :)

Teich, Mietrecht, Nebenkosten, Wasserkosten
Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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Wie wird ein sparsames Heizverhalten nach einer unterjährigen Gaspreiserhöhung in der NK-Abrechnung berücksichtigt?

Hallo Zusammen,

wie bekannt, hatten wir in den letzten Jahren starke Veränderungen in den Preisen von Gas bzw. für die Energieerzeugung, vor allem nach oben. Daraus hat sich in 2022 ergeben, dass wir Anfang des Jahres einen niedrigeren Gaspreis hatten als Ende 2022. Meine Frage ist nun, wie das in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wird. z.B.:

Vor der Preiserhöhung wurde Anfang 2022 ausgiebig geheizt. Ergibt somit einen relativ hohen Verbrauch bei noch geringeren Kosten.

Mit der Preiserhöhung war man mit dem Heizen Ende 2022 sparsam. Somit niedriger Verbrauch bei hohen Kosten.

Jetzt wird in den Abrechnungen ja immer der Gesamtjahresverbrauch mit dem durchschnittlichen Gaspreis übers Jahr verteilt multipliziert. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass die Kostenverteilung übers Jahr nicht gleichmäßig verteilt ist.

Beispielrechnung:

1.Halbjahr 2022:

2300 Einheiten * Preis/Einheit 0,12€ = 276€

2.Halbjahr 2022

700 Einheiten * Preis/Einheit 0,16€ = 112€

Gesamt: 388€

Rechnung mit Gesamt- und Durchschnittswerten:

3000 Einheiten * Durchschnittspreis/Einheit 0,14€ = 420€

Das heißt ich komme hier deutlich schlechter weg, wenn mit den Durchschnitten/Gesamtwerten übers Jahr gerechnet wird.

Werden solche Fälle denn nun berücksichtigt von den Energieträgern? Bei geringen Schwankungen spielt das ja fast keine Rolle, aber bei starken Erhöhungen, wie wir sie in den letzten Jahren hatten, macht das durchaus einen Unterschied.

Grüße

A.

Energie, Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wie finde ich die Ursache für einen zu hohen Gasverbrauch?

Guten Tag,

ich wohne seit Oktober in einem Studentenwohnheim. Habe ein 18m^2 Zimmer und die weitere Mietfläche beträgt um die 30m^2. es handelt sich um eine WG, jedoch wohne ich alleine. Aktuell liegt mein Gasverbrauch bei insgesamt 3200 kWh. Im Januar lag er bei 900 kWh und im Februar bei 800 kWh. Im März wiederum bei 700 kWh. Vor kurzer Zeit hatte ich Semesterferien. Daher war ich im Februar und im März insgesamt vielleicht 5-10 Tage in Wohnung. In der anderen Zeit, war die Heizung immer aus und niemand hat dort geduscht oder sonst etwas.

Der Verbrauch war für diese Monate viel zu hoch. Außerdem hatte ich bereits Vergleichswerte von Mitbewohnern im Stockwerk über mir, die zu zweit wohnen. Deren Gasverbrauch liegt bei 800-1000 kWh und das seit September.

Die Hausverwaltung lies meine Bedenken unkommentiert. Ich habe diese nun erneut kontaktiert, weil diese Werte offensichtlich für eine Person viel zu hoch sind. Außerdem heizt die Heizung leider nicht mal vernünftig.

Der Verbrauch ist hoch und trotzdem ist die Dusche nur lauwarm und im Januar war es häufig sehr kalt, trotz Heizung auf Höchststufe.

Nun habe ich natürlich Angst, dass mich eine extrem hohe Rechnung erwartet, welche natürlich völlig unberechtigt wäre, da offensichtlich etwas defekt sein muss, was diesen immens hohen Verbrauch verursacht.

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt mir Tipps geben. Ich hoffe nun das die Hausverwaltung nun einen Handwerker organisiert.

Vielen Dank für Antworten.

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Wer kennt sich gut mit der Nebenkostenabrechnung aus?

Guten Abend,

unser Vermieter hat uns heute eine Nebenkostenabrechnung von 2018-2019 und von 2019-2020 in den Briefkasten geworfen. Leider so spät abends, dass man sich telefonisch nirgends mehr erkundigen konnte.

In dieser Materie kenne ich mich nicht gut aus. Im Internet findet man ziemlich widersprüchliche Aussagen. Auf einer Seite steht, er darf nur ein Jahr rückwirkend verlangen die Nebenkostenabrechnung zu zahlen, auf anderen Seiten steht, er dürfte es bis zu drei Jahren. Was stimmt denn nun?

Der Vermieter wurde in den letzten Jahren schon von mehreren Parteien des Hauses gefragt, wie es mit der Nebenkostenabrechnung aussieht, da natürlich niemand solche Summen auf einmal zahlen möchte. Es hat ihn einfach nicht interessiert. Nun sollen wir fast 800 Euro nachzahlen für (alte) Abrechnungen. Wie generell diese Summe zu Stande kommen konnte, können wir uns nicht erklären. Ein Jahr waren es nur rund 70 Euro, im nächsten über 700 Euro zum Nachzahlen.

Außerdem haben wir natürlich etwas Bammel, dass er dann dieses Jahr die Abrechnung von 2021, 2022 geltend macht und da die Preise ganz schön in die Höhe gestiegen sind, wären das dann eben nicht mal eben "bloß" 800 Euro. Wenn er allerdings nur ein Jahr rückwirkend in Rechnung stellen darf, dann müssen wir uns wenigstens über 2021 keine Gedanken mehr machen.

Wenn sich jemand in diesem Themengebiet gut auskennt, dann wären wir über Hilfe sehr dankbar. Falls möglich, bitte mit dazugehöriger Quelle, damit wir etwas vorweisen können. Die widersprüchlichen Aussagen in der Suchmaschine bringen uns leider nicht weiter.

Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Abend bzw. eine gute Nacht.

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Er zieht zu mir in mein Haus - Kostenaufteilung beim Zusammenziehen?

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf diesem Weg eine Entscheidungshilfe zu bekommen, oder vielleicht auch konstruktive Vorschläge.

Es geht um die Kostenaufteilung beim Zusammenziehen in Wohneigentum.

Ich, 39, alleinerziehende Mama von einem 8 jährigen Sohn, wohne seit 2014 in Eigentum. Es handelt sich um ein 150 m² Haus mit großem Garten und Hof. Baujahr 1971.

Seit 2018 wohne ich hier alleine mit meinem Sohn und komme in der aktuellen Lage (stark gestiegene Kosten,…heize Beispielsweise mit Heizöl) schwer über die Runden. Mein Sohn und ich leben aber sehr sparsam, und bekommen es hin.

Seit etwas über 2 Jahren bin ich mit meinem Freund zusammen. Er ist geschieden und hat eine 4 jährige Tochter. Er wohnt zur Zeit in einer 64 m² Wohnung mit Terrasse.

Seit Anfang unserer Beziehung macht er einer Weiterbildung und ist nur am Wochenende/Feiertage/Urlaub zuhause. Deshalb ist seine Wohnung seit knapp 1,5 Jahren unbewohnt. Wenn er zuhause ist, dann ist er immer bei mir.

Seine Wohnung hat er zum 01.05. gekündigt und zieht offiziell bei mir ein.

Seine 64 m² Wohnung kostet ihn monatlich um die 700 €. (Kaltmiete + Nebenkosten).

Dazu kommen noch kosten wie GEZ, Telefon, Internet, Strom etc. Er kommt also auf monatliche Kosten von ca. 850 €.

Ich habe eine aktuelle Darlehensrate von 500 € und zahle knapp 600 € Nebenkosten. In den 600 € ist aber alles enthalten. Von Strom, über Gebäudeversicherung bis hin zu Internet, Telefon, GEZ.

Ich habe einige Renovierungskosten in das Haus gesteckt. (Neues Dach, Ausbau Dachgeschoss, neue Böden, neu Wände etc.

Ich zahle aktuell für 150 m² Eigentum mit allen Kosten ca. 1100 € (Darlehen + Nebenkosten)

Er zahlt aktuell für 64 m² Mietwohnung mit allen Kosten ca. 850 €.

Ich bekomme Kindesunterhalt, er zahlt Kindesunterhalt.

Sein Verdienst ist doppelt so hoch wie meiner.

Eine „gerechte“ Aufteilung wird es in diesem Sinne nicht geben. Ich möchte einfach dass es für uns beide passt. Wir haben allerdings beide schlechte Erfahrungen gemacht was Finanzen in vorherigen Beziehungen betrifft. Daher möchten wir eine möglichst „faire“ Reglung, ohne dass ich mich "bereichere".

Seine Vorstellung: Da es sich bei dem Haus um mein Eigentum handelt, möchte er auch selbst Wohneigentum um sich im Alter abzusichern bzw. als Einnahmequelle (Vermietung). Deshalb möchte er bei mir möglichst „wenig“ zahlen um Eigenkapital anzusparen für den Kauf einer Eigentumswohnung. Er möchte sich mit 50% der Nebenkosten beteiligen, also ca. 300 €.

Meine Vorstellung: Da ich das komplette Haus finanziere, ich für alle Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich bin, das Haus renoviert ist und er es ebenfalls mit „abnutzt“, fände ich eine Beteiligung im Sinne einer „ortsüblichen Kaltmiete“ nur fair.

150 m² x 5,00 € (ortsübliche Miete ca. 5,30 €) = 750 €. Davon wären ¼ mein Vorschlag: 187,50 €. Mit 50% der Nebenkosten von 300 € wären es 487,50 €.

Was wäre für euch „fair“?

Wie würde ihr die Kosten aufteilen?

Vielen lieben Dank im Voraus.

Nebenkosten + "Kaltmiete" aufrunden 500 € 88%
Nebenkosten + "Kaltmiete 487,50 € 13%
Nur Nebenkosten 300 € monatlich 0%
Weniger als 300 € monatlich 0%
Finanzen, Miete, Vermietung, Nebenkosten, zusammenziehen
Fernablesbare Heizkostenverteiler?

Hallo Zusammen,

im März 2022 wurden hier fernablesbare Heizkostenverteiler installiert.

Durch Zufall - nicht etwa, weil mein Vermieter mich informierte, bekam ich Kenntnis das nun ab diesem Zeitpunkt der Vermieter dem Mieter „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI) neben den aktuellen Verbrauchswerten von Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen muss. Sowie auch die folgende Angaben: den Vergleich des eigenen Verbrauchs zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Verpflichtend sind außerdem unter anderem Angaben über den Brennstoffmix und über die erhobenen Steuern und Abgaben.

Seit November 2022 frage ich beim Vermieter nach, wann und welcher Form diese Informationen den Mietern zugänglich gemacht werden.Ich werde von Monat zu Monat vertröstet oder ver "arscht". Wie man will.

Das Gesetz sieht vor, das bei nicht Erfüllung der o.g. Dinge der Mieter eine Kürzungsrecht hat. Für Verbraucher*innen sieht die neue Heizkostenverordnung eine neue Sanktionsmöglichkeit vor: Wenn Gebäudeeigentümer*innen entgegen § 5 Absatz 2 oder 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert haben oder ihrer Informationspflicht gemäß § 6a nicht oder nicht vollständig nachkommen, können sie ihren Abrechnungsanteil um drei Prozent kürzen (§ 12).

Ab wann greift nun diese Sanktionsmöglichkeit?
Das wäre meine Frage. :-)

Besten Dank und Grüße

ikopi

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung Wissentliche Unterschlagung?

Hallo im Oktober 2017 bin ich Umgezogen bis Mitte 2022 hatte ich die Nebekosten Für Strom Gas Wasser Abwasser an meinen Vermieter gezahlt er wollte es so.

Mitte 2022 wollte der Vermieter dan das ich mich selbst bei den Stadtwerken anmelde was ich auch getan habe es stellte sich dan heraus das ich Pro Jahr über 1300.- Euro Zuviel an Nebenkosten gezahlt habe.

Er schickte mir dan Auch Mitte 2022 eine Endabrechnug zu für 2022 also Januar bis Juni wonach ich seiner Meinung nach 470.- Euro Nachzahlen solle.

Was ein Beweis ist das er Nie die Kompletten Nebenkosten an die Stadtwerke weitergab.

Ich hatte von Anfang an seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangt der Vermieter kam immer mit der Ausrede das ich ja was nachzahlen könnte und die deshalb nicht bekam.

Die wahren Abschläge (der Verbrauch) die seit meinem Einzug ermittelt wurden von den Stadtwerken haben die Stadterwerke mir mitgeteilt.

Morgen kommt der Vermieter mit seiner Frau vorbei um mir meine Rechtlich zustehenden Abrechnungen zu Übergeben.

Er behauptete das seit Corona die Leute von den Stadtwerken den Verbrauch nicht ermitteln konnten.

Corona fing 2019 an das heist das seit meinem Einzug 2017 durchaus ein Verbrauch ermittelt werden konnte bzw die Ableser von den Stadtwerken waren Ende 2017 und Ende 2019 da um die Zähler Abzulesen.

Heist also das der Vermieter die Richtige Abschläge kannte.

Was dabei meine Frage ist: Obwohl ich seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangte und er sie mir nicht gab wäre das doch Unterschlagung und da er die Wahren Abschläge kannte wäre das doch Vorsatz.

Und bei Unterschlagung gibt es doch keine Verjährungsfrist da er die nachweislich bis Mitte 2022 durchgezogen hat.

Und da die Zuviel gezahlten Nebenkosten nir bei den Stadtwerken ankam wäre das auch eine Straftat?

Und da seine Frau warscheinlich auch davon wuste wäre sie Mittäterin?

Und von seinen anderen Mietern weis ich auch das die auch keine Nachweise bekamen soweit ich weis hat der Vermieter mindestens 4 Imobilien.

Danke fürs Lesen.

Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Stadtwerke

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