Aus Wohnung rausgeworfen was tun?
Guten Abend,
meine Familie und ich wurden gestern aus unserer Wohnung geworfen. Meine Mutter ist psychisch nicht gut drauf aber das es so schlimm war wussten wir nicht. Sie hat sich meistens immer um die Rechnungen gekümmert. Wir wollten ihr den Druck auch abnehmen aber leider hat sie uns das nicht überlassen und hat die ganzen Mahnbescheide weggeworfen oder versteckt wegen klein Beträge die bei der Miete gefehlt hat. Die Basisbeträge wurden immer gezahlt. Jetzt haben wir das Problem das es zu einer Räumungsklage kam und wir rausgeworfen wurden. Also an Geld hat es bei uns auch nie gemangelt insgesamt durch die 2 Gehälter und Kindergeld haben wir Insgesamt 6 tausend Euro Nettoeinkommen.
Und dabei handelte es sich ca. um 200-300 Euro „Schulden“ weil meine Mutter es psychisch nicht geschafft hat so Rechnungen mehr zu überweisen.
2400€ ca sind die Kosten mit Gerichtsvollzieher der Mietschulden usw.
Denkt Ihr man kann die Wohnung noch zurückbekommen wenn man die 2400€ zahlt und anbietet noch 2-3 Kaltmieten Kaution zu bezahlen?
soweit ich mich informiert habe kann man die Räumungsklage unwirksam machen wenn man innerhalb von 2 Monaten auch zahlt aber wir würden dies sofort machen.
denkt ihr das bekommt man ohne Anwalt hin?
das es zu einer Räumungsklage kam und wir rausgeworfen wurden
Wurdet Ihr schon vom Gerichtsvollzieher aufgrund eines Räumungstitels vor die Tür gesetzt? Also wirklich schon raus?
Ja wir sind wirklich schon raus nur ich und meine Schwester waren zu Hause und plötzlich hieß es wir haben 10 Minuten Zeit und müssen sofort raus. Schloss wurde auch ausgetauscht
3 Antworten
Zuerst muss man 2 Monate mit der Miete im Rückstand sein.
Dann kommt die fristlose Kündigung. Die kann man "heilen" indem man innerhalb von 2 Wochen zahlt. Wenn das nicht erfolgt ist, ist die Kündigung wirksam. Wenn man es zur Räumungsklage kommen lässt, dann ist alles zu spät, die Räumsklage kosten dann auch mal ein paar Tausend Euro.
Also: keine Chance !
Und ich würde mich als Vermieter auch nicht drauf einlassen einen neuen Mietvertrag mit den gleichen Mietern zu machen.
Da es schon eine Räumungsklage gab und da auch schon bekannt ist, wie viel der Gerichtsvollzieher gekostet hat, darf man also davon ausgehen, dass Ihr vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung entfernt wurdet.
Wenn Eure Sachen noch in der Wohnung sind, also Möbel und Geräte etc., hat der Vermieter die Möglichkeit diese im Rahmen des Vermieterpfandrechts so lange zu behalten, bis alle Schulden bei ihm bezahlt sind.
Die Räumungsklage kann nun nicht mehr unwirksam gemacht werden, da das Urteil gesprochen wurde, womit der Mietvertrag beendet wurde. Bis dahin hätte man durch Zahlung aller offenen Forderungen die fristlose Kündigung gegenstandslos machen können, aber wenn im Kündigungsschreiben steht, "hilfsweise fristgerechte Kündigung" oder so ähnlich, dann wäre der Mietvertrag jetzt bestimmt auch beendet.
Dass man den Vermieter noch dazu bewegen kann, nach Zahlung aller offenen Forderungen und aller Gerichtskosten das Mietverhältnis doch noch fortzusetzen, halte ich für ausgeschlossen.
1. ist jeder Vermieter froh, solche Mieter, die nicht pünktlich und vollständig bezahlen, endlich los zu sein und
2. kann er bei Neuvermietung vermutlich deutlich mehr Miete verlangen. Irgendwie, will er den Ärger, den er jetzt hatte auch mal wieder ausgleichen.
nein, geht nicht mehr .. bei Mietrückstände gibt es vorab eine Verwarnung, Erinnerung usw .. warum war denn eure psychisch kranke Mutter scheinbar das "Oberhaupt, "Finanzminister" oder wie auch immer" .. (?!) Warum hast du denn, wenn du soviel netto hast, nicht eine vorkehrung getroffen .. bis hin zum Pflegedienst und medizinischer Dienst .. aber keine Bange: bei soviel netto kriegst du locker ein neues Zuhause, schließlich bist du ja nicht "vom Amt" abhängig