Also habe vor kurzem per Elster Nachträgliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung beantragt und die wurde angenommen wie es aussieht (nach dem Brief zu beurteilen)
Jedoch verstehe ich nicht, was der Rest genau zu bedeuten hat, weswegen ich mal nach Hilfe fragen wollte
Text: ich genehmige Ihnen die Berechnung der Umsatzsteuer ab dem 01.03.2024 nach vereinnahmten Entgelten.
Soweit die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten genehmigt wurde, sind alle im Voranmeldungs- bzw. Besteuerungszeitrraum vereinnahmten Entgelte der Umsatzssteuer zu unterwerfen. Dazu gehören inbesondere Anzahlungen, Vorauszahlungen, und Abschlagzahlungen für später auszuführende Lieferungen.
Bei einem Wechsel von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten zur Bestuerung nach vereinnahmten Entgelten ist Folgendes zu berücksichtigen:
Die im Zeitpunkt des Wechsels der Besteuerungsart bereits versteuerten - aber noch nicht vereinnahmten - Entgelte für schon durchgeführte Lieferungen brauchen bei ihrer Vereinnahmung nicht mehr versteuert zu werden.
Würde mich über eine grobe "Übersetzung" freuen!