Habe im Februar 2024 die Kündigung wegen Eigenbedarf unter dem Namen der Vermieterin erhalten.

April 2024 ist sie verstorben, bleibt die Kündigung dann trotzdem weiterhin bestehen oder wird sie somit unwirksam und der Erbe muss diese neu aussprechen?

Was mich auch irritiert habe die Kündigung an einem 20. im Monat erhalten und nicht, wie gesetzlich vorgeschriebenen an einem 3. Werktag im Monat, damit sie im nächsten Monat wirksam wird.

Wer kann da helfen?