Kann ich deswegen fristlos kündigen?
Hey!
Ich bin momentan in einem Mietverhältnis natürlich mit meiner Vermieterin. Laut Mietvertrag bezieht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate, nun ist etwas vorgefallen. Meine Wohnung liegt im Erdgeschoss des Hauses und zu der Wohnung gehört Mir ein kleiner Teil des Gartens.
Ich wurde schlagartig geweckt weil ich mich gewundert hatte warum der Rasenmäher so laut ist, denn ich lebe in einer sehr ruhigen Gegend mit ausschließlich Einfamilienhäusern. Als ich also erwach stand plötzlich ein Gärtner mit einem Rasenmäher vor meiner terrassentür. Von dort aus kann man problemlos in meine Wohnung schauen vorallem wenn die Badezimmertür geschlossen ist , was zu dem Zeitpunkt der Fall war.
Ich musste mich schnell anziehen da ich in Unterwäsche schlief um zumindest die badezimmertür zu öffnen um somit den Gärtner eine geringere Einsicht zu gewähren.
Nun stelle ich mir die Frage nachdem mir niemand Bescheid gegeben hat und der Gärtner einfach da war ob ich deswegen fristlos kündigen kann, da in meinen Augen definitiv Verlegung meiner Privatsphäre vorliegt.
Zudem arbeite ich im homeoffice und mein Arbeitsvertrag trägt die Bedingung mit sich dass mein Arbeitsplatz immer vor fremden Augen geschützt ist, was wenn ich heute arbeiten würde nicht der fall wäre aber auch nicht meine Schuld.
11 Antworten
Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung und der Gärtner steht nicht vor deinem Fenster und guckt rein, der macht seine Arbeit und intressiert sich nicht für dich und deine Wohnung.
Wenn dich die Arbeit des Gärtners stört, dann zieh die Rollos runter.
ob ich deswegen fristlos kündigen kann, da in meinen Augen definitiv Verlegung meiner Privatsphäre vorliegt.
Nein.
Das haben Fenster so an sich, dass Fremde da durchschauen können, wenn man denen Einblick aufgrund z. B. nicht vorhandener Gardinen gewährt.
Wenn Dein "Arbeitsplatz im Homeoffice" vor Einsicht von Fremden geschützt werden muss, dann muss Du diesen Sichtschutz selber in Deiner Wohnung gewähren, z. B. Vorhänge oder dergleichen. Außerdem warst Du ja am Pennen und hast gar nicht gearbeitet, als der "Rasenmähermann" kam. Also hat dieser ja schon msl nicht auf den Computer gespingst.
Wenn der Vermieter den Gärtner zum Rasenmähen beauftragt, muss er das nicht vorher ankündigen, sofern der Gärtner nicht in Deine Wohnung muss. Eine Gehwegreinigung muss ja auch nicht angekündigt werden.
Eine fristlose Kündigung aus diesem Grund wäre unwirksam.
Falls Du mal umziehst, nimmt am besten eine Wohnung im 10. Stock. Aber Vorsicht vor Drohnen.
hast du im Mietvertrag Auflagen zur Pflege der Gartenfläche? sonst sprich doch mal mit der Vermieterin warum ohne Ansage deine Gartenfläche gemäht wird
Natuerlich sind das keine Gruende fuer eine fristlose Kuendigung. Du wirst vdie Kuendigungsfrist also einhalten muessen.
Aber mal so ganz nebenbei: Nach einer fristlosen Kuendigung muss man ja auch schnell raus. Wohin wuerdest du denn gehen, wenn du fristlos kuendigen koenntest?
Hab noch meine Eigentumswohnung also da gibt’s kein Problem
Nichtsdestotrotz hat er durch den Vermieter Einblick auf privaten Raum bekommen welcher niemanden anderen etwas angeht, ob der da seine arbeit macht oder reinschaut kann man nicht wissen