Aus Wohnung rausgeworfen was tun?

bwhoch2  13.06.2024, 09:33
das es zu einer Räumungsklage kam und wir rausgeworfen wurden

Wurdet Ihr schon vom Gerichtsvollzieher aufgrund eines Räumungstitels vor die Tür gesetzt? Also wirklich schon raus?

jemanddddd1234 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 11:03

Ja wir sind wirklich schon raus nur ich und meine Schwester waren zu Hause und plötzlich hieß es wir haben 10 Minuten Zeit und müssen sofort raus. Schloss wurde auch ausgetauscht

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Da es schon eine Räumungsklage gab und da auch schon bekannt ist, wie viel der Gerichtsvollzieher gekostet hat, darf man also davon ausgehen, dass Ihr vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung entfernt wurdet.

Wenn Eure Sachen noch in der Wohnung sind, also Möbel und Geräte etc., hat der Vermieter die Möglichkeit diese im Rahmen des Vermieterpfandrechts so lange zu behalten, bis alle Schulden bei ihm bezahlt sind.

Die Räumungsklage kann nun nicht mehr unwirksam gemacht werden, da das Urteil gesprochen wurde, womit der Mietvertrag beendet wurde. Bis dahin hätte man durch Zahlung aller offenen Forderungen die fristlose Kündigung gegenstandslos machen können, aber wenn im Kündigungsschreiben steht, "hilfsweise fristgerechte Kündigung" oder so ähnlich, dann wäre der Mietvertrag jetzt bestimmt auch beendet.

Dass man den Vermieter noch dazu bewegen kann, nach Zahlung aller offenen Forderungen und aller Gerichtskosten das Mietverhältnis doch noch fortzusetzen, halte ich für ausgeschlossen.

1. ist jeder Vermieter froh, solche Mieter, die nicht pünktlich und vollständig bezahlen, endlich los zu sein und 

2. kann er bei Neuvermietung vermutlich deutlich mehr Miete verlangen. Irgendwie, will er den Ärger, den er jetzt hatte auch mal wieder ausgleichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Zuerst muss man 2 Monate mit der Miete im Rückstand sein.

Dann kommt die fristlose Kündigung. Die kann man "heilen" indem man innerhalb von 2 Wochen zahlt. Wenn das nicht erfolgt ist, ist die Kündigung wirksam. Wenn man es zur Räumungsklage kommen lässt, dann ist alles zu spät, die Räumsklage kosten dann auch mal ein paar Tausend Euro.

Also: keine Chance !

Und ich würde mich als Vermieter auch nicht drauf einlassen einen neuen Mietvertrag mit den gleichen Mietern zu machen.

nein, geht nicht mehr .. bei Mietrückstände gibt es vorab eine Verwarnung, Erinnerung usw .. warum war denn eure psychisch kranke Mutter scheinbar das "Oberhaupt, "Finanzminister" oder wie auch immer" .. (?!) Warum hast du denn, wenn du soviel netto hast, nicht eine vorkehrung getroffen .. bis hin zum Pflegedienst und medizinischer Dienst .. aber keine Bange: bei soviel netto kriegst du locker ein neues Zuhause, schließlich bist du ja nicht "vom Amt" abhängig