Erhöhung der Miete und Nebenkosten im gleichen Jahr. Ist das erlaubt?
Liebe Beantworter*innen,
ich habe nun leider zwei Briefe bezüglich einer Mieterhöhung erhalten.
In dem einen Brief ging es darum, dass meine Warmmiete ab dem 01.08. um 2,3% erhöht wird, da der Verbraucherpreisindex gestiegen ist. (Fair enough. Steht auch so im Vertrag.) - Hier wäre meine Miete 720,21€.
Nun habe ich aber noch einen Brief erhalten in dem es um die Nebenkosten geht und dass auch diese ab dem 01.09. erhöht werden, so dass meine Warmmiete ab September 745,82€ beträgt.
ABER in dem neusten Dokument wird immer noch mir der alten Kaltmiete gerechnet, welche nicht die 2,3% Indexerhöhung beinhaltet, und somit wäre ich ganz schnell bei 760,21€ ab dem 01.09.
Wie gehe ich hier am besten vor?
Liebe Grüße
Leon
7 Antworten
Eine Erhöhung des Abschlages für die Nebenkosten (Betriebskosten) durch den Vermieter ist nur nach der Erstellung der Nebenkostenabrechnung gestattet und auch nur dann, wenn es zu einer wesentlichen Nachzahlung kam (wesentlich sind im allgemeinen 10 %).
Solltest du dich nun dagegen wehren? Die Nebenkosten hast du ja so oder so zu zahlen. Hat man über den monatlichen Abschlag zuviel bezahlt, gibt es eine Erstattung, hat man zu wenig bezahlt, gibt es eine Nachzahlung.
Insofern macht es nur Sinn sich dagegen zu wehren, wenn man monatlich ständig knapp bei Kasse ist und man nicht erst 1 Jahr warten kann, bis man zuviel bezahlte Abschläge erstattet bekommt.
Das andere was du bekommen hast war sicherlich eher die Erhöhung der Kaltmiete und nicht der Warmmiete. Kaltmiete und Nebenkosten sind getrennt zu betrachten ergeben zusammen die Warmmiete.
- Mieterhöhungen gehen immer von der Kaltmiete aus. Bei einen Anpassung nach Verbraucherpreisindex kannst Du leicht nachrechnen, ob das so stimmt. Entsprechende Rechner gibt es im www
- Betriebskosten können nur im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung entsprechend erhöht werden, wenn es zu Nachzahlungen gekommen ist. Selbstverständlich kann man sich auch auf eine Anpassung im gegenseitigen Einvernehmen einigen
Hi Leon,
du hast die Mieterhöhung der Kaltmiete erhalten und sie liegt im Rechtsbereich.
Die Nebenkosten haben nichts mit der Kaltmiete zutun.
Die beziehen sich auf Warmwasser, Kaltwasser, Versicherungen, Strassenreinigung, Grundstückspflege, usw.
Da einige Preise bei Kommunen und Versorger sich geändert haben, ist eine Erhöhung der Nebenkosten auch ein Vorteil für dich, da die Nachzahlung für den Abrechnungszeitraum geringer wird.
LG
Kaltmiete und Nebenkosten sind zwei unterschiedliche Posten und dürfen unabhängig voneinander erhöht werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die könntest du prüfen. Aber ich denke du wirst hier keine Handhabe haben.
Ja das ist zulässig.
Miete und Nebenkosten sind 2 verschiedene Sachen.
Vielen Dank!